Oberste EU-Richter urteilen über deutsche Pkw-Maut

Foto: epa/Julien Warnand
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LUXEMBURG (dpa) - Gegner der Pkw-Maut prophezeiten schon lange, dass das CSU-Projekt am Ende beim höchsten EU-Gericht landen würde - schließlich sollen damit ausdrücklich Ausländer zur Kasse gebeten werden. Nun ist es so weit.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Dienstag (9.30) endgültig über die Rechtmäßigkeit der geplanten Pkw-Maut. Österreich hatte gegen die deutsche Regelung geklagt, die ein Prestigeprojekt der CSU in der Bundesregierung ist. Die obersten EU-Richter müssen vor allem darüber befinden, ob die Maut EU-Ausländer verbotenerweise wegen ihrer Staatsangehörigkeit benachteiligt. Dies bezieht sich darauf, dass nur inländische Autobesitzer über eine geringere Kfz-Steuer für die Maut entlastet werden sollen. Die EU-Kommission hatte Bedenken fallen gelassen.

Aus der Opposition im Bundestag kam erneut scharfe Kritik an dem Vorhaben. Er hoffe sehr, dass die «CSU-Stammtischparole namens Pkw-Maut» nun begraben werde, sagte der Linke-Verkehrspolitiker Jörg Cezanne der Deutschen Presse-Agentur. «Sollte dieses auch in finanzieller Hinsicht desaströse Vorhaben durchgewunken werden, wäre das Wasser auf die Mühlen aller Rechtspopulisten in Europa.»

Die Mautgesetze in Deutschland sind bereits 2015 beschlossen worden, werden aber bisher nicht angewendet. Die CSU hatte das Projekt in der vorigen großen Koalition durchgesetzt. Als Bedingung wurde dafür aber fixiert, dass kein Inländer zusätzlich belastet werden dürfe. Darauf pochte nicht zuletzt auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), die 2013 im TV-Wahlkampfduell gesagt hatte: «Mit mir wird es keine Pkw-Maut geben.» Nach einem Kompromiss mit der EU-Kommission wurden 2017 noch einige Änderungen am Maut-Modell eingefügt.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) strebt den Start der Maut für Oktober 2020 an. Dann sollen Inländer für Autobahnen und Bundesstraßen zahlen, Pkw-Fahrer aus dem Ausland nur auf Autobahnen. Bundesstraßen wurden für sie zum Schutz des Grenzverkehrs wieder aus der Mautpflicht herausgenommen. Nach Abzug der Systemkosten sollen 500 Millionen Euro pro Jahr für Straßen-Investitionen übrig bleiben. An den Prognosen des Ministeriums gibt es aber weiterhin Zweifel.

Bei der Klage vor dem EuGH wird Österreich von den Niederlanden unterstützt, Deutschland von Dänemark. Es handelt sich um einen der seltenen Fälle, in dem ein EU-Staat gegen einen anderen ein Verfahren wegen der Verletzung von EU-Recht eingeleitet hat.

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