Geldstrafe für Polizisten

​Notruf nicht bearbeitet

ST. PÖLTEN (dpa) - Weil er einen nächtlichen Notruf weder bearbeitet noch dokumentiert hat, ist in Österreich ein 54 Jahre alter Polizist zu einer Geldstrafe von 16.800 Euro verurteilt worden. Der Beamte verwies am Mittwoch vor dem Landgericht St. Pölten darauf, dass er nach dem Notruf eingeschlafen sei. «Es ist nicht rühmlich, es war viel los. Es tut mir leid.» Das Gericht glaubte ihm nicht. «Wir sind zum Schluss gekommen, dass Sie es bewusst unterlassen haben, dass eine Streife hingeschickt wird», sagte der Richter zum 54-Jährigen.

Der Polizist wurden wegen Amtsmissbrauchs und Anstiftung zum Amtsmissbrauch verurteilt. Er hat nach Überzeugung des Gerichts einen Kollegen gebeten, ein falsches Protokoll über die Fahrt zur Anruferin anzufertigen. Die 59-Jährige hatte sich um 4.00 Uhr morgens wegen eines verdächtigen Mannes vor ihrem Haus hilfesuchend an die Polizei gewandt. Ihre spätere Nachfrage, warum kein Polizist gekommen sei, brachte den Stein ins Rollen.

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