TOKIO: Japans Monarchie geht der Nachwuchs aus. Nur Männer dürfen auf den Thron. Daran ändert auch eine Revision des Kaiserhausgesetzes nicht. Die Hoffnung vieler auf eine Kaiserin Aiko bleibt unerfüllt.
Japans Regierung der erzkonservativen Ministerpräsidentin Sanae Takaichi will die Zukunft der Monarchie durch Adoptionen sichern - Frauen bleibt der Thron jedoch verwehrt. Das Parlament verabschiedete erwartungsgemäß eine Revision des seit 1947 geltenden Kaiserhausgesetzes, mit der die Wiederaufnahme männlicher Mitglieder ehemaliger Seitenlinien in die Kaiserfamilie ermöglicht wird. Diese Seitenlinien hatten nach dem Zweiten Weltkrieg ihren Status verloren und sind seither Privatpersonen. Hintergrund ist, dass der ältesten Erbmonarchie der Welt allmählich der Nachwuchs ausgeht.
Derzeit stehen als Nachfolger für Kaiser Naruhito (66) theoretisch nur drei Kandidaten parat: Der Bruder des Tenno, Kronprinz Akishino (60), dessen 19 Jahre alter Sohn Prinz Hisahito und Naruhitos Onkel Prinz Hitachi - der bereits 90 ist. Sollte Hisahito als einziger verbliebener Prinz in der jüngsten Generation der Kaiserfamilie für kein männliches Kind sorgen, könnte - so sieht es die Gesetzesänderung vor - ein männlicher Nachkomme eines adoptierten Familienmitglieds den Chrysanthementhron besteigen. Auch fortan dürfen nur männliche Nachfahren der männlichen Familienlinie des Kaisers auf den Thron.
Prinzessin Aiko bleibt der Thron verwehrt
Die erste bedeutende Revision des Kaiserhausgesetzes seit 1947 zeige, «dass Geschlechter-Gleichberechtigung nicht zu den Prioritäten» von Ministerpräsidentin Takaichi - der ersten Frau in diesem Amt - gehöre, sagte Sven Saaler von der Sophia University in Tokio der Nachrichtenagentur dpa. «Eine Frau auf dem Kaiserthron ist mit der Gesetzesänderung in noch weitere Ferne gerückt.» Dabei wünschen sich viele Menschen in Japan Prinzessin Aiko (24) - das einzige Kind des Kaisers und seiner Frau Masako - als Kaiserin.
Das Kaiserhausgesetz sieht lediglich als zweite Änderung vor, dass weibliche Mitglieder ihren kaiserlichen Status auch nach einer Heirat mit Bürgerlichen fortan behalten können. Ihre Ehepartner und Kinder werden jedoch nicht in die kaiserliche Familie aufgenommen und bleiben einfache Bürger. Experten bezweifeln, dass mit der Revision des Kaiserhausgesetzes das Problem der Thronfolge gelöst wird. Das Kaiserhaus zählt heute nur noch 16 Mitglieder.