EU: Welche Währung bei Flugpreisen angeben

Foto: epa/Justin Lane
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LUXEMBURG (dpa) - Tschechische Krone, polnischer Zloty oder britisches Pfund - außer dem Euro gibt es in der EU neun Währungen. Aber in welcher müssen Preise für Flüge innerhalb der Gemeinschaft nun angegeben werden, die nicht in Euro ausgezeichnet sind? Heute entscheidet der EuGH.

Der Europäische Gerichtshof urteilt am Donnerstag (9.30 Uhr) darüber, in welcher Währung Preise für Flugverbindungen innerhalb der EU angegeben werden müssen - wenn sie nicht in Euro ausgezeichnet sind. Hintergrund ist eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die deutsche Billig-Airline Germanwings (Rechtssache C-330/17). Neben dem Euro, den 19 Staaten als Währung haben, gibt es in der Gemeinschaft neun andere Währungen.

Germanwings hatte im September 2014 den Preis für einen Flug von London nach Stuttgart ausschließlich in britischen Pfund angegeben. Ein Kunde, der den Flug gebucht hatte, beschwerte sich daraufhin bei der Verbraucherzentrale. Diese sieht darin, dass der Preis nicht in der in Deutschland gängigen Währung Euro angegeben ist, unlauteres Verhalten - und klagte. Germanwings hingegen argumentierte, auch die Konkurrenz gebe Flugpreise ab London in Pfund an.

Zunächst setzten sich die Verbraucherschützer vor dem Landgericht Köln mit ihrer Unterlassungsklage durch. Germanwings ging jedoch erfolgreich in Berufung. Nach EU-Recht sei nur der Endpreis anzugeben - es würden jedoch keine Angaben dazu gemacht, in welcher Währung, urteilten die Richter. Der mit der Revision der Verbraucherzentrale befasste Bundesgerichtshof rief in der Sache 2017 schließlich den EuGH an.

Konkret wollen die Karlsruher Richter wissen, ob Flugpreise für Verbindungen innerhalb der EU - sofern sie nicht in Euro angegeben werden - in einer bestimmten Währung ausgezeichnet werden müssen. Falls ja, bitten die Richter um weitere Präzisierung: In welcher Währung muss der Preis etwa angegeben werden, wenn ein Unternehmen wie in diesem Fall Germanwings in Deutschland sitzt, und online einen Flug mit Start in einem anderen EU-Land anbietet? Spielt es dabei eine Rolle, dass das Unternehmen eine länderspezifische Top-Level-Domain - in diesem Fall www.germanwings.de - benutzt, die auf ihren Sitz hinweist?

Ein wichtiger EU-Gutachter hatte sich in dem Fall bereits Ende Juni geäußert. Seiner Meinung nach sind Fluggesellschaften bei der Veröffentlichung ihrer Flugpreise nicht dazu verpflichtet, die Preise - sofern sie nicht in Euro ausgedrückt sind - in einer bestimmten Währung auszuweisen. Diese Einschätzung ist für die EuGH-Richter zwar nicht bindend. Häufig folgen sie ihr aber. Über den konkreten Streit zwischen Germanwings und der Verbraucherzentrale muss dann noch das Bundesarbeitsgericht entscheiden.

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