Aktualisierung zur TM30-Meldepflicht

Aktualisierung zur TM30-Meldepflicht

BANGKOK: Die thailändische Einwanderungsbehörde hat eine Aktualisierung der Meldepflicht für TM30 angekündigt. Sie soll klarstellen, wann eine TM30-Meldung gemäß Abschnitt 38 des Einwanderungsgesetzes fällig ist.

Der Expats betreffende Hauptteil der Aktualisierung befindet sich im Artikel 2.2 und besagt, dass Vermieter, Eigentümer oder (Hotel-) Manager keine neue TM30-Meldung tätigen müssen, wenn ein Ausländer mit einem Mehrfachvisum (Multiple-Entry) oder einer Wiedereinreiseerlaubnis (Re-Entry-Permit) Thailand verlässt und im zulässigen Zeitraum ins Königreich zurückkehrt. Die neue Vorschrift gilt offenbar nicht für Ausländer mit visumfreier Einreise und Single-Entry-Visa (einmalige Einreise) jeder Kategorie, es sei denn, sie haben das Land verlassen und sind mit einer Wiedereinreiseerlaubnis im zulässigen Zeitraum wieder ins Königreich eingereist.

Ebenfalls muss keine neue TM30-Meldung durch den Vermieter, Eigentümer oder (Hotel-) Manager getätigt werden, wenn ein Ausländer die gemieteten Räumlichkeiten für einen Aufenthalt an einem anderen Ort in Thailand verlässt und in diese innerhalb des zulässigen Zeitraumes zurückkehrt.

Zuvor verlangten die meisten Einwanderungsbehörden in Thailand nach jeder Aus- und Wiedereinreise oder bei Aufenthalten in anderen Provinzen innerhalb von 24 Stunden eine neue TM30-Meldung. Mit dieser Änderung entfallen diese beiden Anforderungen.

Das TM30-Gesetz besagt, dass der Vermieter, Eigentümer oder Verwalter (im Falle eines Hotels oder Gästehauses) gesetzlich dazu verpflichtet ist, den Aufenthalt eines Nicht-Thailänders auf seinem Grundstück zu melden. Das Gesetz trat 1979 in Kraft, wurde aber nur selten und zuletzt im Jahr 2019 durchgesetzt, als die Einwanderungsbehörde damit begann, gegen Vermieter etc. vorzugehen, die den Aufenthalt von Ausländern nicht bei der Immigration meldeten.

Die Aktualisierung wurde auf der Webseite und der Facebook-Seite der Einwanderungsbehörde in Chiang Mai veröffentlicht und tritt am 30. Juni 2020 in Kraft.

TM30-Meldungen können persönlich, online über die Webseite der Einwanderungsbehörde oder per App (Android / iOS) getätigt werden.

Original-Wortlaut der englischen Übersetzung der Immigration Chiang Mai:

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