Immigration entzieht Schweizer das Visum

Foto: The Nation
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PHUKET: Die Einwanderungsbehörde hat das Arbeitsvisum von dem 45-jährigen Schweizer Geschäftsführer eines Elefantencamps auf Phuket widerrufen. Dies erfolgte aufgrund von Vorwürfen, dass er eine thailändische Ärztin getreten habe und als eine Bedrohung für die thailändische Gesellschaft angesehen werde, wie thailändische Medien berichten.

Die Anordnung zur Visumwiderruf wurde am Mittwochabend (6. März 2024) vom Generalmajor Songprote Sirisukha, dem Befehlshaber der Einwanderungsabteilung 6, unterzeichnet. Diese basierte auf Vorschlägen der Provinzverwaltung und des Einwanderungsbüros von Phuket, wie Oberstleutnant Parinya Klinkaysorn, stellvertretender Sprecher des Einwanderungsbüros, am Donnerstag (7. März 2024) mitteilte.

Die Behörden bewerten das Verhalten des Schweizers als eine potenzielle Bedrohung des sozialen Friedens, so Polizei Oberstleutnant Parinya. Der Gouverneur von Phuket und der Kommandant der Einwanderungspolizei von Phuket hatten über sein angebliches Fehlverhalten berichtet.

Der Schweizer soll am 24. Februar 2024 eine 26-jährigen Ärztin des Dibuk Hospital, in den Rücken getreten haben, als sie am Yamu-Strand saß. Der Vorfall wurde zunächst als Missverständnis um einen vermeintlichen Eindringling auf sein Grundstück dargestellt, jedoch bestätigten die Behörden später, dass die Stufen zum Strand illegal auf öffentlichem Grund gebaut wurden.

Die Einwanderungspolizei von Phuket plant, den Schweizer in Gewahrsam zu nehmen, während er die Möglichkeit hat, eine vorübergehende Freilassung für die Verteidigung in dem Verfahren wegen Körperverletzung zu beantragen.

Der Polizeichef von Phuket, Generalmajor Sinlert Sukhum, erklärte, dass der Schweizer wegen körperlicher und seelischer Gewalt angeklagt sei. Die Polizei verhört Zeugen, und der Fall soll noch in dieser Woche der Staatsanwaltschaft von Phuket vorgelegt werden. Zusätzlich steht dem Beschuldigten eine weitere Anklage wegen seines früheren Verhaltens gegen einen Krankenwagen bevor, so Polizeigeneral Sinlert.

Die örtlichen Behörden prüfen auch den Betrieb des Elefantenparks des Ausländers. Die Einwanderungsbehörde gewährt ihm innerhalb von 48 Stunden die Möglichkeit, Einspruch gegen den Visumsentzug einzulegen. Die Frage der Abschiebung hängt vom Ausgang seiner Strafverfahren ab, so Generalleutnant Ittipol Ittisarnronnachai, der Beauftragte der Einwanderungsbehörde.

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