PATTAYA: In einem bemerkenswerten Einsatz hat die Polizei von Banglamung einen Durchbruch in einem Diebstahlsfall erzielt, der sich im Februar in einem Karaoke-Shop ereignete. Nach einem Bericht von "The Pattaya News" führten akribische Ermittlungen und die Auswertung von Überwachungsmaterial zur Festnahme eines 33-jährigen Thailänders, der des Diebstahls von Parfüm beschuldigt wird.
Die Festnahme erfolgte am 7. März 2024 in der Wohnstätte des Verdächtigen im Unterbezirk Nongprue, Bezirk Banglamung, Provinz Chonburi. Der Vorfall, der zur Verhaftung führte, ereignete sich am 29. Februar im Süden von Naklua. Überwachungskameras zeichneten auf, wie der Mann, gekleidet in ein schwarzes Hemd, eine rote Kappe und weiße Jeans, auf einem schwarzen Honda Wave Motorrad ankam und sich einem Karaoke-Shop näherte.
Nur wenige Minuten später bemerkte er ein Paket mit Parfüm, das außerhalb des Geschäfts abgestellt war. Er wurde dabei gefilmt, wie er das Paket an sich nahm und mit seinem Motorrad flüchtete. Der Diebstahl wurde von einer Mitarbeiterin des Karaoke-Shops gemeldet, die den Wert des Parfüms auf 1.000 Baht schätzte.
Nach seiner Festnahme gestand der Mann den Diebstahl und führte die Polizei zu dem gestohlenen Gegenstand sowie zu den Kleidungsstücken, die er während der Tat trug. Er begründete seine Tat mit Arbeitslosigkeit und erklärte, dass er das Paket bei sich zu Hause gelassen habe, nachdem er feststellte, dass es nur Parfüm enthielt, anstatt es zu verkaufen.
Der Verdächtige befindet sich derzeit in Gewahrsam und wird sich weiteren rechtlichen Schritten stellen müssen. Dieser Fall unterstreicht die entschlossenen Bemühungen der Polizei von Banglamung, Eigentumsdelikte in der Region konsequent zu verfolgen und die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten.
Ob er "nur" Parfüm oder etwas kostbareres gestohlen hat ist unwichtig und außerdem wusste er vorher nicht was in dem Paket war.
Klar hätte man die Nachricht anders formulieren können, so wie man grundsätzlich alles "so" oder "so" formulieren kann.
Man "darf" bzw. man muss dem Redakteur jedoch das Recht zugestehen die Nachricht so zu formulieren wie er will.