Ende des Traumurlaubs

Hotels machen Touristen nach Thomas-Cook-Pleite Druck

Kevin H. (r.) und Chiara L. (l.) wurden von einem Hotel in Khao Lak unter Druck erneut zur Kasse gebeten. Foto: picture alliance/Carmen Jaspersen/dpa
Kevin H. (r.) und Chiara L. (l.) wurden von einem Hotel in Khao Lak unter Druck erneut zur Kasse gebeten. Foto: picture alliance/Carmen Jaspersen/dpa

KHAO LAK: Die ersten Tage in Khao Lak sind für Kevin H. und Chiara L. noch so, wie man sich einen Urlaub in Thailand vorstellt. Das Wasser der Andamanensee türkis, ein halber Kilometer feiner Sandstrand mit Palmen und dahinter ihr Fünf-Sterne-Hotel, eine moderne Anlage mit großer Poollandschaft. Versprechen: „Wir bieten Ihnen ein unvergessliches Urlaubserlebnis.“ So ist das auch gekommen. Nur ganz anders als gedacht.

Denn aus dem Traumurlaub wird für das Paar aus Oldenburg ein Alptraum. Wegen der Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook besteht das Hotel darauf, dass alle Thomas-Cook-Kunden ihre Rechnung nochmals bezahlen – und zwar persönlich und direkt vor Ort. Für Kevin H. (29) und Chiara L. (23) bedeutet dies, dass sie auf den längst überwiesenen Pauschalpreis von 3.450 Euro nochmals 1.600 Euro drauflegen müssen. Macht: 5.050 Euro für zehn Tage Strand.

Urlauber werden erneut zur Kasse gebeten

Fälle wie dieser häufen sich. Der Deutsche Reiseverband (DRV) kritisiert es als „völlig inakzeptabel“. Der Verband erhalte vermehrt Kenntnis von Hotels, die in Urlaubsdestinationen Pauschalurlauber festhalten, die mit Thomas Cook Deutschland gebucht haben, teilt der DRV mit. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert das Vorgehen mancher Hoteliers. „Das Ausnutzen einer Zwangslage, um den eigenen Schaden zu kompensieren, ist nach deutschem Recht strafbar“, sagt vzbv-Tourismusexperte Felix Methmann. Das Problem: Während Fluggesellschaften von Reiseveranstaltern meist Vorkasse verlangen, werden Hotels in der Regel in größeren Abständen nach Erbringung der Leistung bezahlt. „Deshalb verlangen manche Hoteliers von Thomas-Cook-Gästen jetzt Geld, obwohl die Urlauber ihre Reise beim Veranstalter schon bezahlt haben.“ Die Insolvenzversicherung zahle indes nur, wenn der Kunde unter Druck gesetzt wurde. „Dazu gibt es höchstrichterliche Entscheidungen. Reisende, die freiwillig die Hotelrechnung bezahlen, haben keine Ansprüche“, sagt Methmann.

Druck vom Hotel bekommen Chiara L. und Kevin H. allerdings zu spüren. Zunächst finden die beiden auf dem Bett eine Nachricht der Direktion. Dann fängt sie jemand beim Frühstück ab. „Der hat uns quasi die Pistole auf die Brust gesetzt“, berichtet H. „Wir müssten bezahlen. Ansonsten könnten wir nicht auschecken, und er würde die Polizei anrufen.“ Dann sind die Zimmerkarten gesperrt. „Wir fühlten uns festgesetzt und erpresst.“ Nach ein paar Telefonaten mit der Heimat und dem deutschen Konsulat in Phuket („Die Dame hat gesagt: ‚Wenn Sie das nicht machen, endet das nicht gut für sie.‘“) entscheidet sich H. schweren Herzens, mit seiner Kreditkarte zur Rezeption zu gehen. Dann dürfen die beiden auch wieder in ihr Zimmer. Seit Donnerstag sind sie zurück in Oldenburg. Vier andere Paare aus Deutschland – alles Kunden der deutschen Thomas Cook – sitzen aber noch immer in dem Hotel fest.

Der Geschäftsmann Joachim M. (52), einer der Urlauber, berichtet von ähnlichen Erfahrungen. „Man hat mir quasi damit gedroht, dass wir unseren Flug verpassen. Und dann hätte ich ganz andere Probleme.“ Bei M. und seiner Frau geht es um eine Summe von 1.200 Euro. Noch hoffen sie auf ein Schreiben der Versicherung. Im Notfall wird der Geschäftsmann aus der Nähe von Ludwigshafen wohl aber auch zahlen. „Wenn ich alleine unterwegs wäre, würde ich das durchziehen. Aber mit meiner Frau...“ Das Hotel bestätigt, dass es bei Thomas-Cook-Kunden auf der Zahlung direkt vor Ort besteht. Der Front-Office-Manager sagt: „Wir haben von Thomas Cook zum letzten Mal im Juni Geld bekommen. Im Juli nichts und im August nichts. Weil die Firma pleite ist, müssen wir uns direkt an die Gäste wenden.“ Richtlinie für den Fall, dass sich jemand weigert: „Wir werden die Gäste nicht auschecken lassen. Wir werden die Polizei rufen.“

Wie vielen deutschen Urlaubern es in Thailand ähnlich geht, weiß niemand genau. Anfang der Woche hieß es von Seiten des Unternehmens, es befänden sich 783 deutsche Thomas-Cook-Kunden im Land. Bei den deutschen Auslandsvertretungen meldeten sich weniger als 30 Betroffene.

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JoHu 17.10.19 16:41
Wie ich schon an anderer Stelle sagte!!
;-)
TheO Swisshai 17.10.19 00:30
Haftung
Am Tag der Insolvenzerklärung des Reiseveranstalters werden alle Vertragsbedingungen hinfällig. Ab dann kann das Hotel frei über die Zimmer verfügen. Bisherige Übernachtungen können dem Gast nicht verrechnet werden, zukünftige jedoch schon. Reist der Gast am Tag der Insolvenzerklärung sofort ab, ist der Gast dem Hotel also nichts schuldig, sondern nur der Reiseveranstalter.
Jürgen Franke 16.10.19 10:13
Aus dem Redaktionsbericht geht eindeutig
hervor, dass die Reisenden hier vor Ort nochmals zahlen mußten. Der sogenannte Sicherungsschein machte auf die Hotelbesitzer wenig Eindruck. Ob die Botschaft in diesen Fällen helfend eingreifen konnte, geht aus den Zeilen nicht hervor.
Thomas Thoenes 13.10.19 17:21
Na ich tippe mal grundsätzlich
hat der Hotelier schon das Recht auf Bezahlung und wenn diese von der Gesellschaft die gebucht hat nicht mehr erfolgt, kann er diese von den Gästen verlangen. Die Mittel um dies durch zu setzen stehen natürlich auf einem anderen Blatt. Aber was willste machen? Als Touri die Polizei dazu holen? Die wird IMMER auf der Seite des Hoteliers und seiner Thai sein. Klagen? Wo-wie-was? Also gibt es nur 3 Möglichkeiten zahlen, abreisen oder Hotel wechseln.
Ingo Kerp 13.10.19 14:44
Liebes FARANG Team, es wäre sehr informativ zu wissen, ob die Handhabung der Hoteliers in TH gesetzlich zuläßig ist, in den vorliegenden Fällen. Zahlung erzwingen, Festsetzung, Zimmer sperren etc.