Einzelheiten zur automatischen Visaverlängerung

Foto: Fotolia.com
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BANGKOK: Die Immigration hat weitere Einzelheiten zur automatischen Visaverlängerung bis zum 26. September bekanntgegeben.

Die nochmalige Visum-Amnestie gilt für Touristen, deren Aufenthaltsgenehmigung seit dem 26. März 2020 abgelaufen ist. Die Immigration nennt die Änderungen oder individuellen Regeln und Einschränkungen:

Kurzzeit-Visum

Wenn Sie derzeit die Visum-Amnestie für ein Kurzzeitvisum (Touristenvisum) in Anspruch nehmen, haben Sie bis zum 26. September Zeit, das Land zu verlassen. Es sei denn, Sie beantragen eine andere Visumart oder weisen nach, dass Sie nicht ausreisen können.

Wenn Sie aufgrund fehlender Flüge oder Beschränkungen in Ihr Heimatland nicht zurückkehren können, müssen Sie ein Schreiben Ihrer Botschaft vorweisen, in dem dies angegeben ist, und dieses Schreiben bis spätestens 26. September der Einwanderungsbehörde vorlegen. Wenn Sie aus Krankheitsgründen nicht nach Hause zurückkehren können, müssen Sie der Immigration ebenfalls einen Nachweis vorlegen. Diejenigen, die vor dem 26. September ausreisen wollen, müssen die Immigration nicht informieren. Ab diesem Zeitpunkt soll es keine weitere Amnestie mehr geben.

Bei langfristigem Aufenthalt

Wenn Ihr reguläres Jahresvisum während der Amnestieperiode abgelaufen ist, abläuft oder verlängert werden muss, haben Sie bis zum 26. September Zeit, die Einwanderungsbehörde aufzusuchen und diese Situation mit der Einwanderungsbehörde zu klären. Wenn Ihr Visum normalerweise eine Reise aus dem Land als Einreisebedingung erfordert, können Ausnahmen von Fall zu Fall gewährt werden, müssen aber mit der Immigration besprochen werden. Sie könnten auch einen Visumsvermittler beauftragen, wenn Sie sich entschließen, bei der Sortierung dieser Informationen zu helfen.

Alle Arten von Visumsverlängerungen für Inhaber von Langzeitvisa beginnen am 27. September. Die Einwanderungsbehörde drängt darauf, dies früher als später abzuschließen und sich keine Sorgen darüber zu machen, dass möglicherweise Wochen für den vorzeitigen Abschluss der Verlängerung verlorengehen.

Jeder, der zwischen dem 26. März und dem 31. Juli wegen der 90-Meldung die Immigration aufsuchen müsste, hat bis zum 31. August Zeit, seinen regulären 90-Tage-Check persönlich oder online durchzuführen. Alle Strafen und Bußgelder bei Überschreitung des Aufenthaltszeitraums (Overstay) treten am 27. September 2020 in Kraft.

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See You 26.07.20 14:37
@ChrisS
Genau so ist es! Alles andere ist "Jammerlapperei"!
ChrisS 26.07.20 12:14
H. Kluessendorf
Die deutsche Botschaft kann keine Bescheinigung für eine Visaverlängerung ausstellen, da es keinerlei Einreisebeschränkung in Deutschland gibt und auch regelmäßig Flüge nach Deutschland gehen. In Thailand dürfte zum jetzigen Zeitpunkt niemand mehr "gestrandet" sein.

Wer sich zur Zeit in Thailand aufhält, tut dies, weil er es will, nicht, weil es nicht anders geht.
Heiner Kluessendorf 25.07.20 18:22
Automatische Verlängerung der Aufenthaltsdauer
Da bin ich mal gespannt wie sich der weitere Ablauf bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gestaltet.
Es ist ja vorgesehen, dass für den Fall fehlender Ausreisemöglichkeiten der Immigration eine Bescheinigung der jeweiligen Botschaft vorzulegen ist. Derartige Bescheinigungen will zumindest die deutsche Botschaft nach meinen Informationen aber nicht ausstellen, was in der Konsequenz bedeuten würde, dass Visa nicht erteilt würden und die in Thailand gestrandeten Deutschen sich nach dem 26.09.2020 hier gesetzeswidrig aufhalten würden.