Axel Springer reicht Urheberrechtsklage gegen Werbeblocker ein

Foto: epa/Felipe Trueba
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BERLIN (dpa) - Axel Springer versucht seit Jahren, den Werbeblocker Adblock Plus juristisch zu stoppen. Nach einer Schlappe vor dem Bundesgerichtshof macht Springer nun einen neuen Anlauf. Mit der jetzigen Argumentation konnte bereits ein kleinerer Anbieter ausgehebelt werden.

Der Streit um Werbeblocker im Internet geht in eine neue Runde: Das Medienunternehmen Axel Springer hat gegen den führenden Adblocker-Anbieter Eyeo eine Klage beim Landgericht Hamburg eingereicht. Das teilte ein Firmensprecher am Montag in Berlin mit. Zuvor hatte Horizont.net darüber berichtet.

Axel Springer hatte bereits vergeblich versucht, den Blocker Adblock Plus mit einer Wettbewerbsklage zu stoppen. Der Bundesgerichtshof (BGH) sah in seinem Urteil vom April 2018 in dem Eyeo-Angebot keinen unlauteren Wettbewerb und auch keine rechtswidrige aggressive Geschäftspraxis. Die Entscheidung über den Einsatz des Werbeblockers liege beim Nutzer der Internetseiten und nicht bei dem beklagten Unternehmen. (I ZR 154/16)

Internet-Werbeblocker verursachten den deutschen Verlagen jährlich Schäden in Millionenhöhe und gefährdeten damit die Refinanzierung von professionellem Journalismus im Internet, erklärte der Verlag. Im Laufe der bisherigen Verfahren habe Axel Springer durch diverse Untersuchungen und Gutachten feststellen müssen, dass Werbeblocker durch eine unzulässige Umarbeitung (§ 69c Nr. 2 UrhG) bzw. Vervielfältigung (§ 69c Nr. 1 UrhG) der Webseitenprogrammierung das Urheberrecht der Medienangebote verletzten.

«Werbeblocker verändern die Programmiercodes von Webseiten und greifen damit direkt in das rechtlich geschützte Angebot von Verlagen ein», sagte Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht bei Axel Springer. «Die Programmier-Codes unserer Webseiten werden durch Eyeo-Code überschrieben.» Durch die Blocker werde langfristig nicht nur eine zentrale Finanzierungsgrundlage von digitalem Journalismus beschädigt, sie gefährdeten auf Dauer auch den offenen Zugang zu meinungsbildenden Informationen im Internet. «Das werden wir nicht hinnehmen.»

Mit dem Verweis auf das Urheberrecht hatte Axel Springer bereits vor dem Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung erwirkt, die den Vertrieb und Weiterentwicklung des Adblockers Admop aus der Schweiz untersagte. Im Einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht beugte sich die Firma iPhonso im Januar 2018 dem Verlag und stimmte zu, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Eyeo wies gegenüber dem Portal «heise.de» den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung zurück: «Die Argumentation, wir griffen in den «Programmiercode von Webseiten» ein, möchte ich fast schon absurd nennen», erklärte Unternehmenssprecherin Laura Dornheim. Die neue Klageschrift von Axel Springer sei aber noch nicht zugestellt worden.

Urheberrechtsexperte Daniel Kendziur aus der Wirtschaftskanzlei Simmons & Simmons erklärte, es sei völlig offen, ob es Springer gelingen werde, sein Geschäftsmodell mit Hilfe des Urheberrechtsschutzes für Computerprogramme zu verteidigen. In der Vergangenheit sei vereinzelt argumentiert worden, die Umgehung einer Adblocker-Sperre sei eine unzulässige Umgehung einer «Softwareverschlüsselung» (LG Hamburg, Beschluss vom 22.10.2015 - 308 O 375/15). In anderen Entscheidungen sei dieser Ansatz jedoch bislang unberücksichtigt geblieben oder sogar abgelehnt worden. «Ob durch die Verwendung eines Werbeblockers unzulässige Umarbeitungen oder Vervielfältigungen an der angezeigten Webseite vorgenommen werden, ist ebenfalls höchst umstritten.»

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