Aktuelle Meldungen der Luftfahrt am Mittwoch

Arbeitnehmer checken aus und treiben eine Boeing 737 MAX an. Foto: epa/Stephen Brashear
Arbeitnehmer checken aus und treiben eine Boeing 737 MAX an. Foto: epa/Stephen Brashear

Brasiliens Flugaufsicht lässt Boeings Krisenjet 737 Max wieder zu

BRASILIA/CHICAGO: Nach der US-Luftfahrtaufsicht FAA und der europäischen EASA hat auch die brasilianische ANAC das Flugverbot für Boeings Unglücksjet 737 Max aufgehoben. Die Behörde teilte am Mittwoch mit, ihre Überprüfungen abgeschlossen zu haben und einer Wiederinbetriebnahme des Flugzeugmodells zuzustimmen. Die 737 Max war im März 2019 nach zwei Abstürzen mit 346 Toten aus dem Verkehr gezogen worden. Als Hauptursache der Unglücke galt ein fehlerhaftes Steuerungsprogramm, das die Maschinen Richtung Boden lenkte.

Boeing hatte die Probleme eigentlich bereits nach dem ersten Absturz beheben wollen. Doch es traten wiederholt weitere Mängel auf, so dass es letztlich rund 20 Monate dauerte, bis die ersten Aufsichtsbehörden das Flugverbot aufhoben. Boeing war wegen des Debakels um die 737 Max stark in die Kritik geraten und verdächtigt worden, das Modell im scharfen Wettbewerb mit Airbus überstürzt auf den Markt gebracht und die Sicherheit vernachlässigt zu haben. Der US-Konzern wies dies zwar stets zurück, musste jedoch etliche Fehler und Pannen einräumen.


Airbus-Chef rechnet nicht mit weiterem Stellenabbau

TOULOUSE/BERLIN: Airbus-Vorstandschef Guillaume Faury rechnet trotz der Corona-Einschränkungen in europäischen Ländern und des Einbruchs im Flugverkehr mit keinem weiterem Stellenabbau in Deutschland. Das Ziel von rund 5000 Stellen weniger «reicht aus heutiger Sicht», sagte Faury der «Bild»-Zeitung. «Wir sind in konstruktivem Dialog mit unseren Arbeitnehmervertretern. Die Unterstützung der Bundesregierung in puncto Kurzarbeitergeld und Forschungsförderung ist hier eine große Hilfe.»

Zu den Perspektiven der Luftverkehrs bekräftigte Faury, «wir nehmen an, dass der weltweite Flugverkehr zwischen 2023 und 2025 sein Vorkrisen-Niveau wieder erreichen wird, für kleinere Maschinen im Kurz- und Mittelstreckenverkehr früher, für Großraummaschinen im Langstreckenverkehr später».

Schon Ende Oktober hatte Airbus-Finanzchef Dominik Asam gesagt, dass bei dem europäischen Flugzeugbauer auch dank der verlängerten Kurzarbeitsregeln deutlich weniger als die zunächst geplanten weltweit 15.000 Jobs wegfallen werden. «Wir sprechen schon von ein paar Tausend Stellen», hatte er der Finanz-Nachrichtenagentur dpa-AFX gesagt. Außerdem werde der Konzern Mitarbeiter bei der Forschung an Wasserstoffantrieben und anderen Technologien einsetzen, die von Regierungen gefördert werden.


Flugbranchenverband will Subventionen für nachhaltigen Treibstoff

GENF: Der Dachverband der Fluggesellschaften (IATA) fordert von Staaten weltweit Investitionen in nachhaltige Flugkraftstoffe. Das sei ein entscheidender Schritt, um die Ziele der Flugbranche zur Verringerung klimaschädlicher Treibstoffgase bis 2050 zu erreichen, teilte der Verband am Mittwoch in Genf mit.

Alternative Brennstoffe, die etwa aus Speiseöl und Biokraftstoffen hergestellt würden, kosteten derzeit zwei bis vier mal so viel wie fossile Brennstoffe wie Kerosin. Mit staatlichen Anreizen könne die Produktion von rund 100 Millionen Liter auf bis zu 7 Milliarden Liter im Jahr gesteigert werden - eine Menge, ab der die Treibstoffe im Preis wettbewerbsfähig würden.

«Wir wissen schon lange, dass eine Energiewende zu nachhaltigen Flugkraftstoffen (SAF) der Gamechanger ist. Aber Energiewenden brauchen Regierungsunterstützung», teilte IATA-Chef Alexandre de Juniac mit. Mit Investitionen und Anreizen für Hersteller könnten Staaten zugleich Arbeitsplätze schaffen und den Klimawandel bekämpfen.

Dem Verband gehören nach IATA-Angaben 290 Fluggesellschaften an, die zusammen 82 Prozent des Luftverkehrs abdecken.


Deutsches Gericht befasst sich mit Klage zu US-Drohnenflügen

LEIPZIG: Die US-Drohneneinsätze im Anti-Terror-Kampf haben am Mittwoch das deutsche Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigt.

Rund drei Stunden lang verhandelten die obersten deutschen Verwaltungsrichter mündlich über den Fall von drei Jemeniten, die 2012 bei einem bewaffneten Drohnenangriff Angehörige verloren haben. Nach Darstellung der Kläger aus dem Jemen waren die beiden Opfer unschuldige Zivilisten.

Die Jemeniten wollen erreichen, dass die deutsche Regierung sie vor Drohneneinsätzen schützt. Die Drohnenflüge werden über den US-Luftwaffenstützpunkt in Ramstein (Rheinland-Pfalz) abgewickelt. Dort laufen wichtige Datenströme zusammen.

Daher sei Berlin in der Verantwortung, argumentieren die Kläger. Sie wollen mit dem Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht Klarheit darüber erreichen, ob und wie weit die deutsche Bundesregierung für US-Drohneneinsätze mitverantwortlich zu machen ist.

2019 erzielten die Kläger in der Vorinstanz einen Teilerfolg. Das Oberverwaltungsgericht in Münster urteilte, dass die Bundesrepublik Deutschland aktiver als bisher werden müsse. Es sei zu wenig, auf die amerikanische Zusicherung zu vertrauen, dass die Aktivitäten im Ramstein im Einklang mit geltendem Recht liefen.

Die bisherige Annahme der Bundesregierung, für US-Rechtsverstöße gebe es keine Hinweise, beruhe auf einer «unzureichenden Tatsachenermittlung». Die Bundesrepublik, argumentierten die Oberverwaltungsrichter, müsse aktiv nachforschen, ob die Drohneneinsätze gegen Völkerrecht verstießen. Das Verteidigungsministerium legte Revision gegen dieses Urteil ein.

In der mündlichen Verhandlung in Leipzig wurden die Argumente beider Seiten ausführlich ausgetauscht. Es sei eine «intensive Verhandlung» gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Ingo Kraft. Eine Tendenz ließ der Senat zunächst nicht erkennen. Die Bundesrichter wollten am Mittwochabend nicht vor 18.00 Uhr eine Entscheidung verkünden. (Az.: BVerwG 6 C 7.19)

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