THAILAND: Wer ein Foto von sich selbst oder von anderen ins Internet stellt, auf dem eine Flasche Alkohol und das Label des Herstellers deutlich zu sehen sind, muss in Thailand mit einer empfindlichen Strafe rechnen.
Eine solche, wenn auch nicht beabsichtigte Werbung für Bier oder Spirituosen verstößt gegen die Paragraphen 26 oder 32 des Alkoholkontrollgesetzes aus dem Jahr 2008. Darauf weist die Polizei nach einem öffentlichen Skandal hin.
Den Stein haben Anti-Alkohol-Netzwerke ins Rollen gebracht. Sie entdeckten in sozialen Internetdiensten mehrere Fotos von Prominenten, die gut sichtbar eine Flasche Chang-Bier in den Händen hielten. Das, so die Netzwerke, sei eine unerlaubte Werbung für Alkohol. Thai Beverage als Hersteller des Biers hat in einer Stellungnahme deutlich gemacht, es habe weder die Fotos noch deren Werbewirksamkeit zu verantworten. Das Unternehmen halte sich strikt an das Gesetz. Die Polizei will gegen die 24 Prominenten vorgehen, sie befragen und herausfinden, wer hinter dieser Aktion steckt.
Denn das Alkoholkontrollgesetz untersagt direkte und indirekte Werbung für Alkoholika. Bierhersteller wie Chang oder Singha dürfen nur mit ihrem Namenszug und Logo werben, nicht mit ihren Produkten. Bei einem Verstoß gegen den Paragraphen 26 droht eine Haft bis zu einem Jahr und/oder ein Bußgeld von bis zu 100.000 Baht. Beim Paragraphen 32 sind es eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr und eine Geldstrafe bis zu 500.000 Baht.