Auch Privatpersonen, die einen Ausländer vorübergehend beherbergen, müssen diesen bei der Immigration melden, berichtet ein Leser:
Seit über 12 Jahren lebe ich mit einem Jahresvisum, welches jedes Jahr erneuert werden muss, in Thailand. Mit diesem Visum musste ich mich alle 90 Tage auf irgendeiner Immigration melden. Diese Meldung ist nun nur noch auf der Immigration vom Wohnort möglich. Somit bin ich schon mal eingeschränkt mit dem Herumreisen. Aber hinzukommt, dass man sich als Resident nach jeder Reise auf der Immigration vom Wohnsitz neu anmelden muss. Gehe ich z.B. für zwei Nächte in ein Hotel irgendwo in Thailand, muss mich ja der Hotelbesitzer bei der Immigration anmelden. Danach gilt dann der letzte Aufenthaltsort als Wohnsitz und ich müsste die 90-Tage-Meldung dort machen. Wenn ich wie so oft bei Thai-Freunden für einige Tage lebe, so müssten diese mich innert 24 Stunden mit dem TM-30-Formular bei der Immigration anmelden. Nachdem ich Thailand seit über 36 Jahren kenne und somit auch sehr viele Thai-Freunde habe, weiß ich aber, dass kein einziger das TM-30-Formular kennt. Da auch nirgends von diesem neuem Gesetz geschrieben wurde, können auch die Residenten nichts davon wissen. Soviel ich weiß, sieht es so aus, dass man 800 Baht Buße bezahlen muss, sofern man sich nach einer Reise nicht innert 24 Stunden auf der Immigration vom Wohnsitz neu anmeldet. Sicher tun mir diese 800 Baht nicht weh aber trotzdem kann ich dieses neue Gesetz von der Militärregierung nicht verstehen. Jedes Jahr muss ich für das Jahresvisum die Formulare für den Wohnsitz bringen und somit sollte doch klar sein, dass mein Wohnsitz dort ist, wo mein Haus steht. Für mich ist klar, dass ich in Zukunft nirgends mehr in einem Hotel unter meinem Namen einchecken werde. Ich kenne genügend Thais welche für mich ein Zimmer nehmen.
Peter Grob, Ubon Ratchathani
Anm. d. Red.: Abschnitt 38 des Immigration Act von 1979 regelt, dass Hausbesitzer, Haushalte, Landbesitzer oder Manager von Hotels, die legal im Land aufhaltende Ausländer vorübergehend beherbergen, innerhalb von 24 Stunden nach deren Ankunft, den Ausländer bei der Immigration melden müssen.
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