Hua Hin: Todesstrafe für Vergewaltiger im Zug-Mordfall

Hua Hin: Todesstrafe für Vergewaltiger im Zug-Mordfall

THAILAND: Mit der Höchststrafe hat das Provinzgericht Hua Hin heute den Mord an der 13 jährigen Schülerin Kaem in einem Liegewagenabteil der Royal Thai Railways geahndet. Der geständige Täter Wanchai Saengkhlao (22) hatte das junge Mädchen in der Nacht zum 6. Juni 2014 zwischen Surat Thani und Bangkok im Schlaf überfallen, zweimal vergewaltigt und dann lebendig aus dem fahrenden Zug geworfen (DER FARANG berichtete)

Der Fall war im Sommer dieses Jahres in ganz Thailand heiß diskutiert worden. Der Präsident der Eisenbahngesellschaft musste wegen der schlechten Sicherheitsbedingungen für weibliche Fahrgäste in thailändischen Zügen sogar seinen Hut nehmen. Prominente Politiker und ehemalige Schönheitsköniginnen des Königreiches sammelten Unterschriften und forderten nach der grausamen Tat die Einführung der Todesstrafe für Vergewaltiger. Seit dem Mord gilt in allen Zügen ein striktes Alkoholverbot.

Das Provinzgericht Hua Hin ließ sich bei seiner Urteilsverkündung nicht von der öffentlichen Meinung beeinflussen und urteilte laut Angaben eines Sprechers anhand klarer Fakten. Es sei als gesichert angesehen worden, so der Richter, dass Wanchai Saengkhlao als Zugbetreuer in vollem Vorsatz über das unschuldige Mädchen hergefallen sei und nach seiner unvorstellbaren Tat die Kälte besessen habe, sie wie ein Stück Vieh bei Pranburi nahe Hua Hin aus dem Fenster zu werfen. Die Obduktion ergab, dass Kaem nach der Vergewaltigung und Misshandlung noch am Leben gewesen war.

Der verurteilte Sexualmörder aus der Provinz Nakhon Si Tammarat hatte vergeblich auf Gnade gehofft und eine Umwandlung des Urteils in lebenslänglich beantragt. Das Gericht verhängte neben der Todesstrafe für den Mord weitere neun Jahre wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen sowie vier Jahre für den Diebstahl der Wertgegenstände des Opfers.

Ein mitangeklagter Zugbegleiter (19) und Freund des Mörders erhielt wegen Beihilfe sechs Jahre Haft. Diese wurden wegen seines Geständnisses in vier Jahre umgewandelt. Die Eltern und Verwandten der ermordeten Schülerin aus der Provinz Nonthaburi nahmen das Todesurteil gegen Wanchai Saengkhlao mit großer Genugtuung auf.

Der Angeklagte kann gegen den Schuldspruch Berufung einlegen. Solange ist das Urteil nicht rechtskräftig. (Foto: The Nation)

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