Ein Leser informiert über die „nachgelagerte Besteuerung“ für deutsche Bürger in Thailand:
Es wurde bereits vor einiger Zeit in der Kommentarfunktion im FARANG-Newsportal darauf hingewiesen, dass seit 2005 in Steuerfragen das Finanzamt Neubrandenburg (Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg) zukünftig für die deutschen Bürger zuständig ist, die ihren Wohnsitz nach Thailand verlegt haben.
„Nachgelagerte Besteuerung“ hat man dieses Gesetz 2004 vornehm umschrieben. Aus diesem Grund habe ich diesen Hinweis an meinen Steuerberater in Deutschland weitergegeben und ihn gebeten, sich darum zu kümmern, damit mir nicht in ein paar Jahren Nachzahlungen ins Haus flattern, da davon auszugehen ist, dass das Finanzamt irgendwann auch meine thailändische Adresse in Erfahrung bringt. Zumal meine „Rentenzahler“ jährlich eine sogenannte Lebensbescheinigung von mir verlangen (die übrigens problemlos von der Immigration kostenfrei mit einem besonders schönen Stempel abgestempelt wird).
Das Ergebnis ist nun gekommen: 12 Prozent von dem bereits versteuerten Geld will der Staat jetzt nochmal von mir und meiner Frau haben. Dass das Rechtens ist, haben die obersten Richter beim BGH bereits bestätigt. Da ich kein Briefkasten in Panama und kein Konto in Liechtenstein habe, bleibt mir nun nichts anderes übrig, als zu zahlen, sobald mir die Zahlungsanweisung vorliegt. Grundsätzlich habe ich ja nichts gegen Steuerzahlungen, wenn nur nicht jährlich so viel Gelder davon vergeudet werden.
Dass seit 2005 nun auch Rentner ihr verdientes Geld versteuern müssen, haben wir noch der Rot-Grünen Koalition zu verdanken, die 2004 dieses Gesetzt gebastelt hat. Zunächst waren es nur 50 Prozent der Einkünfte, doch der Anteil wächst jedes Jahr um zwei Prozentpunkte. Ab 2040 sind 100 Prozent der Rente zu versteuern. Wer mehr wissen will: www.finanzamt-rente-im-ausland.de.
Ich will hier nur noch auf die grundsätzlichen Unterschiede aufmerksam machen, die mir aufgefallen sind: Eine Zusammenveranlagung für Ehepaare erfolgt jetzt nicht mehr. Jeder Rentenempfänger macht seine eigene Erklärung. Krankenkassenbeiträge als Sonderausgaben sind nicht mehr absetzbar. Das ist auch ein Fehler gewesen, seinerzeit von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenkasse zu wechseln. Aber sicherlich nicht der Einzige, den man gemacht hat.
Jürgen Franke, Phuket
Anm. d. Red.: Im Ausland lebende Deutsche sind grundsätzlich steuerpflichtig. Das gilt in der Regel nicht für in Thailand lebende deutsche Rentner, die sich in Deutschland abgemeldet haben und ihren Wohnsitz ausschließlich in Thailand haben. Wegen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Thailand werden ihre Renten in Deutschland nicht besteuert. Deutsche müssten in Thailand Steuern bezahlen, doch darauf ist der thailändische Staat noch nicht gekommen. Wer als deutscher Rentner in Deutschland Einkommen bezieht, zum Beispiel aus Vermietungen etc., wird in Deutschland allerdings veranlagt.
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