Steuerpflicht für ausgewanderte Deutsche

Steuerpflicht für ausgewanderte Deutsche

Ein Leser informiert über die „nachgelagerte Besteuerung“ für deutsche Bürger in Thailand:

Es wurde bereits vor einiger Zeit in der Kommentarfunktion im FARANG-Newsportal darauf hingewiesen, dass seit 2005 in Steuerfragen das Finanzamt Neubrandenburg (Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg) zukünftig für die deutschen Bürger zuständig ist, die ihren Wohnsitz nach Thailand verlegt haben.

„Nachgelagerte Besteuerung“ hat man dieses Gesetz 2004 vornehm umschrieben. Aus diesem Grund habe ich diesen Hinweis an meinen Steuerberater in Deutschland weitergegeben und ihn gebeten, sich darum zu kümmern, damit mir nicht in ein paar Jahren Nachzahlungen ins Haus flattern, da davon auszugehen ist, dass das Finanzamt irgendwann auch meine thailändische Adresse in Erfahrung bringt. Zumal meine „Rentenzahler“ jährlich eine sogenannte Lebensbescheinigung von mir verlangen (die übrigens problemlos von der Immigration kostenfrei mit einem besonders schönen Stempel abgestempelt wird).

Das Ergebnis ist nun gekommen: 12 Prozent von dem bereits versteuerten Geld will der Staat jetzt nochmal von mir und meiner Frau haben. Dass das Rechtens ist, haben die obersten Richter beim BGH bereits bestätigt. Da ich kein Briefkasten in Panama und kein Konto in Liechtenstein habe, bleibt mir nun nichts anderes übrig, als zu zahlen, sobald mir die Zahlungsanweisung vorliegt. Grundsätzlich habe ich ja nichts gegen Steuerzahlungen, wenn nur nicht jährlich so viel Gelder davon vergeudet werden.

Dass seit 2005 nun auch Rentner ihr verdientes Geld versteuern müssen, haben wir noch der Rot-Grünen Koalition zu verdanken, die 2004 dieses Gesetzt gebastelt hat. Zunächst waren es nur 50 Prozent der Einkünfte, doch der Anteil wächst jedes Jahr um zwei Prozentpunkte. Ab 2040 sind 100 Prozent der Rente zu versteuern. Wer mehr wissen will: www.finanzamt-rente-im-ausland.de.

Ich will hier nur noch auf die grundsätzlichen Unterschiede aufmerksam machen, die mir aufgefallen sind: Eine Zusammenveranlagung für Ehepaare erfolgt jetzt nicht mehr. Jeder Rentenempfänger macht seine eigene Erklärung. Krankenkassenbeiträge als Sonderausgaben sind nicht mehr absetzbar. Das ist auch ein Fehler gewesen, seinerzeit von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenkasse zu wechseln. Aber sicherlich nicht der Einzige, den man gemacht hat.

Jürgen Franke, Phuket

Anm. d. Red.: Im Ausland lebende Deutsche sind grundsätzlich steuerpflichtig. Das gilt in der Regel nicht für in Thailand lebende deutsche Rentner, die sich in Deutschland abgemeldet haben und ihren Wohnsitz ausschließlich in Thailand haben. Wegen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Thailand werden ihre Renten in Deutschland nicht besteuert. Deutsche müssten in Thailand Steuern bezahlen, doch darauf ist der thailändische Staat noch nicht gekommen. Wer als deutscher Rentner in Deutschland Einkommen bezieht, zum Beispiel aus Vermietungen etc., wird in Deutschland allerdings veranlagt.

Die im Magazin veröffentlichten Leserbriefe geben nicht die Meinung der Redaktion wieder. DER FARANG behält sich darüber hinaus Sinn wahrende Kürzungen vor. Es werden nur Leserbriefe mit Namensnennung veröffentlicht!

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Björn Jahner 11.02.24 14:29
Anm. d. Red.:
Liebe Leser, Ihnen ist bewusst, dass Sie hier einen Leserbrief aus dem Jahr 2016 kommentieren? Einer fängt an und alle machen mit! Deshalb ist der Leserbrief auch wieder in der Kommentarübersicht erschienen. Wenn Sie sich über die neue thailändische Steuerpolitik für Einkünfte aus dem Ausland informieren möchten, besuchen Sie am 27. Februar 2024 von 15.00 bis 16.00 Uhr (Thai-Zeit) die Facebookseite "Embassy of Switzerland in Thailand", wo die nächste Folge des virtuellen Rathauses unter dem Hashtag #AskTheEmbassy der Schweizer Botschaft in Bangkok als Live-Stream veröffentlicht wird. Bei dem Online-Event wird das thailändische Finanzministerium über die neue Steuerregelung für Einkünfte aus dem Ausland informieren. Die Videoaufzeichnung wird nach der Sendung auf unserem YouTube-Kanal "Swiss Embassy Thailand" verfügbar sein.
michael von wob 08.02.24 13:25
@ Christian
War doch von Anfang an klar. Es waren Anwälte die Panik verbreiteten um Klienten anzulocken !
Christian Carstens 08.02.24 08:42
Rente bleibt unbesteuert
Frisch registriert um nun auch etwas beizutragen.
Nein, im thailändischen Gesetzestext ist von Einkommen aus beruflicher Tätigkeit, Geschäftstätigkeit, Vermögen und Vermietung die Rede. Von einer Rentenbesteuerung ist nichts zu lesen.
Es wäre daher sinnvoll nicht so viel über dieses Thema zu sprechen, um nicht doch noch schlafende Hunde zu wecken.
Hermann Hunn 01.10.23 03:25
Garantiert
@michael von wob: Garantiert ist, dass Frau Budliger-Artieda ihren CH-Botschaferposten letztes Jahr (Ende Juli?) verlassen hat. Seither ist Pedro Zwahlen auf diesem Posten. Also nix mit "wenn ein Schweizer auch eure Botschafterin fragt was Sache ist". ☻
Hermann Hunn 01.10.23 03:24
Ich verstehe gar nix (mehr !)
Ein diplomierter PC-Schrauber sollte mindestens wenige Grundkenntnisse über (Browser-) Apps und OS besitzen. Dann hilft vielleicht die Browser-Eingabe (Firefox?) des untenstehenden Textes (alles zwischen den Händchen) weiter. ☺

☛"Der Farang" +"Besteuerung im Ausland erzielter Einkünfte"☚

@michael von wob: Suchen Sie möglicherweise dies? Der Artikel ist datiert vom 19.9.23 und weist aktuell kein Fenster für Leserkommentare auf. Alternativ können Sie auch nur den zweiten Teil ohne Anführungszeichen in der Suchfunktion der Farang-Website eingeben.

☻☻☻☻☻
Johann Mueller 01.10.23 03:24
@michael von wob 30.09.23 16:18 - Richtigstellung
Lieber MICHAEL; just for Info - die CH hat keine Botschafterin in BKK, wie du schreibst - der Botschafter heisst: S.E. Pedro ZWAHLEN ! Schönes Wochenende, mit ganz viel Zeit für die schönen Dinge des Lebens. VG JOHANN
michael von wob 30.09.23 17:33
Ich verstehe gar nix mehr !
Wir starteten diese Unterhaltung weil im FARANG berichtet wurde daß am 1.1.24 die Besteuerung starten sollte und sogar ein Foto von einem Thai-Dokument war abgeblldet. Den Bericht finde ich gar nicht mehr und jetzt ist eine 7 Jahre alte Kamelle zu lesen.
michael von wob 30.09.23 17:33
@ Oskar
Meine Info ohne Gewähr. Ich habe meinen Informaten gebeten die Info an mich weiterzuleiten und nix kam. Die Leute erzählen viel wenn der Tag lang ist und wenn das Bier besonders gut schmeckt.
Hermann Hunn 30.09.23 16:21
Alte Kamelle ...
Der Informationsgehalt des mehr als 7-jährigen Leserbriefes von Jürgen Franke - Phuket, inklusive den Leserkommentaren aus dem gleichen Zeitraum dürfte gegen Null tendieren. Daran ändert auch der zusätzliche Redaktionsbeitrag nichts. Spätes Sommerloch?

☺☺☺☺☺
michael von wob 30.09.23 16:18
Ich kann nicht garantieren
daß meine Informationsquelle zuverläßig ist und habe eine per Email H.Konsul Hofer gefragt warum unsere Botschaften wie üblich stillhalten. Es wäre gut wenn ein Schweizer auch eure Botschafterin fragt was Sache ist ? VG Michael
michael von wob 29.09.23 15:53
@ Oskar
In der Info stand daß alle 62 Länder die mit TH ein Doppelbesteuerungsabkommen haben davon NICHT betroffen sind ! Such kein Haar in der Suppe .
Jürgen Franke 29.09.23 12:17
Die Anmerkung der Redaktion macht deutlich,
wie die Situation 1916 war. Die Immigration wird uns sicherlich informieren, was wir leisten müssen.
Jürgen Franke 29.09.23 12:16
Wenn die Thailändische Regierung
von uns Geld haben will, wird sie uns über ihre Immigration informieren.
michael von wob 28.09.23 17:10
Aprilscherz in September ?
Heute hat die französische Botschaft ihre Landsleute informiert daß die zum 1.1.24 geplante Besteuerung die 62 Länder die mit Thailand ein Doppelbesteuerungsabkommen haben von diesem Plan "NICHT" betroffen sein werden. Bin gespannt ob und wann unsere Botschaft uns informiert.

michael von wob 22.09.23 12:22
@ Johann & Norbert
Doch , gewaltige Unterschiede. CH & A haben weit höhere Renten als wir arme Deutsche und werden dem entsprechen weit. weit weniger als ihr bezahlen :-))
Johann Mueller 21.09.23 15:08
@michael von wob 21.09.23 12:33
GT MICHAEL - auch ich, beobachte das Ganze aus der Ferne - falls wirklich Beschlüsse in diesem Bereich gefasst würden, vermute ich - keine Unterschiede zwischen den D A CH Ländern ! Gruss JOHANN
PS; letzte NACHT bei mir auf der Insel - beautiful strong Rain 5555
michael von wob 21.09.23 12:33
@ Ham Mmm
Dieses Thema (falls es kommt) wird uns noch schwer beschäftigen, weil 1000 offene Fragen. Gelten Beschlüsse in D auch für TH wegen Doppelbest------? Wer in D bezahlt muß in TH auch bezahlen ? Ich wüßte noch viel mehr Fragen, aber ich will momentan nicht übertreiben.
Ham Mmm 21.09.23 11:51
Deutscher fiskus
Viele berufen sich auf" antrag auf unbeschränkte steuetpflicht" um diverse vorzeole des deutschen steuerrechts zu bekommen. Neeee, mein finanzsmt lehnte das ab. Keine 90% des Einkommens wären in Deutschland steuerpflichtig. Daher abgelehnt. Mehr noch: betriebstente muss ja in deutversteuert werden. Aber....zudem wird die in Thailand versteuerte Rente nochmals als progressionsvorbehalt auf die betr. Rente draufgehauen..
Ham Mmm 21.09.23 11:51
Steuer
bedenkt man, dass jeder rentner seine " millionen" nicht hortet, sondern in Thailand ausgibt, erhält Thailand über mehrwertsteuer etc mehr steuereinahmen, sls dies von 10 thaiFamilien eingenommen wird. Nun sollen zusätzliche steuern erhoben werden? Das lockt garantiert keine Investoren oder leute mit geld ins Land.
Sjaak Schulteis 18.11.20 09:18
1500 Zeichen?
@Herr Wurst, haben Sie Probleme damit dass ich etwas mehr schreibe als Sie mir zustehen? Wenn es zu lange ist, müssen Sie ja nicht reagieren. Ich möchte nur deutlich sein. Es wäre schön, dass Sie statt mich zu belehren wieviele Zeichen man benutzen kann, etwas sinnvolles schreiben.

@ Herr Meier, ich hatte gestern Telefonischen Kontakt mit einem früheren Kollegen, der seit 2015 in Rente ist. Er bezahlt nur über seine Betriebsrente Steuern. In seinem Arbeitsleben hatte er eine ziemlich hohe Stelle und bekommt um ein vieles mehr als ich, trotzdem bezahlt er noch keine 200 Euro Steuer, ist auch in Klasse 1, beschränkt Steuerpflichtig. Seine Staatliche Rente muss er nicht in Deutschland versteuern.
Kurt Wurst 17.11.20 21:07
@ Sjaak, ja, nicht einfach
1500 Zeichen reichen eventuell, um den Sachverhalt richtig darzustellen.

Und für die daran anschließende Beurteilung reichen die 1500 Zeichen mit Sicherheit nicht aus.
Sjaak Schulteis 17.11.20 19:52
Nicht einfach
Dieser Beitrag ist ja schon 3 Jahre alt, aber ich denke immer noch aktuell. Bin darauf gestossen, weil ich Antworten suchte auf meine Fragen. Also so weit ich es verstanden habe gilt immer noch dieses Abkommen und die Staatsrente wird nicht in Deutschland sondern soll imm Wohnland versteuert werden, wenn man sich aus Deutschland hat ausgetragen. Betriebsrente jedoch soll in Deutschland versteuert werden (auch da gibt es Ausnahmen). So wie ich es verstanden habe, sollte man einen Antrag auf unbeschränkt Steuerpflichtig machen, da man sonst automatisch als beschränkt Steuerpflichtig gesehen wird und somit in der schlechtesten Steuerklasse kommt, wobei man auch keine Abzüge oder sonstige finanzielle Genüsse hat. Als unbeschränkt Steuerpflichtig sind für Alleinstehende 8000 Euro steuerfrei und fúr Verheiratete das Doppelte. Ich lass mich gerne das Bessere belehren, aber so habe ich es verstanden. Auch werden keine Beiträge mehr an Krankenversicherung en abgezogen. Es war eine Sucherei, aber ich glaube dass ich jetzt schlau genug geworden bin....
Jack N.Kurt Leupi 22.12.16 18:00
Lebensbescheinigung
Herr Thierbach, probieren sie es auf der Polizeiwache, die "leihen" Ihnen im Normalfall gerne einen Stempel und setzen eine Unterschrift drauf !
Jack N.Kurt Leupi 22.12.16 18:00
Leserbbrief
Lieber Jürgen,gegen Deinen gut verfassten Leserbrief gibts nichts eigentlich nichts einzuwenden, ausser dass man die Anmerkung der Redaktion mit einbezieht ! Mich interessiert aber ob es bei euch auch ein Existenzminimum gibt und gilt, wie in der Schweiz , den sogenannten Lebensgrundbedarf, der bei uns im Moment bei CHF 19290.-- angesetzt ist!(Einzelperson )
Jack N.Kurt Leupi 22.12.16 18:00
Leserbrief / Herr B.Steegel
Ja, Mr.Bernd, die 19290 CHF sind für ein Jahr berechnet.Dazu kommen aber noch CHF.ca 500.--/Monat für die Krankenkasse und ca.950.--/Monat für die Wohnung ! Für eine Einzelperson! Für Mehrpersonenhaushalt entsprechend höher! Und wegen dem Wählen,wir können als Auslandschweizer schriftlich und in Zukunft elektronisch abstimmen !
Jack N.Kurt Leupi 22.12.16 18:00
Lebensbescheinigung /Herr Ernst Ruetimann
Noch müssen Sie sich keine Sorgen machen ,Herr Ruetimann, solange Sie in Thailand leben ,spart der Staat bei Ihrer Rente ca.8000.-FR., die Sie zu gut hätten, als Ergänzungsleistungen zu Ihrer Rente ,wenn Sie in der Schweiz leben würden ! Die Behörden sollten glücklich sein,denn jeder Schweizer der zu wenig Rente hat, müssten sie zu Hause unterstützen ,wenn er im Ausland wohnt aber nicht !
Jack N.Kurt Leupi 22.12.16 18:00
Steuern,
liebe Kommentarschreiber ,seid vorsichtig was Steuern anbelangt.Man muss das andern nicht unter die Nase reiben oder gar darauf hinweisen.Plötzlich kommen noch andere "Quellen zum Vorschein,wo man den Farang abzocken könnte !Bei diesem Thema ist Schweigen "goldwert" !
Jack N.Kurt Leupi 22.12.16 18:00
Jürgrn Franke an Herr Stoll
Aber wohl doch, lieber Jürgen ! Unsere AHV ist eine staatliche Institution wie auch die Botschaft ! Nur kostet das Stempeln der Lebens-und Zivilstandsbescheinigung auf der CH-Botschaft mehr, als z.B. bei der Immigration in Pattaya ! Auch Rentner sind "Milchkühe" und werden gemolken !
Jack N.Kurt Leupi 22.12.16 18:00
Wie sozial ist die CH
Herr Ern : AHV-Rente momentan :CHF 2350.- Maximal/Einzelperson! Mein Credo :"Gott, aber welcher, bestraft die Armen !"
Heinz Abel 23.06.16 20:51
Steuerpflicht für Auswandeer
Es ist korrekt, das auch im Ausland lebende Deutsche (auch nach der Abmeldung aus Deutschland) in Deutschland weiter steuerpflichtig sind. Zumindest dann, wenn sie in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte haben. Das sind auch Renten.
Es ist nicht korrekt, das die Freibeträge oder andere Vergünstigungen (wie z.B. der Splittingtarif) nicht gelten. Erst einmal ist das so, aber wer gegenüber dem Finanzamt erklärt und in der Steuererklärung belegt, das er die überwiegende Mehrheit seiner Einkünfte aus Deutschland bezieht und diese im Land versteuert, kann auf Antrag diese Regelungen auch bei einem Auslandswohnsitz erhalten. Das mache ich gerade.
Ich werde mit meiner Rente mehr als 90% meiner Einkünfte aus/in Deutschland erzielen und bin gewillt diese hier zu versteuern. Versteuern muss ich immer, also nutze ich diesen Antrag, um den Splittingtarif zu er-/behalten und ähnliches. Defacto bin ich dann legal steuerfrei (Bruttorente abzgl. steuerfreier Anteil, abzüglich Freibeträge - Vorsorgeaufwände - ...) und dann der Splittingtarif mit den Freibeträgen.
Jürgen Franke 15.06.16 09:15
Guten Morgen Herr Schrader
schön, dass Sie sich auch noch mal kundig gemacht haben, aber wir sollten meiner Meinung nach, das Thema schnellstens beenden, zumal ich auf die Idee, mich bei einem thailändischen Finanzamtes zu informieren, gar nicht gekommen wäre. Wir sollten hier auch keine schlafenden Hunde wecken. Wir sind alle nicht illegal in Thailand. Jeder ist angemeldet und meldet sich ordnungsgemäß alle 90 Tage wieder an. Jeder weiß, welche Gelder er bekommt und weiß auch, welche davon zu versteuern sind. Damit sollten wir das Thema jetzt erst mal ruhen lassen, verbunden mit dem herzlichen Dank von mir, an alle, die sich an der, teilweisen sehr hitzigen Diskussion beteiligt haben.
Norbert Schrader 15.06.16 08:40
Doppelbesteuerungsabkommen.
Hallo Herr Ern. . J.F. schreibt am 14.06.16 09:00 "... mit denen Thailand ein Doppelbesteuerungsabkommen hat. ....". Es gibt aber keine Liste des thailändischen Finanzamtes bezüglich Doppelbesteuerungsabkommen. Daher ist es nicht möglich, diese Liste anzusehen. Der Link von Herrn J.F. weist auf eine Liste des deutschen Finanzamtes (habe ich mir angeschaut). Diese Liste beinhaltet natürlich nicht die Vereinbarungen zwischen anderen Ländern mit Thailand, wie sie zu Recht feststellen.
Jürgen Franke 14.06.16 22:20
Lieber Michael
hat natürlich überhaupt nichts mit dem Leserbrief zu tun. Da ging es um ein anderes Thema, das versehentlich dort kommentiert wurde. Schönen Abend.
Jürgen Franke 14.06.16 21:33
Herr Ern
bedauerlicherweise sind Sie nicht in der Lage, sich die Homepage anzusehen, die angegeben habe. Dort sind die Länder aufgeführt, mit denen Deutschland ein Abkommen hat. Und die von mir genannten Länder sind nicht dabei. Tut mir leid, wenn diese Liste falsch oder unvollständig ist. Aber es war trotzdem wohltuend wieder einmal Ihre Polemik genießen zu können. Schönen Abend wünsche ich Ihnen.
Jürgen Franke 14.06.16 15:42
Ja Bernd
da hast Du wieder einmal Recht: Lesen und verstehen sind zweierlei. Da kann schon mal einer überfordert sein. Aber wir sollten das Thema lassen. OK?
Jürgen Franke 14.06.16 15:30
Vielen Dank Herr Schrader,
für Ihre deutlichen Worte. Sie haben in jeder Beziehung Recht. Aufgrund meiner Ausdrucksweise, finden viele Leser sofort einen Angriffspunkt in meinen Kommentaren. Es hätte völlig ausgereicht, wenn ich ausgeführt hätte, dass die überwiegende Anzahl der Abgeordneten überwiegen Tätigkeiten hatten, die ihnen eine problemlose Rückzugsmöglichkeit ermöglichen würde. Zum Thema Image Deutschlands wurde lediglich die Wahl des Bundespräsidenten kommentiert. Aber schnell läuft man Gefahr, dass sich das Thema verselbständigt. Bedauerlicherweise gelingt es nicht jedem, sachlich zu kommentieren.
Jürgen Franke 14.06.16 11:55
Es tut mir wirklich leid für Dich, lieber Bernd
aber Tatsachen können nun wirklich keine Phrasen sein. Aber ich genieße trotzdem Deinen Tonfall.
Jürgen Franke 14.06.16 09:26
Doppelbesteuerungsabkommen
auf offiziellen Seite des Finanzamtes stehen die Länder, mit denen Thailand ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat. Deutschland, Österreich und die Schweiz sind nicht dabei. http://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/steuererklaerung. Diese Mitteilung hat mir mein Steuerberater zugeschickt.
Jürgen Franke 13.06.16 17:15
Herr Thierbach
Es ist so wie Michael Meier beschrieben hat. Diese Bescheinigung besteht aus einer Seite, der Tex ist auch in Englisch. Name und Adresse, Passnummer. fertig. Dann legen Sie, wo auch immer, Bank, Polizei, Immigration, Konsulat, Ihren Pass dazu und bitten den Beamten, das zu unterschreiben, nachdem Name mit Pass verglichen wurde. Vielleicht müßten Sie den englischen Text auf Thai übersetzen lassen. .
Jürgen Franke 13.06.16 13:06
Genau so ist es, wie es Herr Ern beschreibt
kann sein, dass im Fall von Herrn Stoll der Thai das nicht ganz verstanden hat, weil man es ihm nicht erklären konnte. Bei meinem letzten Besuch wg. 90 Tage-Meldung, hat der Immigration Mensch, ein netter Thai, mir zusätzlich noch ein Schreiben abgestempelt und unterschrieben, was ich als Ergänzung für mein Testament haben wollte, um es in den Safe zu legen. Er hat dann noch lachend gefragt, ob er sich auch als Bezugsberechtigter hinzufügen koennte. Aber nicht jeder Thai kann sich leider im Englischen einigermaßen ausdrücken.
Jürgen Franke 13.06.16 13:05
Lieber Bernd
zu den Sozialversicherungen gehoeren auch die Krankenkassen. Aber lassen wir mal die Spitzfindigkeiten. Ist aber gut, darauf hingewiesen zu werden. Dadurch kann man nur noch schlauer werden.
Wolfgang Thierbach 13.06.16 13:00
Lebensbescheinigung
Nochmal eine Meldung von mir über die Lebensbescheinigung,bekomme seit 3 Jahren erst Rente,zuvor nur mein Ruhegehalt als Beamter,zum einen wird das Ruhegehalt in Deutschland zu 100% versteuert,der letzte Wohnsitzstaat ist steuerberechtigt,zum 2. jetzt Lebensbescheinigung,hier in Lopburi seit 3 Jahren versucht,bei der Bank,im Krankenhaus,bei der Touristenpolizei,bei der Immigration,bei der normalen Polizei und so was ähnliches wie das Sozialamt,immer die gleiche Antwort (nicht Zuständig) selbst bei der oder dem Ampoe erklärt man sich nicht zuständig,da hier glaube ich die ganze Ausbildung darin besteht nur die 5 Formulare für die der Mitarbeiter zuständig ist zu kennen und Ende.
Norbert Schrader 13.06.16 10:52
Steuerpflicht
Zur Frage von Jack N.Kurt Leupi 12.06.16 14:34: In Deutschland gibt es ähnliches bezüglich der Lebensgrundlage, aber leider nicht so hoch wie in der Schweiz. Der Grundfreibetrag auf nicht zu versteuerndes Einkommen betrug 2015 Euro 8,472.-- Wer mehr als diesen Betrag verdient, muss Steuern zahlen, egal woher das Einkommen kommt. Wie hoch, hängt individuell vom Einzelnen ab (z.B. abzüglich Werbungskosten, etc.).
Im Leserbrief wird behauptet, dass die damalige Regierung 2005 die neue Regelung verursacht hat. Das stimmt so nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat 2002 entschieden, dass die Regierung bis 2005 eine Angleichung der Beamtenpension und der gesetzlichen Rentenversicherung vorzunehmen hat. Dazu wurde dann die Rürup-Kommission gebildet, welche die gesetzliche Vorlage erarbeitet hat. In dieser Kommission waren überwiegend Personen vertreten, die keiner Regierung oder politischen Partei angehörten (Wirtschaft, Uni, etc.). Die damalige Regierung war zufällig Grün-Rot, weil die Wähler das so wollten und musste das Gesetz verabschieden.
Die verschiedenen Kommentare bezüglich Steuerpflicht betreffen die Länder Österreich, Schweiz und Deutschland. All diese Länder haben unterschiedliche Steuergesetze, was bei den Comments berücksichtigt werden sollte.

Jürgen Franke 13.06.16 08:53
Herr Steegel
Ich kenne die Sozialsysteme der Schweiz überhaupt nicht und konnte somit auch zu der Rentenberechnung nicht konkret Stellung nehmen, da mir nur bekannt ist, dass in das Rentensystem der Schweiz alle Bürger einzuzahlen haben. Was ich positiv bewerte. Ihre Formulierung: "Phrasen, die er klopft" hat mich etwas irritiert. In Deutschland wurde nur permanent die Grundlagen zur Rentenberechnung verändert. So wurden z.B. vor einigen Jahren einfach die Ausbildungszeiten gekappt. Das Ergebnis war klar: Weniger Rente. Die beiden Rentensysteme sind, nach meiner Ansicht, nicht vergleichbar.
Konrad Stoll 13.06.16 08:21
Botschaft
@Jürgen Franke, die Botschaft hat sehr wohl etwas mit meiner Lebensbescheinigung zu tun. Die Botschaft/Konsulat ist doch dafür da, um bei der Lösung von Problemen der eigenen Bürger die in einem fremden Land entstehen bei der Lösung derselben beizustehen. So wie ich sehe ist die Lebensbescheininigung ein solches Problem. Weil die Thais keine Veantwortung übernehmen können, sträubt sich jeder den Wisch zu unterschreiben.
Jürgen Franke 13.06.16 00:26
Herr Stoll
der Staat oder die Botschaft haben doch mit Deinen Lebensbescheinigung nichts zu tun, sondern lediglich die Firma, die Dir Geld schicken will.
Jürgen Franke 13.06.16 00:25
Lieber Ernst
ein Freund von mir läßt sich die Lebensbescheinigung von seiner Bank abstempeln. Funktioniert auch. Ich gehe zur Immigration. Nicht Konsul oder Botschaft. Die Bescheinigungen sind auch in Englisch.
Jürgen Franke 12.06.16 22:57
Besonderen Dank an die Redaktion
für den klärenden Hinweis.
Jürgen Franke 12.06.16 22:08
Lieber Bernd
das ist schon richtig, was Du schreibst, aber nicht mit jedem Land besteht dieses blöde Abkommen. Außerdem ist es in meinem Fall gar nicht erforderlich, da ich, lt. Hinweis der Redaktion, meine Rente in Deutschland versteuern muss, sondern eigentlich hier in Thailand. Aber offensichtlich sind die hier dazu noch nicht organisatorisch in der Lage, Steuern von Ausländern zu kassieren, denn angemeldet bin hier. Mal sehen, wie sich das alles weiter entwickelt. ordnungsgemäß. Wenn sich etwas ergibt, werde ich es Euch sofort weitergeben..
Konrad Stoll 12.06.16 22:07
Lebensbescheinigung
@Wolfgang Thierbach, das mit der Lebensbescheinigung ist so eine Sache, bei mir in Buengkan fühlt sich auch niemand dafür zuständig. Wenn der Staat (Deutschland oder Schweiz) so etwas verlangt, dann sollte die zuständige Botschaft das auch regeln, damit mann weiss wer zuständig ist.
Konrad Stoll 12.06.16 21:05
Doppelbesteuerung
@Alois Amrein, stimmt nicht ganz, hast du in der Schweiz beim Staat geatbeitet, zieht der dir die Quellensteuer von der Rente ab. Nicht aber von der AHV. Bei mir ist das auf jeden fall so, ich habe bei der SBB gearbeitet.
Jürgen Franke 12.06.16 18:51
Lieber Jack
ich bin ja erst durch Euren Beitrag hier im Forum auf das Finanzamt aufmerksam geworden. Habe meine Steuerberaterin gebeten, meine Erklärung fertig zu machen und abzugeben. Wenn ich jedoch die Anmerkung der Redaktion richtig verstanden habe, bekommt die die ganzen Unterlagen wieder zurück, mit dem Hinweis, dass ich gefälligst in Thailand meine Steuern zu zahlen habe. So verstehe ich jedenfalls das Abkommen zwischen den Ländern. Ein Lebensgrundbedarf kenne ich nicht. Das ist offensichtlich nicht identisch mit der Schweiz.
Alois Amrein 12.06.16 18:50
Doppelbesteuerungsabkommen
Lebt ein deutscher oder Schweizer Rentner in Thailand, gelten die Doppelbesteuerungsabkommen, deren Ziel es ist, dass das gleiche Einkommen nicht doppelt besteuert wird. Ersatzeinkünfte wie z.B. Renten sind demnach in Thailand zu besteuern, nicht in Deutschland oder in der Schweiz. Einkommen aus Grundbesitz wie z.B. Mieteinnahmen usw. müssen jedoch am Ort der gelegenen Sache besteuert werden, also z.B. in Deutschland oder in der Schweiz. Voraussetzung dafür, dass das Doppelbesteuerungsabkommen zur Geltung kommt, ist jedoch, dass Farang sich im Heimatland abgemeldet hat und in Thailand auf der zuständigen Botschaft angemeldet hat bzw. ständigen Wohnsitz in Thailand hat.
Jürgen Franke 12.06.16 16:25
Lieber Wolfgang
die Lebensbescheinigung bekommst Du doch, von der Institution zugeschickt, die wissen will, ob Du noch lebst. Entweder von der Rentenversicherung oder von Deinem ehemaligen Arbeitgeber, wenn Du von dem auch noch monatlich Geld bekommst.. Die Immigration macht dann nur einen Stempel darunter, wenn Du den Wisch denen vorlegst.
Wolfgang Thierbach 12.06.16 13:39
Lebensbescheinigung
Bei welcher Immigration bekommt man die Lebensbescheinigung,hier in Lopburi jedenfalls nicht,die Auskunft ist,wir sind dafür nicht zuständig.