Sperrstunde nicht gleich Ausgangssperre

Sperrstunde nicht gleich Ausgangssperre

THAILAND: Auch wenn die vom Militär verhängte Ausgangssperre aufgehoben wurde heißt das nicht, dass mit dieser Lo­ckerung auch die gesetzliche Sperrstunde für Unterhaltungsbetriebe gefallen ist. So beschwerten sich mehrere Leser bei der Redaktion, dass in vielen Bars in den Touris­tenzentren wie Pattaya und Hua Hin bereits um Mitternacht die Lichter erloschen sind.

Generell gilt die 24-Uhr-Sperrstunde. Ausgenommen sind Unterhaltungsbetriebe in den Entertainment-Zonen. Sie dürfen ihre Gäste bis 2 Uhr bedienen. Viele Diskotheken und Nachtclubs verfügen zudem über eine Ausnahmeregelung und dürfen bis um 4 Uhr geöffnet haben. Nachdem Militär und Marine viele Polizeistationen im Land übernommen haben, wird beobachtet, dass die Einhaltung der Sperrstundenregelung strikter kontrolliert wird als zuvor. (Foto: epa)

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