Prozess zu TGV-Unfall im Elsass beginnt

General view of a crash of a TGV train that fell from a bridge in Eckwersheim. Foto: Jean Marc Loos/dpa
General view of a crash of a TGV train that fell from a bridge in Eckwersheim. Foto: Jean Marc Loos/dpa

PARIS: Mehr als acht Jahre nach der Entgleisung eines TGV-Testzugs im Elsass mit elf Toten und 42 Verletzten beginnt am Montag vor einem Pariser Strafgericht der Prozess gegen Bahnverantwortliche. Die Staatsbahn SNCF, zwei Tochtergesellschaften und drei Beschäftigte müssen sich wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung verantworten.

Darunter befindet sich der Lokführer, der den Zug am 14.11.2015 am Ende der aus Paris kommenden Schnellfahrstrecke rund 20 Kilometer nördlich von Straßburg zu spät abbremste und mit überhöhtem Tempo in eine Kurve fuhr. Der mit Bahnpersonal, Technikern und Gästen besetzte Testzug entgleiste und stürzte bei Eckwersheim teils in den Rhein-Marne-Kanal. Es handelte sich um den ersten tödlichen Unfall mit einem TGV-Hochgeschwindigkeitszug, dem Stolz der französischen Eisenbahnen.

Damals ging es um die Vorbereitungen für die Inbetriebnahme des zweiten Abschnitts der Schnellfahrstrecke von Paris nach Straßburg, für deren Bau die Elsassmetropole viele Jahre gekämpft hatte. Am Unglückstag sollte der Zug bei der Testfahrt schneller als im späteren regulären Verkehr auf der Strecke unterwegs sein. Ein Sicherungssystem, das den Zug normalerweise vor der Unglückskurve zwangsweise abgebremst hätte, war dazu außer Betrieb gesetzt worden. Die Eisenbahner schätzten den Punkt falsch ein, ab dem sie den Zug abbremsen mussten. Statt mit erlaubtem Tempo 176 erreichte der Zug die Kurve mit 265 Kilometern pro Stunde. Der SNCF selber wirft die Anklage mangelhafte Koordination und Kommunikation während der Testfahrt vor. Der Prozess mit 89 Nebenklägern ist bis zum 16. Mai terminiert.

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