ÖVP: Anschein von Befangenheit von Richter im Kurz-Prozess

Der ehemalige österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz gibt nach dem Urteilsspruch in seinem Prozess in einem Gerichtssaal in Wien eine Erklärung ab. Foto: epa/Christian Bruna
Der ehemalige österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz gibt nach dem Urteilsspruch in seinem Prozess in einem Gerichtssaal in Wien eine Erklärung ab. Foto: epa/Christian Bruna

WIEN: In Österreich hat die konservative ÖVP neue Zweifel an dem Richter angebracht, der den Ex-Kanzler und ehemaligen ÖVP-Chef Sebastian Kurz wegen Falschaussage verurteilt hat. Richter Michael Radasztics habe die Prozessbeteiligten nicht darüber informiert, dass er im Mai 2023 zu einer Disziplinarstrafe verurteilt worden sei, sagte ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker am Mittwoch in Wien. Anlass der Strafe sei unter anderem die Weitergabe von Prozess-Informationen im Verfahren Eurofighter an den ehemaligen Grünen-Abgeordneten Peter Pilz gewesen. Der Befangenheitsantrag der Verteidiger von Kurz gegen Radasztics zu Beginn des Falschaussage-Prozesses habe ein mögliches Naheverhältnis zu Pilz, einem erklärten politischen Gegner von Kurz, zum Gegenstand gehabt, sagte Stocker weiter.

Kurz war am vergangenen Freitag wegen Falschaussage im Ibiza-Untersuchungsausschuss zu einer nicht rechtskräftigen Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Der Richter sah es als erwiesen an, dass der ehemalige Regierungschef das parlamentarische Gremium über seine entscheidende Rolle bei der Besetzung des Aufsichtsrats der Staatsholding Öbag nicht zutreffend informiert habe.

Während der Richter den ehemaligen Kanzler mit der Begründung, der 37-Jährige habe nicht vollumfänglich ausgesagt, verurteilt habe, lege er für sich anscheinend andere Maßstäbe an, sagte Stocker. «Es entsteht jetzt der Eindruck, dass der Richter in eigener Sache genau das auch nicht gemacht hat.» Es wäre sehr wichtig gewesen, dass jeder Anschein von Befangenheit vermieden worden wäre. Radasztics hatte den Antrag am ersten Prozesstag selbst zurückgewiesen. Das von Kurz' Anwälten unterstellte Vertrauensverhältnis zu einem politischen Gegner des Ex-Kanzlers existiere nicht, so der Richter damals.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Graz als zuständiges Disziplinargericht war am Montag im Rechtsinformationssystem (RIS) veröffentlicht worden - drei Tage nach dem Urteil gegen Kurz. Radasztics bestätigte den Fall gegenüber der Zeitung «Kurier» und erklärte den Zeitpunkt der Veröffentlichung damit, dass die Entscheidung zwar im Mai fiel, daraufhin aber die Oberstaatsanwaltschaft als Ankläger und er selbst als Beschuldigter Rechtsmittel eingelegt hätten. Die Entscheidung sei erst im Dezember rechtskräftig geworden.

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Monruedee Kanhachin 01.03.24 18:30
Gerade
eben Herr Peter, behaupteten Sie er wäre auf Hawaii geboren, es passt Ihnen wohl nicht dass Sie feststellen mussten,dass Sie von Geografie keine Ahnung haben. Also muss es jetzt Kenia sein?
Peter Joe 01.03.24 18:10
Monruedee Kanhachin
Barack Obama ist in Kenya geboren, die Warhheit laesst sich nicht verbergen.
michael von wob 01.03.24 15:00
Monruedee Kanhachin 01.03.24 13:40
Perfekt ! Es wäre zu viel verlangt so viel zu wissen von diesem Vogel :-))
Monruedee Kanhachin 01.03.24 13:40
Herr Peter
Der ehemalige Präsident der USA hat seinen Geburtsschein veröffentlicht, er ist auf Hawai geboren, und?
Mir dünkt, sie glauben er wäre kein US Amerikaner? Ich nehme an dass Sie nicht wissen dass Hawai ein Bundesstaat der USA ist?
Peter Joe 01.03.24 09:40
Auch Obama sollte mal zugeben, dass er in Hawaii geboren ist.
Dieter Kowalski 28.02.24 18:40
Mimimimimi
was anderes kennt die rechte Reichshälfte nicht, wenn sie dann, selten aber doch, für irgendein Vergehen verurteilt wird.
Kommt mir bekannt vor - wie heißt ganz schnell der orange Pausenclown aus der US&A, der gerne den Kurzen als Adlatus gehabt hätte?
Liegt mir auf der Zunge...