Neue Kriterien bei Kontrolle der Bordkarte

Foto: The Nation
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BANGKOK: Die Thailändische Zivilluftfahrtbehörde (CAAT) führt ab Dienstag (16. Januar 2024) neue Kriterien für die Kontrolle von Bordkarten und Ausweisen an allen Flughäfen in Thailand ein.

Die neuen Kriterien sollen die Sicherheit erhöhen und Identitätsdiebstahl verhindern. Nach den neuen Regeln müssen Passagiere einen gültigen Reisepass oder einen anderen von der Regierung ausgestellten Ausweis vorlegen, und die Bordkarte muss mit dem Namen auf dem Ausweis übereinstimmen.

Fluggäste, die keinen gültigen Reisepass oder einen anderen von einer Regierung ausgestellten Ausweis vorweisen können, werden nicht an Bord ihres Fluges gelassen. Darüber hinaus wird Fluggästen, die keine mit ihrem Namen übereinstimmende Bordkarte vorlegen können, die Beförderung verweigert.

Die CAAT hat auch eine Liste der akzeptablen Ausweisformen für internationale Flüge herausgegeben. Die Liste umfasst Reisepässe, nationale ID-Cards, Führerscheine und Studentenausweise.

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Ole Bayern 20.01.24 18:30
Ich hatte mich einmal darauf ....
.... konzentriert bei meinem Rückflug mit der Thai am 2.1.2024 - BKK - MUC , wie viele mal ich Bordkarte und Pass vorzeigen mußte bis ich im Flieger saß . Es waren genau 6 / 7 mal ....
1. Am Check In
2. Beim Betreten der Sicherheitskontrolle
3. Bei der Passkontrolle
4. Bei Betreten der Thai - Lounge
5. Bei Betreten der Gate Treppe, runter zum Gate selbst
6. Bei Betreten des Flugzeuges am Gate
7. Beim Betreten des Flugzeuges selbst ... hier nur Ticket

Sicherheit wird schon groß geschrieben am BKK Airport .... aber ok , es gibt ja auch dort mehr als genug Personal für derartige Aufgaben .... alle ausgerüstet mit Privat - Phone , welches auch bei der kleinsten Gelegenheit aus der Tasche gezogen wird , um irgendetwas zu schreiben.
Das ist schon extrem am BKK Airport , die Benutzung der Handys während der Dienstzeit von allen Mitarbeitern, inkl. der Sicherheitsbeamtem und Polizisten . Was gibt es den immer nur zu schreiben , frage ich mich ? Ich habe dies z.B. meinen Mitarbeitern untersagt ein Handy mitzuführen und zu benutzen während der Arbeitszeit.
Ausgenommen ist der Polier und ggf. auch die Arbeiter bei besonderen Ereignissen, wie z.B. Krankheit der Partner oder Kinder usw..
Dies muß dann aber beim Polier oder mir angefragt werden , dann geht dies auch immer i.O..

VG Ole
Chris Jomtien 20.01.24 18:00
Nicht "schon immer"
Die Vorschrift, das Thais ihre ID Karte und Ausländer ihren Reisepass bei Inlandsflügen vorzeigen müssen wurde im März 2001 eingeführt. Der Auslöser für diese Vorschrift war die Explosion der Boeing 737 am 03.03.2001 mit der der damalige Premierminister Thaksin und dessen Sohn von Bangkok nach Chiang Mai fliegen wollten.
Die Aktuelle Änderung betrifft ausschließlich Thais. Diese können nun sich nun statt mit ihrer ID Karte mit einem anderen offiziellen Ausweis (zum Beispiel einen Führerschein) ausweisen.
Für Ausländer ändert sich nichts, da wir seit ~10 Jahren permanent unseren Reisepass mitführen müssen.
Markus Hollenstein 17.01.24 12:20
Bericht ungenau
Der Bericht ist leider ungenau.

non-Thai passengers travelling on domestic flights in Thailand that they must adhere to the rules on boarding pass and identity verification process announced by the Civil Aviation Authority of Thailand (CAAT), effective from 16 January 2024

Norbert Schettler 17.01.24 11:10
vorzeigen
Nicht 1x, nein 3x musste ich bisher immer den Pass und Bordkarte bei Inlandsflügen vorzeigen. 1x bevor das Gepäck geröngt wird, 1x wenn das Gate geöffnet wird und 1x wenn man den Flieger besteigt. Also nichts neues.
Dieter Kowalski 17.01.24 09:30
Wahrscheinlich ist das für nationale Flughäfen neu, aber nicht für Internationale.
Bernhard Winter 17.01.24 01:30
Ich stelle mir gerade vor ..
.. mit einem Studentenausweis einzuchecken. Ich habe keinen, zu alt dafür, aber vielleicht probiere ich mal meinen Rentenausweis .. wird bestimmt lustig.
Mary 16.01.24 15:06
Komisch
Hab ich was verpasst?? Pass und Boarding Karte muss jetzt schon x-mal zusammen vorgewiesen werden. Was ist daran neu?
Tyler Durden 16.01.24 14:44
Irrtum...
...die Fluggesellschaften haben gar nicht die Zeit, die richtige Schreibweise des Namens zu überprüfen, dies wird wenn, nur stichpunktartig geschehen und bei einem kleinen Tippfehler nicht gleich zum Ausschluss der Beförderung führen, obwohl die Fluggesellschaften dann das Recht dazu hätten, steht ja so auch in ihren AGBs. Kann sein, dass die Schweiz da, wie in so vielem, genauer "tickt". Übrigens, als kleiner Tipp für diejenigen, die einen Umlaut im Nachnamen haben. Ich buche schon seit Jahren mit Muller anstatt Müller und fahre damit sehr gut. Ich hatte damals den Tipp von einer netten Dame beim Check-In bekommen... Die Systeme der Airlines haben selbst heute noch Probleme mit den Umlauten, das merkt man stellenweise wenn man sich versucht bei "Manage my Booking" o.ä. einzuloggen, wenn weder ü noch ue funktionieren will. Eine Ausnahme war während Covid (Thailand Pass etc., wir erinnern uns ungern), wo wirklich alles ganz genau geprüft wurde und der Name auf allen Dokumenten besser identisch in der Schreibweise sein sollte.
Jom 16.01.24 14:40
Egal welches Dokument oder Ticket...
noch haben wir keine KI, also mit Tippfehler ist weiterhin zu rechnen! Auch der Visa Stempel (Datum) im Pass sollte auf Richtigkeit geprüft werden!
Harry Egger 16.01.24 12:44
Wie bitte?
Da kam man ohne Ausweis oder ohne Übereinstimmung des Namens in den Flieger? In Zürich kriegst du kein Bein rein wenn auch nur ein Buchstabe falsch ist, da wird gleich "Alarm" (wegen Identitäts-Klau oder Fälschung) geschlagen und es Kostet Zeit und Geld um den Namen anzupassen. Ist seit 9/11 so und wird sich sicher nicht so schnell ändern.
Markus Lichtenstein 16.01.24 12:43
Was ist daran neu ?
Das ist doch schon immer so !
leschim alex 16.01.24 12:40
Was soll daran neu sein ? .....
..... DAS war doch schon immer so das der Name auf der Bordkarte mit dem Namen im gueltigen vorgelegten Ausweispapier uebereinstimmen musste.