Mord an Kaem: Berufungsgericht bestätigt Todesstrafe

Foto: The Nation
Foto: The Nation

HUA HIN: Das Berufungsgericht hat die Todessstrafe für den 23 Jahre alten Mitarbeiter der Eisenbahngesellschaft wegen Mordes an einem 13 Jahre alten Mädchen bestätigt.

Wanchai Saengkhlao hatte die Schülerin Kaem in einem Liegewagenabteil der Bahn in der Nacht zum 6. Juni 2014 zwischen Surat Thani und Hua Hin im Schlaf überfallen, zweimal vergewaltigt und später lebendig aus dem Zug geworfen. Die Leiche des Mädchens wurde später neben den Schienen in Prachuap Khiri Khan gefunden. Im Vorjahr war der Mörder von einem Gericht zum Tode verurteilt worden. Obwohl er geständig war, erkannte das Gericht wegen der schwere der Tat auf die Höchststrafe.

Überzeugen Sie sich von unserem Online-Abo:
Die Druckausgabe als voll farbiges PDF-Magazin weltweit herunterladen, alle Artikel vollständig lesen, im Archiv stöbern und tagesaktuelle Nachrichten per E-Mail erhalten.
Pflichtfelder
Jürgen Franke 15.09.15 23:17
Lieber Peter
bitte nicht alles durcheinander bringen. Religiös motivierten Taten sind grundsätzlich alle widerlich. "Gott mit uns" stand bei meinem Vater im Krieg auf der Gürtelschnalle. Genauso entsetzlich. In einem Kommentar habe ich zum Ausdruck gebracht, dass ich es sogar begrüße, dass es Länder gibt, wo es die Todesstrafe noch gibt. Hardy Kromarek hat es noch treffender ausgedrückt.
Peter Götsch 15.09.15 21:19
Lieber Jürgen
mag ein Verbrechen noch so scheusslich sein - die Todesstraffe ist und bleibt immer ungerechtfertigt...
Die Zeiten des "Auge um Auge - Zahn um Zahn" sollten in unserer Zeit doch endlich vorbei sein! Oder empörst Du dich nicht über die Gräueltaten die im nahmen der Scharia durch die IS vollbracht werden...
Du magst wohl sagen da gibt's einen Unterschied! Doch bitte sage mir welcher, in beiden Fällen glaubt man das Recht zu haben um zu töten....
Hardy Kromarek 15.09.15 19:03
Todesstrafe!
Wer sowas tut, hat nur die Todesstrafe verdient! Man muss sich nur vorstellen können, was das Mädchen sich welche Qualen hat aussetzen müssen, was dieser Parasit Ihr angetan hat! Unverstellbar auch für die Mutter und Vater mit den Angehörigen! Einfach nur grausam! Solche Parasiten haben keine Lebensberechtigung! Das selbe müßte man mit Ihm machen! Da ist die Todesstrafe vom Gesetz her noch human! Am besten wie früher bei den Indianern! Ran an den Marterpfahl! Die Sonne haben wir ja hier in Thailand!
Jürgen Franke 15.09.15 07:29
Grade weil
er geständig war, ist die Todesstrafe gerechtfertigt. In diesem besonders schweren Fall ist diese Strafe auch gerecht.