Mann für Anschlag auf Filmstudio zum Tod verurteilt

Die Menschen stehen bei Schneefall an, um vor der Urteilsverkündung im Fall der Brandstiftung und des Mordes bei der Kyoto-Animation in Kyoto Eintrittskarten zu erhalten. Foto: epa/Jiji Press Japan
Die Menschen stehen bei Schneefall an, um vor der Urteilsverkündung im Fall der Brandstiftung und des Mordes bei der Kyoto-Animation in Kyoto Eintrittskarten zu erhalten. Foto: epa/Jiji Press Japan

TOKIO: Im Juli 2019 wurde in Japan ein verheerender Brandanschlag auf ein Animationsstudio verübt. Es gab Dutzende Tote und Verletzte. Nun ist das Urteil gegen den Täter gefallen.

Viereinhalb Jahre nach einem Brandanschlag auf ein Animationsstudio in Japan mit 36 Toten hat ein Gericht den Täter zum Tod verurteilt. Das Bezirksgericht Kyoto habe den 45-jährigen Angeklagten am Donnerstag wegen Mordes und anderer Verbrechen für schuldig befunden, berichteten der Sender NHK und japanische Zeitungen. Er sei zum Zeitpunkt der Tat im Juli 2019 weder geisteskrank noch vermindert zurechnungsfähig gewesen, wurde der Vorsitzende Richter zitiert. Der Brandanschlag hatte vor allem unter Anime-Fans in Japan und in der ganzen Welt für Entsetzen gesorgt.

Das Gericht habe eine angemessene Entscheidung im Einklang mit dem Gesetz getroffen, erklärte laut der japanischen Nachrichtenagentur Kyodo der Chef des betroffenen Filmstudios, Hideaki Hatta. «Doch selbst nach dem Urteil ist unsere Trauer nicht im Geringsten gewichen.» Bei dem Brand wurden zudem 32 Beschäftigte des Studios verletzt.

Der Angeklagte hatte gestanden, das Zeichentrickstudio in der alten Kaiserstadt Kyoto in Brand gesetzt zu haben. Er hatte damals das Studiogebäude betreten und eine brennbare Flüssigkeit vergossen. Dann zündete er das Gebäude an und rief dabei: «Sterbt!». Den Ermittlern hatte er gesagt, das Studio habe seine Idee für ein Werk gestohlen. Die Firma Kyoto Animation produzierte vor allem in den 2000er Jahren einige beliebte Fernseh-Zeichentrickserien wie «K-On!», «Free!» und «Suzumiya Haruhi no Yuutsu», die sich insbesondere an die jüngere Generation richten.

Weil der Angeklagte geständig war, ging es den Berichten zufolge in dem Verfahren vor allem um die Frage, ob er schuldfähig ist. Seine Anwälte hatten argumentiert, dass er unter Wahnvorstellungen gelitten habe. Der Richter folgte jetzt der Staatsanwaltschaft, wonach der Täter strafrechtlich verantwortlich sei. Sie hatte die Todesstrafe wegen Mordes, Brandstiftung und anderer Anklagepunkte gefordert.

Das Verfahren hatte erst im vergangenen September begonnen. Der Täter hatte bei dem Brand lebensgefährliche Verbrennungen erlitten und musste entsprechend lange behandelt werden.

Die drittgrößte Wirtschaftsnation der Welt gehört zu den wenigen Industrieländern, die an der Todesstrafe festhalten. Es kann in dem Land Jahre oder sogar Jahrzehnte dauern, bis ein Todesurteil vollstreckt wird. Die meisten zum Tode Verurteilten sitzen in Einzelhaft. Gefangenen in den Todeszellen wird erst wenige Minuten vor der Hinrichtung am Galgen mitgeteilt, dass sie sterben werden.

Einem Bericht von Amnesty International zufolge über Todesurteile und Hinrichtungen im Jahr 2022 wurde damals die Hinrichtung eines Verurteilten in Japan bekannt. Bis Ende desselben Jahres gab es demnach noch 116 Menschen in dem Land, die zum Tod verurteilt wurden.

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