Law Lounge

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Jeder ausländische Investor in Thailand hat sich vor Beginn seiner Unternehmertätigkeit mit dem sog. „Foreign Business Act“ (Gesetz zur Beschränkung von Unternehmertätigkeiten durch Ausländer) beschäftigt und musste wohl ernüchtert feststellen, dass die verbleibende Auswahl nicht allzu groß ist. Deshalb wurde und wird im Regelfall eine thailändische Firma gegründet, d.h. maximal 49 Prozent der Gesellschaftsanteile sind in ausländischer Hand.

Motivation des Gesetzgebers für den Erlass des genannten Gesetzes war die (damalige) Tatsache, dass thailändische Unternehmen in vielen Bereichen noch nicht reif für den Wettbewerb waren / sind, weshalb man sich zu dieser Schutzmaßnahme entschlossen hat.

Es kommt Bewegung in die Gesetzeslage

Über all die Jahre hat es zahlreiche Vorstöße von Verbänden, Lobbyisten und großen ausländischen Unternehmungen gegeben, um dieses Gesetz aufzuheben und problemlos eine ausländische Mehrheitsbeteiligung zuzulassen. Die Kritiker dieses Gesetzes führten immer aus, dass, wenn Thailand sich nicht endlich dem Wettbewerb stellt, es auf lange Sicht verlieren wird. Ich weiß nun nicht, wem wir es zu verdanken haben, aber es kommt Bewegung in die Gesetzeslage. Der thailändische Gesetzgeber hat gehandelt und der Finanz- und Investmentwelt die Türen geöffnet. Seit Mitte 2013 dürfen nun Firmen, welche sich in diesem Geschäftsfeld betätigen, frei und ohne die Zwänge des „Foreign Business Act“ frei bewegen.

Da besagte Finanz- und Investmentwelt ein großer Begriff ist, wird ausdrücklich aufgeführt, für welche Geschäftsfelder dies gilt. Herauszuheben sind der Wertpapierhandel, die Investmentberatung, die Übernahme von Effektenemissionen, Risikokapitalverwaltung, Finanzierungsberatung und die Vertretung von Anleihegläubigern. Dies war nur die Spitze des Eisberges und zeigt mal wieder, wie vielfältig dieser Geschäftsbereich ist. Der interessierte Leser mag sich nun fragen, warum hier darüber berichtet wird, da sich wohl nur sehr wenige im Wertpapierbereich unternehmerisch betätigen wollen. Die Antwort ist relativ einfach. Es gibt neuen Wettbewerb, und dieser tut bekanntlich gut, und jeder, der sich schon einmal ernsthaft mit Anlagemöglichkeiten in Thailand beschäftigt hat, ist nur in wenigen Fällen über das Standard-Festgeldkonto in Thailand hinausgekommen. Wer an der Börse in Thailand investieren will oder sich für sonstige Finanzprodukte interessiert, wird schnell feststellen, dass es (a) überaus mühsam ist, überhaupt einen geeigneten Ansprechpartner zu finden, welcher dann auch noch englisch redet und (b) ist man im Regelfall nur an Ihnen interessiert, wenn Sie mindestens 10 Millionen Baht zur Verfügung haben.

Börsennotierte Immobilienfonds

Ein Schelm ist, wer Böses denkt, und wie das Leben oft so spielt, hat der Gesetzgeber gleich noch ein interessantes Arbeitsfeld für die neue Liberalisierung im Investmentbereich erlassen. Die Neuregelung der börsennotierten Immobilienfonds über das „REIT-Gesetz“ (REIT = Real Estate Investment Trust). Nach Auskunft der thailändischen Börse ist man zwar im Verzug mit der Umsetzung des Gesetzes, aber bis Jahresende will man so weit sein und die ganzen Genehmigungen für die vorliegenden Immobilienfonds abgearbeitet haben, so dass zu Beginn des neuen Jahres der börsennotierte Handel beginnen kann.

Den größten Teil der aufgelegten Immobilienfonds stellt zur Zeit die „Central-Gruppe“, gefolgt von „CP“ (u.a. Betreiber der 7-Eleven-Läden). Dies hält die Initiatoren der Immobilienfonds aber nicht davon ab, bereits ganzseitige Anzeigen in der Tagespresse zu schalten. Die Preise für die Immobilienzertifikate beginnen im Regelfall bei 10 Baht, bei einer Mindestzeichnung von 5.000 Stück. Dies scheint eine interessante und finanzierbare Ergänzung des privaten Anlageportfolios zu sein. Doch auch hier gilt die generelle Regel, dass man sich in aller Ruhe die Verkaufsbedingungen anschaut, bevor man eine Kaufentscheidung trifft, da jedes Investment mit Risiken verbunden ist. Ob nun in Zukunft die Investmentberatungsbüros gleich neben den zahlreichen Goldläden in Thailand aufmachen werden, bleibt abzuwarten, auch muss jeder selbst entscheiden, ob er lieber in „Betongold“ investiert, aber eine Überlegung ist es allemal wert, und obwohl es bis zum Jahresende noch ein paar Wochen sind, kann man nie früh genug damit anfangen, sich gute Vorsätze in Bezug auf seine Investments zu machen. (Foto: vege / Fotolia.com)

Über den Autor dieser Kolumne

Der deutsche Rechtsanwalt Markus Klemm, zugelassen am Landgericht Stuttgart, schreibt die FARANG-Rechtsberatungs-Kolumne. Zusammen mit Amnat Thiengtham ist er gleichberechtigter Geschäftsführer der Kanzlei Asia LawWorks an der Thepprasit Road in Pattaya, welche auf der Anwaltsliste der deutschen Botschaft aufgeführt ist. Immer wieder geraten Residenten in Streitangelegenheiten mit rechtlichen Folgen. DER FARANG möchte mit dieser Kolumne aufklären, um das Leben in Thailand leichter zu gestalten. Die Law Lounge-Kolumne ersetzt jedoch keine persönliche Beratung. Ebenfalls erfolgt keine Rechtsberatung per Telefon!

Rechtsanwalt Klemm kann per E-Mail: talk2us@asialawworks.com oder telefonisch unter +66 38 411 591 kontaktiert werden.

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