Ihr Recht im Alltag

Ihr Recht im Alltag

Ich muss gestehen, dass noch keine Kolumne so eine Reaktion wie die der letzten hervorgerufen hat, in welcher wir uns mit dem Kartenspiel "Skat" beschäftigt hatten. Noch am Tag, als die FARANG-Ausgabe erschien, wurde ich auf offener Straße von zahlreichen Leuten angesprochen, wie es denn nun weiter geht. Dass das Thema nicht komplett abgehandelt wurde, war nicht dem Hintergedanken geschuldet, die Spannung zu steigern, sondern hatte lediglich ganz schlichte Gründe, wie den beschränkten Platz für die Kolumne. Alle, welche nun vier Wochen lang im Ungewissen gehalten wurden, mögen mir verzeihen.

Die Ausgangsfrage ist nach wie vor die gleiche. Ist das "Skat"-Spielen in Thailand erlaubt oder nicht? Erlaubt ist in Thailand in Sachen "Spiele" alles, was nicht unter das "Gambling Act" (Gesetz zur Regelung des Glücksspiels) aus dem Jahre 1935 fällt. Die Grundsatzdefinition für "Glücksspiel" in besagtem Gesetz lautet wie folgt: "Glücksspiele sind Spiele um einen Vermögenswert, deren Ausgang im Wesentlichen vom Zufall abhängt und nicht vom Geschick oder den Entscheidungen der Spieler." Im juristischen Sinn erfordert die Definition "Glücksspiel" auch einen Einsatz. Ist kein Einsatz notwendig, so handelt es sich um ein abzugrenzendes Gewinnspiel (bspw. ein Preisausschreiben). Klassische Glücksspiele sind also Roulette, "Einarmiger Bandit", Glücksrad, Lotto und Geldspielautomaten. Viele würden bei Nachfrage auch "Poker" als Glücksspiel ansehen, und dieses Spiel war in der Tat schon oft Streitfrage in zahlreichen Gerichtsentscheidungen in Thailand.

Wir haben – dank juristischer Datenbanken – 438 Treffer mit dem Suchwort "Poker" gefunden, aber 0 Treffer mit dem Suchwort "Skat". Obwohl ich keinen Skat spielen kann, habe ich mir genug angelesen, um sagen zu können, dass "Skat" auch eine Glücksspielkomponente besitzt, die dann allerdings durch die richtigen Strategien wettgemacht werden kann. Auf längere Sicht gesehen, gewinnen dann wohl die besseren Spieler. Legt man nun oben genannte Definition zugrunde, und man spielt um keinen Vermögenswert, sondern um des Gewinnens Willen, würde ich sagen, dass man unter diesen Bedingungen "Skat" in Thailand spielen darf. Einzige Einschränkung ist die Benutzung von Spielkarten, welche legal eingeführt wurden bzw. hier von einem lizenzierten Hersteller erworben wurden (siehe letzte Ausgabe).

Tipp: Skat-Anleitung übersetzen

Ich habe in den vergangenen vier Wochen bei fast jeder Gelegenheit mit Thailändern gesprochen und gefragt, ob diese das "Skat"-Spiel kennen. Man hat mich immer nur mit großen Augen angeschaut und mit den Schultern gezuckt. Aus diesem Grunde würde ich der anscheinend großen "Skat-Gemeinde" in Pattaya und Thailand den Rat geben, eine komplette Spielanleitung in Thai übersetzen zu lassen, um für den Fall gewappnet zu sein, dass man doch einmal in eine Kontrolle kommen sollte. Ist man in einer Kontrolle und will dann das Spiel einem Beamten erklären, dürfte dies schwierig sein. Eine sehr gute Übersetzung ist nicht ganz billig, aber wenn alle zusammenlegen, welche regelmäßig "Skat" spielen, dürfte dies leicht zu finanzieren sein. Aber bitte nicht erst ein Spielchen austragen, um zu entscheiden, wer die Übersetzungskosten tragen muss. Dann wären wir wieder im Glücksspielbereich.

Ein Hinweis in eigener Sache:

Jeder Jahreswechsel bringt zahlreiche gesetzliche Neuerungen. Diesmal sind wir betroffen, und zwar in folgender Weise. Seit 1. Januar 2011 müssen wir über jeden Mandanten ein sog. "Due Dilligence"-Verfahren machen. D.h. wir müssen uns über die Person des Mandanten informieren. Auf gut Deutsch heißt das, dass wir eine sog. "Hintergrundprüfung" machen müssen. Bestehende Mandanten sind davon ausgenommen. Für die Leser, welche uns eine Anfrage übersenden mit der Bitte um Stellungnahme, dürfen wir in Zukunft um vollständige Nennung der Adresse sowie die Übersendung einer Reisepasskopie bitten. Wer dies nicht will, kann nach Terminabsprache zu uns ins Büro kommen und sich dort beraten lassen. Aber auch bei der Vorsprache im Büro müssen wir die Vorlage eines gültigen Reisepasses verlangen. Des Weiteren ist das verschärfte Geldwäschegesetz zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Über dieses haben wir schon im letzten Jahr berichtet, und für den Fall, dass wir für Mandanten treuhänderisch mehr als 2 Mio. Thai-Baht verwalten, muss der Mandant uns lückenlos nachweisen, woher das Geld stammt, da wir eine Meldepflicht an das Finanzministerium haben. Im ersten Fall haben wir zwar keine Meldepflicht, aber das Justizministerium kann uns auffordern, Daten offen zu legen. Diese offen gelegten Daten beinhalten nicht solche Informationen, welche unter das Anwaltsgeheimnis fallen. (Foto: vege / Fotolia.com)

Über den Autor dieser Kolumne

Der deutsche Rechtsanwalt Markus Klemm, zugelassen am Landgericht Stuttgart, schreibt die FARANG-Rechtsberatungs-Kolumne. Zusammen mit Amnat Thiengtham ist er gleichberechtigter Geschäftsführer der Kanzlei Asia LawWorks an der Thepprasit Road in Pattaya, welche auf der Anwaltsliste der deutschen Botschaft aufgeführt ist. Immer wieder geraten Residenten in Streitangelegenheiten mit rechtlichen Folgen. DER FARANG möchte mit dieser Kolumne aufklären, um das Leben in Thailand leichter zu gestalten. Die Law Lounge-Kolumne ersetzt jedoch keine persönliche Beratung. Ebenfalls erfolgt keine Rechtsberatung per Telefon!

Rechtsanwalt Klemm kann per E-Mail: talk2us@asialawworks.com oder telefonisch unter +66 38 411 591 kontaktiert werden.

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