Richter legt Handysprechverbot anders aus als Polizei

Richter legt Handysprechverbot anders aus als Polizei

BANGKOK: Ein ehemaliger Richter legt das Handysprechverbot beim Auto- oder Motorradfahren anders aus als die Polizei.

Müsse ein Motorisierter bei Ampelrot halten, dürfe er durchaus zum Mobile greifen, schreibt Chuchart Srisaeng auf seiner Facebookseite. Nach Ansicht des ehemaligen Richters am Obersten Gerichtshof darf das Handy benutzt werden, wenn das Fahrzeug steht. Das entsprechende Gesetz verbiete das Telefonieren beim „Fahren“. Daraus schließt Chuchart: Das Mobile kann geöffnet werden beim „Nichtfahren“, also auch beim Warten vor Ampeln. Er gesteht der Polizei aber zu, dass sie mit aller Härte gegen telefonierende Motorisierte vorgeht, außer diese haben im Wagen eine Freisprechanlage oder nutzen Kopfhörer. Bangkoks Polizei verteilt seit Kurzem Strafmandate. Autofahrer, von denen mit Kameras Beweisfotos von der Handynutzung am Steuer gemacht werden, werden demnächst einen Bußgeldbescheid erhalten. Die Strafen bewegen sich zwischen 400 und 1.000 Baht. Verkehrsexperten kritisieren allerdings das Telefonieren über eine Freisprechanlage oder mit Kopfhörern. Auch dabei lasse die Konzentration des Fahrers nach, das Unfallrisiko nehme zu. (Foto: The Nation)

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