THAILAND: Die Gesetzgebende Versammlung (NLA) verschärft das Sexualstrafrecht.
Der Besitz, Handel und die Herstellung von Kinderpornografie gelten als Straftatbestand und sollen künftig härter bestraft werden. Das maximale Strafmaß wird von sieben auf 10 Jahre raufgesetzt und die zusätzlichen Strafzahlungen von 140.000 Baht auf 200.000 Baht erhöht. Der Änderungsantrag 193:1 wurde mit zwei Enthaltungen angenommen. Das neue Gesetz steht im Einklang mit dem Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention gegen Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie der Vereinten Nationen.