E-Zigarette gedampft: Schweizer zu Bußgeld verurteilt

Archivbild: epa/David Chang
Archivbild: epa/David Chang

BANGKOK: Ein im Juli von der Polizei wegen des Verdampfens einer E-Zigarette in der Öffentlichkeit verhafteter Schweizer ist in sein Heimatland zurückgekehrt.

Der Mann kannte das Verbot nicht. Er wurde nach einem Bericht der Nachrichtenplattform „20 Minuten“ sechs Tage in eine Zelle gesperrt und dann bis zur Gerichtsverhandlung auf Kaution auf freien Fuß gesetzt. Diese fand erst kürzlich statt, und der Schweizer wurde zu einem Bußgeld unbekannter Höhe verurteilt. Sie soll aber entschieden geringer als die Ausgaben für den Anwalt ausgefallen sein. Die Schweizer Botschaft stand während der ganzen Zeit mit dem Mann in Kontakt.

In den Reise- und Sicherheitshinweisen der deutschen Botschaft heißt es: „Die Einfuhr von sog. Verdampfern, z.B. E-Zigaretten, E-Barakus, und Zubehör nach Thailand ist verboten und kann mit Gefängnisstrafe bis zu 10 Jahren bestraft werden. Der Verkauf oder Kauf von E-Zigaretten oder sonstigen Verdampfern kann mit einer hohen Geldstrafe oder Haftstrafe bis zu fünf Jahren belegt werden.“

Überzeugen Sie sich von unserem Online-Abo:
Die Druckausgabe als voll farbiges PDF-Magazin weltweit herunterladen, alle Artikel vollständig lesen, im Archiv stöbern und tagesaktuelle Nachrichten per E-Mail erhalten.
Pflichtfelder

Es sind keine Kommentare zum Artikel vorhanden, bitte schreiben Sie doch den ersten Kommentar.