THAILAND: Bereits Anfang Januar hatte die Regierung angekündigt, privat genutzte Flugdrohnen regulieren zu wollen (DER FARANG berichtete).
Im Februar tritt ein neues Gesetz in Kraft, das Flugdrohnen in zwei Kategorien unterteilt: (1.) Drohnen, die für Bildungszwecke, für die Forschung, bei Sport-Wettkämpfen oder anderen Veranstaltungen eingesetzt werden, die der Entwicklung des Landes dienlich sind, dürfen ausschließlich für die oben aufgeführten Zwecke auf einer zuvor festgelegten Flugroute betrieben werden. (2.) Die zweite Kategorie umfasst Drohnen für den Privatgebrauch. Sie sollen nach Aussage des Transportministeriums stärker reguliert werden. So dürfen Drohnen, die mit einer Foto- oder Filmkamera ausgestattet sind, ab Februar nur noch von Medienvertretern oder Filmcrews eingesetzt werden. Für Privatpersonen ist der Betrieb verboten. Das neue Gesetz regelt auch die zulässige Flughöhe, damit die unbemannten Luftfahrzeuge weder die Sicherheit des Flugverkehrs noch die Privatsphäre von Menschen gefährden. Diese soll nur noch zwischen 15 und 150 Metern betragen. Wer eine Drohne in Thailand fliegen lassen möchte, benötigt zudem eine Genehmigung vom Transportministerium.
Um ab Februar legal fliegen zu können benötige ich eine Genehmigung vom Transportministerium.
Frage: wie ist die Adresse des Verkehrsministeriums?.....danke.