Buddha Days – und wieder trockene Zapfhähne

Wolfgang Pfeifer, seit 15 Jahren Inhaber des schwäbischen Speiselokals ‚Cafe 77‘ in Lamai: Er hielt sich an die Alkoholsperre und verlor zwei Tage lang wichtige Einnahmen.
Wolfgang Pfeifer, seit 15 Jahren Inhaber des schwäbischen Speiselokals ‚Cafe 77‘ in Lamai: Er hielt sich an die Alkoholsperre und verlor zwei Tage lang wichtige Einnahmen.

KOH SAMUI: Die religiösen Feiertage in Thailand – der Einheimischen Freud‘ und der Gastronomie-Unternehmer Leid. Seit Mitternacht, 18. Juli bis morgen, 21. Juli, darf kein Barbetrieb Alkohol ausschenken. Am Beispiel Koh Samuis zeigt sich, dass nicht bei allen aller Tage Trockenheit herrschte und manche Ungerechtigkeit Frust und Verärgerung heraufbeschwört.

Der Asahna Bucha Day gilt als einer der wichtigsten buddhistischen Feiertage und erinnert an die erste überlieferte Zeremonie des Meisters in Indien – die vor 2500 Jahren den Ursprung des offiziellen buddhistischen Mönchsordens bildete. In Thailand beginnt damit eine dreimonatige Fastenzeit, in der streng religiöse Mönche nicht reisen sollen und sich auf ihre buddhistisch-spirituellen Aufgaben besinnen. Während es für Thailänder selbstverständlich erscheint, diese Feiertage im Kreise der Familie zu verbringen und keinen Alkohol zu trinken, stößt die staatsverordnete Enthaltsamkeit in Urlaubsgebieten auf wenig Gegenliebe.

Wolfgang Pfeifer (49), Wirt des schwäbischen Speiselokals ‚Cafe 77‘ ist einer von vielen Betroffenen. Wie alle seine Kollegen erhielt er am Sonntagnachmittag Polizeibesuch. Dabei wurde den Gastwirten und Barbesitzern mitgeteilt, dass die nächsten beiden Tage striktes Ausschankverbot für alle alkoholischen Getränke bestehe. Pfeifer fügte sich. Am Montag, 19. Juli, hatte er den bislang schlechtesten Umsatztag des gesamten Jahres. Die Mehrheit seiner Gäste trank ein Wasser oder eine Soda und verließ murrend das Lokal. Kein Bier und kein Wein – keine Freude am Urlauber- oder Auswandererdasein?

Wie jedes Mal zu den alkoholfreien Tagen beginnt das Rätselraten, wer denn nun mit einer Sondererlaubnis doch Hochprozentiges ausschenken darf. Eigentlich gilt diese Ausnahme für alle ausgewiesenen Speiselokale, die ihren Gästen zum Abendessen Bier oder Wein reichen dürften. Nur am Geburtstag von Thailands hochverehrtem Monarchen am 5. Dezember sowie dem seiner Gemahlin am 12. August – zugleich thailändischer Muttertag – gibt es keinerlei Sonderrechte.

Die Realität sieht oft anders aus. Wolfgang Pfeifer hielt sich an die Regel, einer seiner Nachbarn, ein französischer Neuling in Lamais Barszene, erhielt hingegen Besuch. Am Abend des Montags rückten vier Polizeibeamte an, inspizierten die eindeutig alkoholhaltigen Getränke von vier Gästen und die Rechnungen. Alle fünf wurden mit auf die Wache genommen. Ob der Franzose mit einem kleinen ‚Motivationsgeld‘ die Angelegenheit regeln konnte oder eine offizielle Anzeige erhielt, war bis heute nicht bekannt.

Problemlos lief der Alkohol hingegen in den großen Restaurants entlang der Beachroad. Das Personal des bekanntesten Speiselokals ‚Sala Thai‘ schenkte den ganzen Montag über munter aus und wurde nicht kontrolliert. Das ärgerte den Residenten aus dem Schwabenland sehr. „Wenn immer mit zweierlei Maß gemessen wird“, klagte Wolfgang Pfeifer am Dienstag beim Frühstück mit seinen Gästen, „dann soll uns bitte mal einer erklären, wo der Sinn der Sache steckt?“ Pfeifer machte die Probe aufs Exempel und entdeckte bei einer Rundfahrt am Montag, dass das Sala Thai nicht der einzige Betrieb mit florierendem Alkoholverkauf war. Bei allen brummte das Geschäft entsprechend.

Ändern wird sich so schnell nichts, das wissen alteingesessene Gastronomen in Thailand. Neu ist allerdings, dass seit der Machtübernahme durch die Armee auch bei den lokalen Polizeieinheiten Verwirrung herrscht. Konnte in früheren Jahren noch augenzwinkernde Milde bei Zuwiderhandlungen erwartet werden – oder eine kleine Unter-dem-Tisch-Sofortstrafe – so hat sich das entscheidend geändert. Sobald eine übergeordnete Polizeistelle aus Bangkok involviert ist und dazu noch die Armee, werden auch die lokalen Ordnungskräfte wachsamer und strenger.

Wer im Beisein eines kontrollierenden Armeeoffiziers oder Polizeioberen aus der Zentrale beim Alkoholausschank ertappt wird, der muss mit mindestens fünfstelligen Strafen rechnen. Und im schlimmsten Fall mit Lizenzentzug oder sogar Ausweisung. Ein Kavaliersdelikt wie in guten alten Zeiten ist illegaler Alkoholausschank nicht beziehungsweise nicht mehr.

Quelle: Fotos: Privat

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Jack N.Kurt Leupi 22.12.16 17:49
Buddha Days
Die natürliche Gerechtigkeit ist eine Abmachung über das Zuträgliche, um einander gegenseitig weder zu schädigen noch sich schädigen zu lassen !