WIEN (dpa) - Abgelehnte Asylbewerber müssen in Österreich nun mit Beugehaft rechnen, wenn sie bei der Ausreise nicht mit den Behörden zusammenarbeiten. Das sieht eine weitere Verschärfung des Asylrechts vor, auf die sich die rot-schwarze Koalition nach Angaben des Innenministeriums nun geeinigt hat. Konkret gehe es dabei zum Beispiel um die Weigerung, zur Ausreise notwendige Unterschriften zu leisten, erklärte das Ministerium am Freitag. Beugehaft dauere zunächst vier Wochen und könne mehrfach verlängert werden.
«Wir sehen das als letztes Mittel, um eine Kooperation herbeizuführen», sagte Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP). Wer Asyl suche, habe offen und ehrlich zu kooperieren. «Alles andere ist nicht nachvollziehbar und wird daher künftig auch schärfere Konsequenzen haben.»
Außerdem hat sich die Koalition aus sozialdemokratischer SPÖ und konservativer ÖVP darauf geeinigt, dass Asylbewerber nach etwaiger Ablehnung ihres Antrags bis zur Ausreise in dem ihnen zugewiesenen Bundesland bleiben müssen. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 5.000 Euro. Die Alpenrepublik, die einen Anti-Migrations-Kurs fährt, will damit noch stärker gegen illegale Einwanderung vorgehen.