PATTAYA: Erneut sorgt eine Datenerhebung seitens der Behörden für Aufregung unter Residenten. In den vergangenen Wochen wurden im Großraum Pattaya lebende Ausländer aufgefordert, die im Besitz eines gelben Hausbuchs sind, bei der Gemeindeverwaltung einen „Bat pratschamtua khon süng mai mii saan dschaat Thai“, zu Deutsch „Ausweis für in Thailand lebende Ausländer“, zu beantragen. Die Redaktion fragte bei der lokalen Gemeindeverwaltung nach, was es mit dem Ausweis auf sich hat.
Der Ausweis ähnelt auf dem ersten Blick einer thailändischen ID Card. Er ist mit einem Foto, dem Vor- und Nachnamen, dem Geburtsdatum und der Wohnadresse in Thailand des Antragsstellers auf Thai versehen. Er ist lebenslang gültig und kostet 60 Baht.
Nach Aussage der Gemeindeverwaltung müssen alle in Thailand lebenden Ausländer den neuen Ausweis beantragen, die im Besitz eines gelben Hausbuchs sind. Die Regelung gilt landesweit, weshalb der Aufforderung der Behörden Folge zu leisten ist. Für die Beantragung sind nachfolgende Dokumente einzureichen:
• Reisepass des Antragstellers.
• Reisepass oder ID Card der thailändischen Ehefrau (wenn verheiratet).
• Das gelbe Hausbuch für Ausländer (Toro 13). Der Ausländer muss im Hausbuch eingetragen sein und ein solches besitzen.
Bei der Beantragung muss die thailändische Ehefrau anwesend sein (wenn verheiratet). Vom Antragsteller werden Fingerabdrücke genommen sowie Lichtbilder gemacht.
Gefragt wird zudem nach der Blutgruppe, diese Angabe ist jedoch freiwillig und dient zum eigenen Schutz. Zu beachten ist, dass der Ausweis ausschließlich bei der Gemeindeverwaltung beantragt kann, bei der man gemeldet ist. Anderswo nur dann, wenn eine schriftliche Genehmigung von der Gemeinde vorliegt, bei der man gemeldet ist.
Ausweis ersetzt nicht den Reisepass
Die Gemeindeverwaltung betont, dass es sich zwar um ein anerkanntes Identitätsdokument handelt, dieses jedoch nicht den Reisepass ersetzt. Der Ausweis dient bei einer polizeilichen Personenkontrolle zur schnelleren Identifikation und muss zusammen mit dem Reisepass vorgezeigt werden, informierte ein der Redaktion bekannter, leitender Beamter.
Insbesondere bei Unfällen oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen könnte der Ausweis nützlich sein. Bei Eintrittspreisen, zum Beispiel in Nationalparks, erhält man mit dem Ausweis keine Ermäßigung, beziehungsweise den „Thai-Preis“ (Anm. d. Red.: Probieren Sie es trotzdem aus und teilen Sie Ihre Erfahrungen der Redaktion mit!).
Der Direktkontakt zur Behörde in Banglamung, Tel.: 038-223.667 (Thai).
Der Direktkontakt zur Zentrale in Bangkok, Tel.: 02-791.7317-20 (Thai).