Aktuelle Infos der Schweizer Botschaft in Bangkok

Die Schweizer Botschaft in Bangkok. © FDFA
Die Schweizer Botschaft in Bangkok. © FDFA

BANGKOK: Die Botschafterin der Schweiz, I.E. Helene Budliger Artieda, informiert ihre Landsleute in Thailand über die Funktionsweise der Schweizer Botschaft in Bangkok und der konsularischen Dienste während der Coronakrise.

Funktionsweise der Botschaft und der konsularischen Dienste

I.E. betont, dass die Botschaft voll funktionsfähig sei, seit dem 16. März dieses Jahres jedoch im Krisenmanagement-Modus agiert. So wurde die Arbeitsform des „Home Office“ eingeführt, die den Mitarbeitern ermöglicht, wöchentlich rotierend in der Botschaft oder Zuhause zu arbeiten. Die hohe Arbeitsbelastung im Zusammenhang mit dem Krisenmanagement und der Organisation der Rückholflüge hatte eine Reduzierung der konsularischen Dienstleistungen zur Folge, die seit Montag (13. April 2020) jedoch wieder im vollen Umfang angeboten werden, unter Ausnahme der Visasektion, die bis zum 15. Juni 2020 geschlossen bleibt.

„Bitte bedenken Sie, dass die thailändischen Behörden die Bevölkerung auffordern, so gut wie möglich zu Hause zu bleiben. Da viele konsularische Dienstleistungen auf dem Postweg erledigt werden können, werden wir Kunden am Schalter nur nach Vereinbarung und wenn notwendig bedienen. Bitte kontaktieren Sie uns in jedem Fall im Voraus“, richtet Budliger Artieda ihre Worte an alle Schweizerinnen und Schweizer in Thailand.

Verfahren zur Eheschließung vorläufig ausgesetzt

Die Botschafterin weist auch darauf hin, dass in der Schweiz die Gesuche um ein Verfahren zur Eheschließung vorläufig ausgesetzt werden. „Eheschließungen werden in der Schweiz nur noch bei Vorliegen einer Bewilligung (positiver Abschluss des Vorbereitungsverfahrens) oder in einer Notsituation geschlossen. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass sich angesichts dieser Situation die Eheschließungen in der Schweiz und in Thailand derzeit erheblich verzögern“, erläutert Budliger Artieda und bittet um Verständnis für die Situation.

Visaverlängerung für Betroffene der Coronakrise

Im Hinblick auf derzeitige Schwierigkeiten bei der Ausreise in Thailand informiert die Schweizer Diplomatin über die automatische Visa-Verlängerung für Betroffene der Coronakrise: „Die thailändischen Behörden haben diesbezüglich beschlossen, dass Ausländer, deren thailändisches Visum nach dem 26. März 2020 abgelaufen ist, eine automatische Verlängerung bis zum 30. April 2020 erhalten (keine Notwendigkeit, sich bei der Einwanderungsbehörde zu melden und keine täglichen Geldstrafen, wenn das Visum bereits abgelaufen ist). Im gleichen Zusammenhang wurden auch andere Migrationsmaßnahmen angekündigt.“ Für weitere Einzelheiten verweist sie auf die Webseite der Thai-Immigration.

Rückführungsaktion für Schweizer Reisende

I.E. führte fort, dass die Schweizer Botschaft in Bangkok seit Beginn der Krise alle ihre Ressourcen mobilisiert hatte, um eine große Anzahl Schweizer Reisende in Thailand und in den Nachbarländern bei ihrer Rückkehr in die Schweiz zu unterstützen: „Nachdem wir die Möglichkeiten der noch bestehenden kommerziellen Flüge optimal genutzt hatten, haben wir zwischen dem 31. März und dem 5. April 2020 fünf Schweizer Rückführungsflüge nach Zürich organisiert, die aus Bangkok, Phuket, Phnom Penh, Yangon und einem kombinierten Flug Bangkok–Vientiane starteten. Dies bedeutet, dass die überwiegende Mehrheit der Schweizer Touristen, die nach Hause zurückkehren wollten, dies auch tun konnten. Die Schweiz plant keine weiteren Repatriierungsflüge aus Thailand zu organisieren.“

Der Schweizer Botschaft ist bewusst, dass sich einige Reisende, die in ihre Heimat zurückkehren wollen, immer noch in der Region aufhalten, so Budliger Artieda. „Wenn dies für Sie der Fall ist, sollten Sie wissen, dass auf unserer Website eine regelmäßig aktualisierte Liste der verbleibenden internationalen Flüge aus Thailand zur Verfügung steht. Leider schwinden die Möglichkeiten zunehmend und Sie sollten schnell handeln. Wenn Sie derzeit aufgrund finanzieller Schwierigkeiten kein Rückreiseticket kaufen können, kann die Botschaft Sie mit einer Summe unterstützen, die Sie nach Ihrer Rückkehr in die Schweiz zurückerstatten müssen“, informiert die Botschafterin.

I.E. appelliert an alle Schweizer Reisenden in Thailand, sich auf der Travel Admin App (auch „Itineris“ genannt) zu registrieren, damit die Botschaft sie bei Bedarf kontaktieren kann: „Die Reisedaten auf der App müssen auf dem neuesten Stand sein, damit wir Reisende, die sich noch im Land befinden, leicht identifizieren können. Wenn Sie in Thailand ansässig und bei unserer Botschaft angemeldet sind, registrieren Sie sich bitte nicht auf der ‚Travel Admin App‘.“

Schweizer Reisende, die nicht in die Schweiz zurückkehren können

Schweizer Reisende in Thailand, die trotz all ihrer Bemühungen nicht in ihr Heimatland zurückkehren können, fordert sie auf, sich ebenfalls an die Botschaft zu wenden. „Auch wenn unsere Möglichkeiten, Ihnen zu helfen, begrenzt sind, ist es für uns wichtig zu wissen, wo Sie sich befinden, damit wir Ihnen alle notwendigen Informationen weiterleiten können“, betont Budliger Artieda.

„Je nachdem, wie sich die Situation entwickelt, müssen Sie sich darauf vorbereiten, länger als erwartet in Thailand zu bleiben. Wenn dies der Fall sein wird, empfehlen wir Ihnen, sich zu vergewissern, dass Sie über eine Unterkunft verfügen, wo Sie sich für längere Zeit aufhalten können, dass Sie über eine gültige Aufenthaltsbewilligung verfügen, dass Sie über ausreichende finanzielle Reserven verfügen und dass Sie die notwendigen Versicherungen (Reise, Gesundheit, Rückführung - z.B. REGA) haben“, gibt I.E. zu bedenken.

Um einen besseren Überblick über die allgemeine Situation von Schweizer Reisenden zu erhalten, die sich noch in Thailand befinden, wird die Botschaft gemäß Budliger Artieda in den nächsten Tagen zudem einen kurzen Fragebogen per E-Mail an Personen versenden, die bei der Travel Admin App registriert sind.


Auslandsschweizer mit Wohnsitz in Thailand

Angesichts der von den thailändischen Behörden auferlegten Reisebeschränkungen rät die Botschaft allen Auslandsschweizern in Thailand, an ihrem Wohnort im Königreich zu bleiben oder unverzüglich dorthin zurückzukehren. „Im Falle von Schwierigkeiten wenden Sie sich bitte an unsere Botschaft. Bei Bedarf können wir Ihnen einen ‚Laissez-Passer‘ ausstellen, so Budliger Artieda.

Sie ruft ihre Landsleute in Thailand zudem auf, sich strikt an die Anweisungen der thailändischen Behörden zu halten: „Jeder Verstoß gegen diese Regeln wird strengstens bestraft. Informationen über diese Einschränkungen finden Sie auf unserer Website und unserer Facebook-Seite. Diese sind jedoch nicht vollständig. Es ist daher wichtig, dass Sie sich auch bei lokalen Informationsquellen erkundigen.“

Kontaktmöglichkeiten zur Schweizer Botschaft in Bangkok

Die Schweizer Botschaft in Bangkok steht ihren Landsleuten in Thailand bei Fragen unter nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:

- Per E-Mail an: bangkok.cc[„at“]eda.admin.ch.

- Telefonisch unter der Rufnummer +66 2 674 69 00.

- Per EDA-Helpline: +41 800 24 7 365 oder +41 58 465 33 33.

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