Udon Thani: Schweizer soll Einbrecher getötet haben

Polizisten bei der Spurensicherung am Tatort. Foto: Daily News
Polizisten bei der Spurensicherung am Tatort. Foto: Daily News

UDON THANI: Die Polizei in Udon Thani im Nordosten Thailands ermittelt in einem brisanten Fall, bei dem ein thailändischer Mann, 53, in das Haus eines Schweizers, 63, eindrang, ihm mit einer Schusswaffe bedrohte, um Geld zu erlangen, jedoch von dem Ausländer überwältigt und im Zuge eines Kampfes getötet wurde.

Die Tat ereignete sich in einem Haus in Moo 4 Ban Khamin in Udon Thanis Unterbezirk Kutsa.

Den polizeilichen Ermittlungen folgend soll der Thailänder in den frühen Morgenstunden über eine Mauer des Hauses geklettert sein und den Ausländer mit einer Schusswaffe bedroht und Geld gefordert haben, woraufhin ein Kampf entfachte. Der Schweizer Rentner soll dem Angreifer beim Versuch, ihn zu entwaffnen, auf den Kopf geschlagen und ihn bis zum Eintreffen der verständigten Polizei an Händen und Füßen gefesselt haben.

Als die Beamten und Sanitäter am Tatort eintrafen, fanden sie den überwältigten Eindringling tot auf dem Boden liegend in der Außenküche hinter dem Haus vor. Er wies Platzwunden an der Wange und an den Augenbrauen sowie mehrere Prellungen auf. Die Leiche wurde zur Autopsie in das Soon Udon Thani Hospital gebracht.

Der Schweizer Hauséigentümer wartete bis zum Eintreffen der Polizei am Tatort, um sich zu stellen. Er gab zu, den Einbrecher niedergeschlagen zu haben, bestritt aber, ihn töten zu wollen.

Gegenüber den Ermittlern sagte er aus, dass er am späten Samstagabend in seiner Küche einen Kaffee getrunken habe, als seine Frau nach einem Trinkgelage mit Freunden nach Hause kam und sich schlafen legte.Kurz darauf soll der mit einem Revolver bewaffnete Eindringling über eine Mauer des Hauses geklettert sein und „Geld, Geld“ geschrien haben.

Es soll dann ein Kampf zwischen den beiden Männern entfacht sein, im Zuge dessen ein Schuss fiel, als der Schweizer den Arm des Einbrechers gepackt habe. Es wurde jedoch niemand getroffen. Der Ausländer soll den Mann daraufhin überwältigt und bewusstlos geschlagen haben. Die Waffe habe er dann in einen Teich neben dem Haus geworfen, sagte der Schweizer.

Aus Sorge, dass der Eindringling das Bewusstsein wiedererlangen könnte, bevor die gerufene Polizei entrifft, habe er den Einbrecher gefesselt, führte der ausländische resident fort. Er habe dann seine Frau geweckt und sie aufgefordert, den „phu yai ban“ (Dorfvorsteher) zu kontaktieren, um die Polizei zu rufen. Als der Dorfvorsteher eintraf, war der Eindringling bereits tot.

Die 44-jährige Ehefrau des Ausländers sagte aus, dass sie und ihr Mann – ein pensionierter Architekt – seit zehn Jahren verheiratet seien und von seiner Rente leben würden. Sie betonte, dass sie mit niemanden im Streit seien und keine Feinde hätten.

Sie gab jedoch zu, dass sie sich gerne mit thailändischen Freunden treffen und Partys feiern würde. Den Einbrecher – ein einfacher Angestellter und Landwirt – habe sie vor zwei Jahren kennengelernt, sagte sie und bezeichnete ihn als „Freund eines Freundes“. Der Mann soll versucht haben, eine Beziehung mit ihr einzugehen, jedoch habe sie seine Annäherungsversuche zurückgewiesen, beteuerte sie. Sie hätte ihn lediglich gegrüßt, wenn sie ihn im Dorf sah. Sie fügte hinzu, dass sie nie damit gerechnet hätte, dass er probieren würde, sie und ihren Mann auszurauben.

Der Schweizer wurde nach der Tat zur Polizeistation gebracht, währenddessen Spurenermittler den Revolver des Angreifers aus dem Teich bargen und als Beweisstück sicherten. Er enthielt fünf Patronen, ein sei abgefeuert worden, bestätigten die Ermittler.

Gegenüber der Presse sagte Polizeigeneral Phisanu Unhaseri, dass die Ermittlungen zwei Fälle umfassen: Im ersten gehe es um nächtlichen Hausfriedensbruch mit einer Waffe und versuchten Mordes durch den Getöteten. Der zweite Fall – schwere Körperverletzung mit Todesfolge – wird dem Schweizer zur Last gelegt. Polizeigeneral Phisanu kündigte eine Überprüfung an, ob es sich tatsächlich um Notwehr gehandelt habe und kündigte „Gerechtigkeit für beide Seiten“ an. Die Ermittlungen laufen.

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