WIEN: Zwei ehemals hochrangige syrische Sicherheitsbeamte stehen in Wien vor Gericht. Sie weisen jede Verantwortung von sich. Warum der Staatsanwalt Parallelen zur Aufarbeitung von NS-Verbrechen sieht.
In einem Wiener Prozess um Folter in Syrien unter dem früheren Machthaber Baschar al-Assad hat der Staatsanwalt an NS-Prozesse erinnert. Die österreichische Justiz wirft einem Ex-Geheimdienstgeneral und einem Ex- Kriminalbeamten vor, als Befehlshaber für schwere Misshandlungen verantwortlich gewesen zu sein. Auch in Prozessen gegen NS-Täter seien nicht nur die obersten Führungsfiguren, sondern auch andere Beteiligte zur Rechenschaft gezogen worden, betonte der Ankläger in seinem Schlussplädoyer. Mit dem Urteil wurde am Montag gerechnet.
Die beiden Syrer bekannten sich auch am letzten Prozesstag im Wiener Landesgericht nicht schuldig. Der Ex-General zog in einer langen Erklärung die Glaubwürdigkeit der Folteropfer in Zweifel und stellte sich als Befehlsempfänger dar. «Das kennt man aus NS-Kriegsverbrecherprozessen», sagte der Staatsanwalt. In solchen Gerichtsverfahren setzten Täter auf eine Täter-Opfer-Umkehr und machten Opfer schlecht, meinte er.
Folter von Regierungskritikern - 21 Opfer
Im Zentrum der Anklage stehen Misshandlungen von 21 Regierungskritikern zwischen 2011 und 2013 in der Stadt al-Rakka, wo die beiden Angeklagten tätig waren. Dem Ex-General wird Folter, schwere Körperverletzung, schwere Nötigung und sexuelle Nötigung vorgeworfen. Dem zweiten Angeklagten werden - mit Ausnahme der Folter - die gleichen Verbrechen zur Last gelegt. Den beiden Männern drohen bis zu zehn Jahre Haft.
Hinter dem Prozess steht eine Geheimdienst-Affäre: Der Ex-General war 2015 aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem israelischen Auslands-Dienst Mossad mit dem österreichischen Verfassungsschutz nach Österreich gebracht worden. Der Syrer erhielt zunächst Asyl, statt vor Gericht gestellt zu werden. Auch der Ex-Kriminalbeamte lebt als Flüchtling in Österreich.