Corona-Testpflicht für die Visa-Erteilung in Thailand

BANGKOK: Ein amtliches Dokument, das in der Royal Gazette veröffentlicht wurde, sorgt derzeit für Aufsehen in den sozialen Netzwerken. Die auf Thailändisch verfasste Ankündigung informiert über die Änderung des Einwanderungsgesetzes in den Abschnitten 12 (4) und 44 (2) dahingehend, dass Ausländer für die Visa-Verlängerung und -Beantragung neu einen Covid-19-Test durchführen lassen müssen.

Die Änderung wurde am 25. Dezember 2020 in der Royal Gazette bekanntgemacht und trittl 30 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Bereits in den letzten Tagen berichteten mehrere Ausländer in Online-Foren, dass sie von Beamten der Immigration aufgefordert wurden, dass für die Verlängerung ihres Visums ein Covid-19-Test Pflicht ist. Da das neue Gesetz jedoch erst am 25. Januar 2021 in Kraft tritt, ist die Aufforderung zum jetzigen Zeitpunkt nicht korrekt.

Bisher erfolgte noch keine offizielle Ankündigung über die Änderung des Einwanderungsgesetztes durch der Immigration, weshalb noch viele offene Fragen im Raum stehen. Zum Beispiel zum genauen Zeitpunkt, an dem der Covid-19-Test durchgeführt werden muss. Zum Vergleich: Für ein Touristenvisum (TR Visa) darf die Bestätigung über den medizinischen PCR-Test mit negativem Ergebnis maximal 72 Stunden vor Beginn der Reise ausgestellt worden sein. Arbeitsrechtlich bleibt außerdem abzuwarten, ob der Gesetzesgeber ausländische Arbeitnehmer oder ihre Arbeitgeber in Thailand bei der Kostenübernahme für den PCR-Test in die Pflicht nimmt.

Laut der in der Royal Gazette veröffentlichten Gesetzesänderung soll die Covid-19-Testpflicht alle Ausländer betreffen, die nach Thailand einreisen, die eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen und die bereits in Thailand sind und ihren Aufenthalt verlängern müssen.

Da bisher jedoch noch keine offizielle Stellungnahme durch die Einwanderungsbehörde erfolgte, besteht die Vermutung, dass für die Umsetzung der Gesetzesänderung tatsächlich noch viele offene Fragen zu klären sind. Ausländische Residenten in Thailand sollten deshalb erst einmal Ruhe bewahren, bis alle tatsächlichen Umsetzungsdetails bekanntgegeben wurden.

Nachfolgend eine Übersetzung der beiden Abschnitte des Immigration Act, in denen die Gesetzesänderung aufgenommen wurde:

Abschnitt 12: Ausländer, die in eine der folgenden Kategorien fallen, sind von der Einreise in das Königreich ausgeschlossen (4) Sie sind unzurechnungsfähig oder haben eine der Krankheiten, die in den Ministerialverordnungen genannt sind:

1. Lepra

2. TB im gefährlichen Stadium

3. Lymphatische Filariose (Elefantiasis)

4. Drogenabhängigkeit

5. Syphilis im Stadium 3

6. Coronavirus-Krankheit 2019 oder COVID-19

Abschnitt 44: Ausländer dürfen keinen Wohnsitz im Königreich haben, wenn (2) sich herausstellt, dass sie wegen körperlicher Gebrechen oder geistiger Beschwerden oder aufgrund von Krankheiten, die in den Ministerialvorschriften aufgeführt sind, nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu Bestreiten:

1. Lepra

2. TB im gefährlichen Stadium

3. Lymphatische Filariose (Elefantiasis)

4. Drogenabhängigkeit

5. Alkoholismus

6. Syphilis im Stadium 3

7. Coronavirus-Krankheit 2019 oder COVID-19

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