BGH verhandelt zu Bank-Entgelten und gekündigten Sparverträgen

Das Logo der Sparkasse hängt an einer Filiale der Sparkasse. Der BGH soll jetzt klären, ob Sparkassen attraktive Prämiensparverträge wegen Niedrigzinsen kündigen dürfen. Foto: Julian Stratenschulte/Dpa
Das Logo der Sparkasse hängt an einer Filiale der Sparkasse. Der BGH soll jetzt klären, ob Sparkassen attraktive Prämiensparverträge wegen Niedrigzinsen kündigen dürfen. Foto: Julian Stratenschulte/Dpa

KARLSRUHE (dpa) - Die dauerhaft niedrigen Zinsen machen Banken und Sparkassen zu schaffen. Die Folgen lassen sie auch ihre Kunden tragen. Zu Recht?

Es geht um Extra-Gebühren am Bankschalter und um enttäuschte Prämiensparer: Die obersten Zivilrichter des Karlsruher Bundesgerichtshofs (BGH) prüfen am Dienstag in gleich zwei Fällen die Rechte von Sparkassen-Kunden. Verhandelt wird am Vormittag. Ob eines oder möglicherweise sogar beide Urteile noch am selben Tag verkündet werden, ist offen. Sonst wird dafür ein zweiter Termin angesetzt.

Im ersten Fall (9.00 Uhr) geht es um zusätzliche Kosten fürs Abheben oder Einzahlen am Bankschalter. Die Wettbewerbszentrale hat nach einem Kunden-Hinweis die Sparkasse im schwäbischen Günzburg verklagt. Dort kostet jede Schalter-Buchung je nach Kontomodell einen oder zwei Euro - zusätzlich zum monatlichen Grundpreis. Inklusive ist nur der Service am Automaten. Dort ist allerdings die Summe gedeckelt, der Kunde konnte am Tag maximal 1.500 Euro abheben. (Az. XI ZR 768/17)

Zu der Frage gibt es zwei BGH-Urteile aus den 1990er Jahren. Damals hatten die Richter entschieden, dass eine Extra-Gebühr fürs Abheben am Schalter nur dann zulässig ist, wenn fünf Transaktionen im Monat kostenlos möglich sind. 2009 hat sich aber die Rechtslage geändert. Was seither gilt, ist höchstrichterlich noch nicht geklärt. Vor den bayerischen Gerichten hatten die Wettbewerbsschützer keinen Erfolg.

Direkt im Anschluss (10.00 Uhr) streiten Sparer aus Sachsen-Anhalt für die Fortführung ihrer Prämiensparverträge. Die Kreissparkasse Stendal hat die attraktiven Geldanlagen aus den 1990er und 2000er Jahren wegen der allgemein niedrigen Zinsen gekündigt - wie etliche andere Sparkassen auch. Beim «S-Prämiensparen flexibel» bekamen die Kunden neben einem schwankenden Grundzins ab dem Ende des dritten Sparjahrs eine steigende Prämie. Den maximalen Ertrag von 50 Prozent auf die geleisteten Sparbeiträge erreichten sie nach dem 15. Jahr.

Eine feste Laufzeit war nicht vereinbart. Ein alter Werbeflyer der Sparkassen könnte aber so verstanden werden, dass das Modell auf 25 Jahre angelegt sein sollte. Das Oberlandesgericht Naumburg sah das zuletzt aber nur als Rechenbeispiel - das anhaltende Niedrig- und Negativzinsumfeld rechtfertige die Kündigung. (Az. XI ZR 345/18)

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Jürgen Franke 15.05.19 15:34
Nur mit diesen Gebühren koennen
die Banken noch ueberleben, da sie sich durch ihre Zockerei in die Pleite gerissen haben. Es wird massiv zum Bankensterben kommen, denn, durch Onlinebanking brauch kein Mensch mehr eine Bank. Schon garnicht mehr, die geschniegelten Beratungsexperten.