Der 3. Oktober wurde als Tag der Deutschen Einheit im Einigungsvertrag 1990 zum gesetzlichen Feiertag bestimmt.
Als deutscher Nationalfeiertag erinnert er an die Deutsche Wiedervereinigung, die mit dem "Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland [...] am 3. Oktober 1990" "vollendet" wurde. Somit wurden Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie Berlin in seiner Gesamtheit die Neuen Länder der Bundesrepublik Deutschland.