COVID-19: Neue Bestimmungen für deutsche Urlauber

Für Personen aus 11 Risikogebieten gelten bei der Einreise nach Thailand neue Bestimmungen

Eine westliche Familie leistet der Aufforderung der thailändischen Gesundheitsbehörden Folge und trägt bei ihrer Einreise nach Thailand am internationalen Suvarnabhumi Airport eine Schutzmaske. Foto: epa/Rungroj Yongrit
Eine westliche Familie leistet der Aufforderung der thailändischen Gesundheitsbehörden Folge und trägt bei ihrer Einreise nach Thailand am internationalen Suvarnabhumi Airport eine Schutzmaske. Foto: epa/Rungroj Yongrit

BANGKOK: Da sowohl unter thailändischen Staatsbürgern als auch unter Touristen, die einen Urlaub in Thailand geplant haben, derzeit große Unsicherheit herrscht, für welche Personengruppen eine verpflichtende Quarantäne angeordnet wurde und für welche eine freiwillige Selbstquarantäne empfohlen wird, hat das Department of Disease Control unter Aufsicht des Thailändischen Ministeriums für Gesundheit (MoPH) am Dienstag die aktualisierte Sonderankündigung COVID-19 veröffentlicht.

Vorausgegangen war eine ministerielle Bekanntmachung, in der neun Länder und zwei Sonderverwaltungszonen als Hochrisikogebiete für COVID-19 ausgewiesen wurden:

Japan, Südkorea, Deutschland (neu!), China, Taiwan, Frankreich (neu!), Singapur, Italien und der Iran, und die beiden Gebiete sind Macau und Hongkong.

Um Klarheit zu schaffen, welche Maßnahmen für Personen gelten, die aus den 9 Risikogebieten nach Thailand einreisen, hat die Redaktion nachfolgend die wichtigsten Punkte der Sonderankündigung COVID-19 (Stand: 3. März 2020) zusammengefasst:

1. Quarantäne im Krankenhaus für Patienten mit Symptomen

Zu der Personengruppe, die gemäß dem Gesetz für übertragbare Krankheiten unter Quarantäne im Krankenhaus zur medizinischen Behandlung und Überwachung gestellt werden, gehören:

Untersuchten Patienten (PUI), die verdächtige Symptome entwickeln und sich in den Risikogebieten aufgehalten haben.

=> Diese Gruppe wird im Krankenhaus unter Quarantäne gestellt.

2. Selbstquarantäne zu Hause für Risikogruppen

Zu der Gruppe, die keine Symptome entwickelt, aber im Risiko steht, sich mit COVID-19 zu infizieren, zählen Patienten mit Verdacht auf COVID-19 (enge Kontakte mit hohem Risiko), z. B. Familienmitglieder, Arbeitskollegen, Klassenkameraden und Personen, die mit COVID-19-Patienten eine Fahrgemeinschaft bilden bzw. dasselbe Fahrzeug nutzen.

=> Diese Gruppe wird gebeten, eine 14-tägige Selbstquarantäne zu Hause durchzuführen und auf Reisen, die Teilnahme an Kursen, die Arbeit und das Teilen persönlicher Dinge mit anderen zu verzichten.

Wenn Personen aus dieser Gruppe Symptome wie Fieber, Husten und Halsschmerzen entwickeln,sind sie dazu verpflichtet, einen Arzt aufzusuchen. Sie werden dann ebenfalls als untersuchte Patienten (PUI) registriert und unterliegen den in Punkt 1 genannten Auflagen: Quarantäne im Krankenhaus zur medizinischen Behandlung und Überwachung.

3. Selbstbeobachtung für Urlauber aus Risikogebieten

Ausländische Urlauber, die aus einem Risikogebiet (z. B. Deutschland) kommen, aber nicht mit COVID-19-Patienten in Kontakt gekommen sind und die keine Symptome aufweisen, werden gebeten, nachfolgende Einschränkungen bei ihrem Aufenthalt in Thailand zu befolgen (*):

  • Reduzierung der sozialen Aktivitäten
  • Tragen einer Atemschutzmaske beim Verlassen der Unterkunft
  • Häufiges Händewaschen
  • Meidung überfüllter Bereiche
  • Symptomentwicklung selbstständig 14 Tage lang in der Unterkunft beobachten
(* Für Thailänder, die sich zuvor in einem Risikogebiet aufgehalten haben, z. B. für Urlaub oder Geschäftsreise, gelten dieselben Empfehlungen)

Urlauber, die während ihres Aufenthaltes an Fieber, Husten oder Halsschmerzen erkranken, sollten unverzüglich einen Arzt konsultieren und ihre Reisegeschichte offenlegen.

Alle anfallenden medizinischen Kosten müssen von den Betroffenen selbst getragen werden. Dies ist jedoch auch bei jeder anderen Erkrankung, die nicht im Zusammenhang mit COVID-19 steht, der Fall.

Die Öffentlichkeit – aber natürlich auch Urlauber – werden weiter darum gebeten, nachfolgende Empfehlungen des MoPH zu befolgen:

  • Nur gekochte Speisen essen
  • Servierlöffel nutzen
  • Häufiges Händewaschen
  • Tragen einer Maske, wenn man belebte Orte aufsucht

Welche Auswirkungen haben diese Einschränkungen für ausländische Thailand-Urlauber, die aus einem der COVID-19-Risikogebiete kommen, z. B. aus Deutschland?

Selbstverantwortung zum Schutz der Gesundheit

Als Fazit lässt sich festhalten, dass Urlauber aus Risikogebieten, wie z. B. Deutschland, von den thailändischen Gesundheitsbehörden um eine strenge Selbstverantwortung und Einhaltung der Schutzmaßnahmen gebeten werden.

Genauer betrachtet, handelt es sich um Empfehlungen zum Schutz gegen COVID-19, die denen in Deutschland ähneln.

Die 14-tägige Selbstquarantäne zur selbstständigen Beobachtung einer möglichen Symptomentwicklung für ausländische Urlauber aus den Risikogebieten ist eine Bitte bzw. Empfehlung. Wie bereits oben gesagt, geht es primär darum, seine eigene Gesundheit und die Gesundheit anderer Menschen in Selbstverantwortung zu schützen, um eine Infizierung mit COVID-19 zu vermeiden.

=> Urlauber werden nicht dazu gezwungen, sich 14 Tage rund um die Uhr in ihrer Unterkunft aufzuhalten. Jedoch müssen sie bei der Einreise eine Unterkunft vorweisen können, in der sie sich für die 14-tägige Selbstquarantäne aufhalten, damit sie ggf. von den Behörden kontaktiert werden können.

Unterkunft muss bei der Einreise genannt werden

Pauschalurlauber mit im Voraus gebuchter Unterkunft, die bei der Einwanderungsbehörde eine gebuchte Unterkunft nachweisen können, haben bei der Einreise keine Probleme zu erwarten.

Ausnahme: Sie weisen beim Gesundheitscheck bei der Einreise Symptome auf, die auf eine Infizierung mit dem Virus hinweisen, wie z. B. erhöhte Temperatur über 37,5 °C.

Individualurlaubern ohne im Voraus gebuchte Unterkunft kann auf Ermessen der Einwanderungsbehörde die Einreise nach Thailand verweigert werden, was eine unverzügliche Rückreise in ihr Heimatland zur Folge hat.

=> Thailand-Urlauber aus den Risikogebieten müssen zumindest für den 14-tägigen Zeitraum der freiwilligen Selbstquarantäne eine Unterkunft bei der Einwanderungsbehörde vorweisen können, um nicht in Gefahr zu laufen, dass ihnen die Einreise verweigert wird.

Diejenigen, die keinen ständigen Wohnsitz oder eine Unterkunft in Thailand haben, müssen den Beamten bei der Einreise nachweisen können, wo sie sich in Thailand während der 14-tägigen Selbstquarantäne aufhalten werden.

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