Verfassungsgericht verklagt Protestanführer

Protestführer Parit „Pinguin“ Chiwarak. Foto: epa/Rungroj Yongrit
Protestführer Parit „Pinguin“ Chiwarak. Foto: epa/Rungroj Yongrit

BANGKOK: Das Verfassungsgericht reichte am Donnerstag bei der Abteilung für die Bekämpfung von Technologiekriminalität (TCSD) eine Anklage gegen den Protestführer Parit „Pinguin“ Chiwarak und andere Kernmitglieder der Ratsadon-Gruppe ein, weil sie während des Protests am Mittwoch an der Kreuzung Lat Phrao beleidigende Bemerkungen über das Gericht gemacht haben sollen.

An diesem Tag wies das Verfassungsgericht mit einstimmigem Votum die Anklage wegen ethischer Verstöße und Interessenkonflikte gegen Premierminister Prayut Chan-o-cha wegen seines fortgesetzten Aufenthalts auf dem Armeegrundstück nach seiner Pensionierung als Armeechef ab. Werden die Anführer für schuldig befunden, drohen ihnen eine Haftstrafe von 1 bis 7 Jahren und/oder eine Geldstrafe von bis zu 140.000 Baht.

Laut Generalmajor Piya Tavichai, stellvertretender Kommissar des Metropolitan Police Bureau, bewertet die Polizei den Schaden, der angeblich von Demonstranten während ihrer Kundgebung am Mittwoch verursacht wurde. Die Organisatoren des Protests hätten die Polizei nicht im Voraus über den Protest informiert, was gesetzlich vorgeschrieben sei, und einige Demonstranten hätten Farbe auf die Straßenoberfläche und die Wände in der Gegend gespritzt. Und ein Mann hätte bei der Polizei Beschwerde eingereicht, dass sein Auto von den Demonstranten beschädigt worden sei.

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