Sinnvoll statt unromantisch

Ehevertrag sorgt für Fairness

Mit einem Ehevertrag einigen sich die Partner auf bestimmte Punkte. Das kann spätere Konflikte entschärfen. Foto: dpa-infografik GmbH/dpa-tmn
Mit einem Ehevertrag einigen sich die Partner auf bestimmte Punkte. Das kann spätere Konflikte entschärfen. Foto: dpa-infografik GmbH/dpa-tmn

Es erscheint vielen unromantisch oder gar als Misstrauensbeweis: Vor der Hochzeit einen Ehevertrag aufzusetzen. Doch hat er seinen Sinn, denn mit so einem Dokument verspricht sich das Paar im Fall des Scheiterns der Ehe zumindest in Sachen Finanzen und Co. fair und im Guten auseinanderzugehen.

Was in einem Ehevertrag drin stehen sollte, wie viel er kostet und was Paare sonst noch darüber wissen sollten – Fragen und Antworten.

Was spricht für einen Ehevertrag?

„Die Eheleute haben Klarheit und Sicherheit und wissen genau, wie sie im Fall der Fälle abgesichert sind“, sagt Martin Thelen von der Bundesnotarkammer in Berlin. Eine Option könne beispielsweise sein, per Ehevertrag einen Unterhaltsanspruch für den kinderbetreuenden Ehegatten festzulegen – und zwar für eine längere Zeit als die nach dem Gesetz vorgesehenen ersten drei Lebensjahre eines Kindes.

Auch mögliche Streitfragen sollten Paare bestenfalls vor der Heirat in einem Ehevertrag klären, rät der Familienrechtler Martin Wahlers von der Kanzlei Dingeldein Rechtsanwälte im hessischen Bickenbach. Bestehe kein Kinderwunsch und verdienten beide Partner Geld, könnten sie etwa vereinbaren, bei einem Ehe-Aus keine finanziellen Forderungen gegen den anderen zu erheben.

Wann macht ein Ehevertrag auf jeden Fall Sinn?

Etwa dann, wenn einer im Gegensatz zum anderen über hohe Vermögenswerte verfügt. „Oder wenn einer von beiden Unternehmer oder Selbstständiger ist“, so Wahlers. Denn wer während der Ehe ein Unternehmen oder eine Praxis auf- oder ausbaut, kann im Scheidungsfall hart vom Zugewinnausgleich betroffen sein.

„Das kann dazu führen, dass Darlehen zur Finanzierung der Ausgleichsforderung aufgenommen oder Unternehmen beziehungsweise Praxen schlimmstenfalls verkauft werden müssen“, erklärt Thelen. Denn dann steckt das Kapital im Unternehmen oder in der Praxis.

Thelen empfiehlt, hier Gütertrennung oder eine modifizierte Zugewinngemeinschaft zu vereinbaren. Sollte der Ehegatte im Unternehmen oder in der Praxis mitarbeiten, lässt sich das durch klar geregelte Ausgleichszahlungen im Ehevertrag berücksichtigen.

Wie geht man vor, um einen Ehevertrag rechtsverbindlich aufzusetzen?

Das Paar sollte sich unbedingt von Fachleuten beraten lassen. Im Idealfall nehmen sich beide je einen Anwalt oder eine Notarin, die die Interessen des jeweiligen Partners ausloten. Die Ergebnisse der Beratungen fließen dann in den Ehevertrag ein. Das Dokument, das immer auf individuellen Vereinbarungen basiert und für das es keine Vordrucke gibt, müssen sich Paare generell von einem Notar oder einer Notarin beurkunden lassen. „Nur dann ist es rechtsgültig“, so Wahlers.

Worauf kommt es im Ehevertrag an?

Am wichtigsten sind Regelungen zu folgenden Punkten:

• Zugewinnausgleich: „Es ist ein Irrtum zu glauben, dass sich das Vermögen beider Ehepartner mit Eheschließung mischt“, stellt Thelen klar. Beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft – der Zustand ohne Ehevertrag – bleibt das Vermögen jeweils getrennt und im Fall einer Scheidung gibt es einen Ausgleich. Dann zahlt der Ehegatte, der während der Ehe einen höheren finanziellen Vermögenszuwachs hatte, die Hälfte des Überschusses an den anderen aus.

• Unterhaltsanspruch: Wer schuldet in welcher Höhe Trennungs- und nachehelichen Unterhalt? Das Gesetz sieht bestimmte Unterhaltsansprüche vor, vor allem wegen Betreuung eines Kindes oder Krankheit. Per Ehevertrag lassen sich diese Ansprüche ausschließen, modifizieren oder auch erweitern.

• Versorgungsausgleich: „Hierbei geht es um die Übertragung von Rentenanwartschaften“, erläutert Thelen. Ohne Ehevertrag werden die während der Ehe erworbenen Anwartschaften auf eine Altersversorgung bei einer Scheidung gleichmäßig auf beide Ehegatten verteilt.

Was, wenn eine Ehe ohne Ehevertrag scheitert?

„Dann gelten die gesetzlichen Folgen beim Zugewinnausgleich, Unterhalt und Versorgungsausgleich“, sagt Wahlers. Darüber entscheidet dann das Familiengericht. „Es ist aber auch noch in der Trennungs- und Scheidungsphase möglich, einen Ehevertrag zu schließen“, ergänzt Thelen. Ein solches Dokument heißt dann meist „Trennungs- und Scheidungsvereinbarung“. Damit lässt sich ein langes und belastendes Scheidungsverfahren vermeiden.

Wie viel kostet ein Ehevertrag?

„Das ist unterschiedlich und hängt von den Vermögensverhältnissen des Paares sowie den getroffenen Regelungen ab“, sagt Wahlers. Thelen nennt ein Beispiel: Beide Eheleute haben jeweils ein Vermögen von 25.000 Euro. Sie vereinbaren den Ausschluss des Zugewinnausgleichs, Unterhalt und Versorgungsausgleich sollen nach den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. „Ein solcher Ehevertrag kostet rund 330 Euro netto zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer“, so Thelen.

Je mehr Vermögen vorhanden ist, desto höher sind die Kosten. Mit der Beurkundungsgebühr ist auch die Beratung durch den Notar abgegolten - unabhängig vom zeitlichen Aufwand. Wer sich anwaltlich beraten lässt, zahlt neben der Beurkundungsgebühr beim Notar noch das Anwaltshonorar.

Kann man einen Ehevertrag beliebig oft ändern?

„Wenn beide damit einverstanden sind, dann ja“, sagt Wahlers. Das kann laut Thelen unter Umständen sogar geboten sein, wenn sich die Lebensumstände anders als erwartet entwickeln. Änderungen eines Ehevertrags müssen ebenfalls notariell beurkundet werden.

Christina Sticht, dpa

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