Bangkok verlängert Beschränkungen bis 31. August

Foto: epa/Narong Sangnak
Foto: epa/Narong Sangnak

BANGKOK: Zahlreiche Geschäfte und Veranstaltungsorte in Bangkok bleiben mindestens bis Ende des Monats geschlossen. Die Stadtverwaltung verlängerte die Schließungsanordnung für nicht lebensnotwendige Geschäfte sowie Orte bis zum 31. August.

Die Anordnung gilt zusätzlich zu den vom staatlichen Centre for Covid-19 Situation Administration (CCSA) festgelegten Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung. Gemäß dem Notstandsdekret können die Provinzregierungen je nach örtlicher Covid-19-Situation weitere Maßnahmen anordnen. Bangkok und 28 weitere Provinzen wurden vom CCSA als dunkelrote Zonen eingestuft, in denen maximale und strenge Kontrollen mit Ausgangssperren, Reisebeschränkungen und Schließungen bestehen.

In Bangkok gelten folgende Beschränkungen bis mindestens 31. August:

  • Keine Busverbindungen zwischen Provinzen.
  • Ausgangssperre von 21 Uhr bis 4 Uhr morgens. Restaurants dürfen nur Take-away-Dienste anbieten und müssen um 20 Uhr schließen.
  • Nicht lebensnotwendige Geschäfte in Einkaufszentren müssen geschlossen bleiben. Restaurants können nur für den Lieferservice öffnen. Supermärkte und Apotheken in Einkaufszentren müssen um 20 Uhr schließen.
  • Sportstätten und Stadien müssen schließen.
  • Schönheitskliniken und Massagesalons müssen schließen.

Geschlossen bleiben zudem:

  • Unterhaltungsgeschäfte und -orte, einschließlich Kneipen, Bars, Karaoke-, Snooker- und PoolHallen.
  • Wasserparks, Themenparks und Spielplätze.
  • Öffentliche Parks, botanische Gärten, Bibliotheken, Kunstgalerien, Zoos und ähnliche Einrichtungen.
  • Museen; historische Stätten und Denkmäler dürfen unter strengen Gesundheitsschutzmaßnahmen geöffnet bleiben.
  • Internet- und Video-Gaming-Cafés.
  • Pferderennbahnen, Veranstaltungsorte für Hahnen- und Fischkämpfe.
  • Kindertagesstätten, Vorschulkrippen und Altenpflegeeinrichtungen.
  • Fitnesszentren, Tanz- und Ballettschulen, Eislaufbahnen, Bowlingbahnen oder ähnliche Einrichtungen.
  • Geschäfte für Buddha-Amulette.
  • Schönheitskliniken, Tätowier- und Piercingstudios, Friseurläden, Nagelstudios.
  • Gesundheitseinrichtungen, einschließlich Spas und Massagestudios.
  • Großbaustellen.
  • Ausstellungshallen, Messe- und Kongresszentren.
  • Lernzentren, wissenschaftliche Bildungszentren, Wissenschaftsparks, Wissenschafts- und Kulturzentren und Kunstgalerien.
  • Öffentliche Schwimmbäder.
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