Ling 15.01.21 15:20
@Chris Star
Ihr Bekannter ist von dieser Regelung nicht betroffen. Ihr Bekannter hat richtig gehört, man kann 3 Monate vor und 3 Monate nach Ablauf den Führerschein erneuern. Sein Führerschein läuft im Mai diesen Jahres ab und wenn er vor Mai kommenden Jahres zum Amt geht, dann wird er keine großen Probleme bekommen. Eine ärztliche Bescheinigung sollte er zur Sicherheit gleich vorlegen und den Film wird er anschauen müssen. Ist der Führerschein länger als 1 Jahr abgelaufen, dann wird er theoretische und praktische Prüfung machen müssen.
Ob es es wegen der Pandemie in Zukunft Änderungen geben wird, das bleibt abzuwarten.
Oliver Harms 14.01.21 21:52
Stand heute nein @C.Star.
31 März ist Stichtag ergo zur Zeit letzte Möglichkeit zur Verlängerung.
Aber bis 2022 ist ja noch lange hin und wer weiß schon was bis dahin los ist.
Siegfried Naumann 14.01.21 17:22
Abwarten @ Chris Star
Nach fast 9 Jahren Dauer-Aufenthalt in Thailand kann ich ihre Fragen wie folgt beantworten: Das weiß nicht einmal das thailändische DLT. In Thailand werden derartige Handlungsweisen mehrere Male im Jahr geändert. Was heute gültig ist, ist morgen ungültig. Insofern kann ihrem Bekannten nur geraten werden, einfach abzuwarten und dann, nach Wieder-Ankunft in Thailand, einfach beim DLT den Führerschein vorzuzeigen und um Verlängerung bitten. Im schlimmsten Fall muss er halt nochmal neu gemacht werden. (Es gibt Schlimmeres....!) Gruß aus Chiang Mai.
Chris Star 14.01.21 16:37
Frist
Ein Bekannter hat in 2019 PKW und KRAD, im Aufenthalt mit Visaexemption gemacht. Deswegen gilt er nur für 2 Jahre und läuft also jetzt Mai 2021 ab.

Seine Frage war jetzt, da er wegen der Lage wohl erst 2022 nach Thailand reist, ob er ihn dann verlängern kann.

Er hatte gehört, dass er das nur bis maximal 3 Monate nach Ablauf machen kann.

Nach dieser Meldung ist das anscheinend also wohl sehr viel länger möglich.

Bis zu 3 Jahre ohne Prüfung. Also nicht nur die 3 Monate?

Gilt für ihn auch diese Regelung, da seiner ja erst nach 31. märz abläuft?
Ingo Kerp 14.01.21 12:52
Man darf es dann wohl so verstehen, das eine Fahrzeugführer, der bis zum 31.03.2021 einen mehr als 3 Jahre abgelaufenen Führerschein mit sich führte, jetzt sein Fahren wieder legalisieren kann, durch einen neuen Führerschein. Dabei, ohne boesartige Unterstellung, darf sicher davon ausgegangen werden, das der Betreffende 3 Jahre lang kein Auto gefahren hat, mangels gültigem FS. (?)