Oliver Harms 28.03.19 16:30
das ist alles nichts neues!!!
das gesetz war,ist und bleibt in kraft!nur die strafen bei verstössen endern sich und sonst garnichts egal ob thai oder ausländer.
fakt ist,wer einen ausländischen gast zu besuch bekommt,muss diesen genau wie bisher bei der örtlichen imi melden.
wenn einer der herren ein condo oder haus an einem ort x hat und von dort in den urlaub nach z.b.pattaya fährt und dort in einem hotel übernachtet,wird er in der imi von pattaya vom hotel angemeldet und da mit an seinem wohnort x abgemeldet.so weit begriffen?(ich hoffe ja)
nun ist der urlaub beendet und es geht zurück nach x....na und nun?bei schulterzucken und nichts machen,gibt es bei der nächsten 30 tage meldung eine böse überraschung!!warum?ganz einfach,der herr ist in thailand bei keiner imi mehr gemeldet!!ergo nach dem urlaub muss der herr sich bei seiner imi in dem ort x wieder anmelden.das ganze gilt natürlich nur,wenn man anderen ortes übernachtet.hat man zufällig an mehreren standorten condos oder häuser,bekommt es natürlich keiner mit in welchem man sich grade befindet.......
Ekkehard Uthke 28.03.19 03:11
Wolf Tegel -- Jede/r, die/der eine Beherbung anbietet, muss ihren/seinen Gast bei der Einwanderungsbehörde anmelden, und zwar innerhalb von 24 Stunden seit Ankunft (Ausnahme Wochenende). "Muss nun ein Ausländer, wenn er seine Wohnung vermietet, ebenfalls dies melden?" Antwort: Ja, er muss! "Ist ein Ausländer, der seinen fixen Wohnsitz (Lebensmittelpunkt) in Thailand hat, ein ausländischer Übernachtungsgast?" Antwort: Ja, er ist ein ausländischer Übernachtungsgast. Warum denn nicht? "Und wie hat diese Meldepflicht, noch dazu bei einem so knapp gehaltenen Zeitraum von 24 Stunden, zu erfolgen??" Antwort: Durch persönliches Erscheinen bei der für den Ort zuständigen Einwanderungsbehörde (wenn sie geöffnet ist, nicht am Wochenende).
Hardy Kromarek Thanathorn 28.03.19 00:29
Wer nichts zu verbergen hat...................
der kann auch seine Gäste melden! Arbeitgeber ebenfalls! Es muss aufgeräumt werden, das sich Straftäter die in Ihren Heimatländern gesucht werden-auch europäisch oder international hier verstecken!!! Straftäter-Ausländer so wie einheimische hier in Thailand gehören auf das schärfste verurteilt!!! Wir hier, die ehrlichen Ausländer wo leben, zahlen viel!!! Visum usw.!!! Wieso sollen die anderen............................................ nicht dieses bezahlen! BZW.! In den Genuss kommen, das alles umsonst zu haben?! Ordnung-Recht muss sein! Weiter so!!! Schließlich ist Thailand ein Rechtstaat!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Rainer Stutz 28.03.19 00:26
TM30 heisst das Formular
TM30 ist das Formular, welches für die Meldung benutzt werden muss. Diese Meldung kann persönlich bei der Immigration oder per Post abgegeben/gesendet werden (das habe ich mehrmals gemacht). In jedem Fall erhält man einen "Stempel" seitens Immigration - Empfang. Nun, in Chiang Mai bekommt man schon seit 2-3 Jahren kein Jahresvisum, ohne TM30 vorzulegen ! Natürlich, je Provinz ist es wohl unterschiedlich. Interessant ist, das auf dem Formular "Ankunftsdatum" verlangt wird. Nun ist die Diskussion, handelt es sich um den Wohnsitz des aus Länder oder "Meldungen bei Ferien im Inland"..... Hier gibt es unterschiedliche Aussagen. Gemäss meiner Information ist die "Wohnadresse und nicht Freundesadresse/Hoteladresse" anzugeben. Ich kann nur vermuten, dass gemeint ist, wenn ein Ausländer seinen Wohnsitz in einem "Billighotel" hat. Wir werden sehen wie es "rauskommt". Übrigens, es gibt "angeblich sogar ein online-system" für diese Meldungen, nur hat das bei mir nie funktioniert - sie auch die 90 Tage Meldung nicht. Aber immerhin, die gute Absicht zählt ja. - Pikantes Detail: Selbst wenn ein Farang im Haus seiner Frau wohnt, muss seine Frau Ihn melden, sonst bezahlt Sie noch rasch 1.600THB - Tatsache - hat mehr als ein Freund von mir in CM erlebt.
Hammer 27.03.19 22:39
An die Frage stellende Kommentatoren
Wie ist das in Deutschland wenn jetzt ein Gast aus Thailand bei mir 2 oder 5 Wochen wohnt, wenn er hier ist?
Ich muss Ihn auf dem Einwohnermeldeamt doch auch melden, oder nicht?

Ist also nichts anderes als in Thailand auch gefordert wird.
Also nicht immer alles als Hexenjagd oder sonstiges darstellen.

Mir geht das natürlich auch auf den Sack, wenn ich für z.B. 10 Tage nach Thailand komme, kostenfrei bei einem Bekannten wohne und dann das Elend mit der Immigration habe und dort noch eine paar Stunden "verblödeln" muss, da ist ein Hotel schon angenehmer.
Toll wäre es, wenn man schon bei der Einreise die Adresse angeben könnte und somit alles erledigt hat.
Dafür wäre ja der unnütze Einreiseschein geradezu perfekt und würde auch irgendwie einen Sinn machen.

Den da gebe ich doch schon an wo ich unterkomme
- Friends home, kreutze ich glaube immer an und dann gebe ich doch auch die entsprechende Adresse dort noch ein. Da versteh ich nicht, was der zusätzliche Zauber und Aufwand soll

Hier wäre vielleicht ein optimierungsbedarf
Norbert Kurt Leupi 27.03.19 18:37
Härtere Strafen
Nach der Jagd auf Ausländer ,geht`s jetzt auch den Einheimischen an den Kragen ! Bei uns würde man schon fast von Mobbing sprechen ! Wir können wenigstens gehen ,wenn`s uns nicht mehr passt , die "Inländer" müssen weiter leiden !
Rüdiger 27.03.19 14:41
Hallo! Oben steht: THAIS, die ... Aus dem Bericht geht doch nur hervor dass es um bestehende Vorschriften geht und wie diese bei nicht Einhaltung dann bestraft werden sollen. Erstmal abwarten was noch kommt, oder am Besten selber bei den zuständigen Ämtern informieren wenn man Fragen hat.
Ekkehard Uthke 27.03.19 13:41
Unterkunft
Wer eine Unterkunft anbietet, egal ob gewerblich oder als Verwandter, Verheiratete (r) oder Freund/Freundin, muss innerhalb von 24 Stunden die Anmeldung machen. So ist es Gesetz.
Ingo Kerp 27.03.19 13:01
Da sind aber noch eine Menge Fragen offen. Thais müssen ausl. Übernachtungsgäste melden. Ok, was ist, wenn diese Feunde sind und kosenlos übernachten? Was ist, wenn der Farang Freunde kostenlos übernachten läßt?
Wolf Pattayafreak 27.03.19 13:00
Und wie ist das mit Condo mieten?
Wer macht oder muss diese Meldung machen? Meistens ist es doch so, dass Condoinhaber ihr Condo an irgend einen Agenten übergeben zur Vermietung und der Farang das Condo von dem Agenten mietet, weil der Condoinhaber gar nicht vor Ort wohnt. Muss der Agent diese Meldung bei der Immigration machen oder der Farang selbst?