Beschränkungen für Feste, Entertainment, TV und Radio aufgehoben

Foto: epa/Diego Azubel
Foto: epa/Diego Azubel

BANGKOK: Die Regierung lockert die nach dem Tod des Königs in Kraft getretenen Beschränkungen für Feste, Veranstaltungen und Entertainment-Betriebe.

Ab 14. November sind wieder Partys, Festivals und unterschiedliche Formen von Unterhaltung erlaubt, hat die Regierungssprecherin Taksada Sangchan am Dienstag verkündet. Am 13. November endet die 30 Tage lange Trauerzeit mit dem Verbot der meisten Veranstaltungen, und die nationale Flagge wird nicht mehr auf Halbmast wehen. Dann können staatliche, lokale und private Organisatoren wieder Aktivitäten starten, wenn sie sich an Gesetze und Verordnungen halten. Taksada Sangchan hat vor den Medien neun erlaubte Kategorien aufgezählt:

  1. Nationale Feste wie Songkran, Loy Krathong, Weihnachten sowie Silvester/Neujahr.
  2. Provinzielle Festivals wie Phi Ta Khon, Boon Bang Fai und die Rote-Kreuz-Messe.
  3. Straßenmärkte und weitere Veranstaltungen zur Förderung der Wirtschaft.
  4. Kulturelle Veranstaltungen wie Likay, Lam Tad und Schönheitswettbewerbe.
  5. Entertainment-Events in Nachtclubs, Pubs und Bars.
  6. Private Veranstaltungen wie Konferenzen, Seminare und Banketts in Hotels.
  7. Kommerzielle Konzerte.
  8. Eheschließungen, Ordinationen und Kathin-Feste.
  9. Sportveranstaltungen und Wettbewerbe.

Rückkehr zu normalem Programm

Die Radio- und Fernsehsender Thailands können ihr reguläres Sendeprogramm nach Ablauf der 30-tägigen Trauerzeit, die am 14. November endet, wieder aufnehmen, dies teilte Regierungssprecher Sansern Kaewkamnerd mit. Nachdem die Regierung eine 30 Tage währende Zeit der Trauer und des Gedenkens aus Anlass des Todes von Thailands König Bhumibol Adulyadej ausgerufen hatte, strahlen die thailändischen Rundfunkanstalten ein respektvolles und dem traurigen Ereignis angemessenes Programm aus. Mit dem Ende der einmonatigen Staatstrauer können die Sender dann zu ihrem normalen Programm zurückkehren. Der Sprecher appellierte an die Produzenten von TV-Serien und Unterhaltungsshows, die derzeitige Situation sowie die momentanen Befindlichkeiten weiterhin in einem angemessenen Umfang zu würdigen. Veranstalter von Musikkonzerten sind angehalten, sich im Vorfeld mit den örtlichen Behörden über die geplante Veranstaltung abzusprechen.

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