Eine Zuschrift zum Artikel Für Deutschsprachige ändert sich erstmal nichts:
Dass eine Umwandlung eines 90-Tage-Visums ca. zwei Wochen vor Ablauf in ein „Retirement-Visa“ umwandelbar ist, wage ich anhand der nachzuweisenden Flugbuchungen zu bezweifeln. Betreffend des 10-Jahresvisums (2 x 5) sei angemerkt, dass dieses in Österreich nicht erhältlich ist. Last but not least: die thailändische Botschaft in Wien hält auf ihrer Webseite bei den für ein Jahresvisum beizubringenden Unterlagen fest, dass ein von einem praktischen Arzt erstelltes Gesundheitszeugnis vom Außenministerium beglaubigt werden muss. Das ist nur die halbe Wahrheit, weil als erster Schritt die Beglaubigung durch das Gesundheitsministerium zu erfolgen hat und danach erst die Überbeglaubigung durch das Außenministerium.
Wolfgang Tegel
Anm. d. Red.: Sehr geehrter Herr Tegel, vielen Dank für Ihre Zuschrift und Ihr Interesse an unserem Magazin DER FARANG. Wie bei allen Visa-Fragen kann Ihnen auch hier nur die thailändische Immigration eine verbindliche Antwort auf thailändische Visa-Vorschriften geben.
Die im Magazin veröffentlichten Leserbriefe geben nicht die Meinung der Redaktion wieder. DER FARANG behält sich darüber hinaus Sinn wahrende Kürzungen vor. Es werden nur Leserbriefe mit Namensnennung veröffentlicht!