Strafanzeige gegen Vorsitzende der FIFA-Ethikkommission

Zwanziger 

Theo Zwanziger, Mitglied des FIFA-Exekutivkomitees. Foto: epa/Ennio Leanza
Theo Zwanziger, Mitglied des FIFA-Exekutivkomitees. Foto: epa/Ennio Leanza

ZÜRICH: Auch nach der Einstellung des Sommermärchen-Verfahrens bei der FIFA wegen Verjährung lässt der frühere DFB-Präsident Theo Zwanziger nicht locker. Er sieht seine Integrität durch die Ethikkommission «schwer beschädigt». Der ehemalige Richter hat Strafanzeige gestellt.

Der ehemalige DFB-Präsident Theo Zwanziger geht gerichtlich gegen die Vorsitzenden der unabhängigen Ethikkommission des Fußball-Verbandes FIFA vor. In einer Mail an die beiden Kammern vom 1. Februar dieses Jahres kündigte der 75-Jährige nach eigenen Angaben an, dass er bei einer Schweizer Strafverfolgungsbehörde gegen Vassilios Skouris aus Griechenland und Maria Claudia Rojas aus Kolumbien Strafanzeige und zugleich Strafantrag wegen Verleumdung oder übler Nachrede gestellt hat.

«Die Vorsitzenden der Ethikkommission haben ohne sachlichen Grund und damit rein willkürlich mit der Behauptung, ich sei an einem Bestechungsmodell beteiligt gewesen, öffentlich meine ethische Integrität schwer beschädigt», nannte Zwanziger in der Mail als Grund für sein Vorgehen.

Am Donnerstag hatte die FIFA mitgeteilt, dass die Verfahren gegen ihn, den einstigen WM-Ok-Chef Franz Beckenbauer und den früheren DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt im Zusammenhang mit dem WM-Sommermärchen 2006 eingestellt werden. Die rechtsprechende Kammer der Ethikkommission hatte ihre Entscheidung mit dem Hinweis auf Verjährung begründet. Trotz des Beschlusses hält Zwanziger an seinen Strafanzeigen fest.

«Das Ganze war von Anfang an absurd und willkürlich», sagte Zwanziger der Deutschen Presse-Agentur. Es zeige, «zu welchen Methoden» die FIFA unter ihren Präsidenten Gianni Infantino greife. «Jetzt ist die Blamage perfekt.»

Die Untersuchungskammer der FIFA-Ethikkommission hatte am 22. März 2016 ein Verfahren eingeleitet. Sie war zu dem Schluss gekommen, dass Beckenbauer, Zwanziger und Schmidt im Zusammenhang mit einer Zahlung von 10 Millionen Schweizer Franken an den damaligen FIFA-Vize Mohamed bin Hammam im Jahr 2002 gegen Art. 27 (Bestechung und Korruption) verstoßen haben. Die deutschen WM-Macher hatten immer behauptet, dass diese Summe dazu diente, einen Organisationszuschuss vom Weltverband FIFA in Höhe von 250 Millionen Schweizer Franken abzusichern.

In seiner Mail vom Anfang des Monats nannte Zwanziger das Vorgehen einer zur Ethik verpflichteten Kommission als «würdelos und eine Schande». Die Vorwürfe gegen ihn «verletzen mich in meiner Ehre, denn ich habe mir in meinem ganzen Leben in vielen öffentlichen Ämtern nie etwas zu Schulden kommen lassen», schrieb der frühere Richter.

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