Das Erste zeigt Themenabend zu «70 Jahre Grundgesetz»

Eine Ausgabe des Grundgesetzes. Foto: Jens Kalaene/Dpa-zentralbild/dpa
Eine Ausgabe des Grundgesetzes. Foto: Jens Kalaene/Dpa-zentralbild/dpa

BERLIN (dpa) - Was bedeutet das Grundgesetz heute? Wie steht es um die Rechte, die darin festgeschrieben sind? Was ist mit der Gleichberechtigung von Mann und Frau? Das Erste sucht mit einem Themenabend nach Antworten auf solche Fragen.

Das Grundgesetz wird 70 Jahre alt, das Erste widmet ihm aus diesem Anlass einen ausführlichen Themenabend. Er beginnt am Mittwoch (22. Mai) um 20.15 Uhr und endet erst um 0.15 Uhr. Zunächst stellt sich nach der «Tagesschau» Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, in einer ungewöhnlichen Diskussionssendung den Fragen von rund 150 Bürgerinnen und Bürger aus ganz Deutschland.

Die Sendung «Im Namen des Volkes - Deutschland fragt zum Grundgesetz» kommt aus Karlsruhe, dem Sitz des Verfassungsgerichts. Die Moderation übernehmen Sandra Maischberger und ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam. Im Mittelpunkt stehen die Fragen zur deutschen Verfassung an Voßkuhle. Dabei geht es um Themen wie Meinungs- und Religionsfreiheit, Gleichberechtigung oder das Asylrecht. Hinzu kommen kurze Erklärfilme und Rückblicke zum Thema 70 Jahre Grundgesetz.

Ab 21.30 Uhr ist dann der Film «Sternstunde ihres Lebens» unter anderem mit Iris Berben, Anna Maria Mühe, Maja Schöne und Max von Thun zu sehen, der im Bonn des Jahres 1948 spielt. Er erzählt von der Hartnäckigkeit der Abgeordneten Elisabeth Selbert, die dafür kämpft, den Satz «Männer und Frauen sind gleichberechtigt» in die Verfassung aufzunehmen. Einhellige Zustimmung gab es bei den Diskussionen im Parlamentarischen Rat dafür nicht. Aber sie setzte sich durch: Er steht in Artikel 3, Absatz 2.

Mit dem Thema «70 Jahre Gleichberechtigung» beschäftigt sich nach den «Tagesthemen» ab 23.30 Uhr auch die Dokumentation «Als Mutti arbeiten ging» von Susanne Brahms und Rainer Krause. Mit Interviews und vielen historischen Filmaufnahmen zeigen die Filmemacher, dass beim Thema Gleichberechtigung die Verfassung das eine, der Alltag das andere ist: Denn auch nach Verkündung des Grundgesetzes war es für die meisten Männer völlig selbstverständlich, dass sie ihren Beruf behielten und ihre Frau auf berufliche Karriere verzichten sollte.

Deren Rolle war eher, sich um die Küche und den Nachwuchs zu kümmern und dem Ehegatten, wenn er nach Hause kam, den Tisch zu decken und die Kinder vom Hals zu halten. Dokumentarische Filmaufnahmen aus den 50er Jahren wirken heute fast parodistisch, aber im Verhältnis der Geschlechter war es um die Gleichberechtigung noch jahrzehntelang schlecht bestellt: Verheiratete Frauen in der Bundesrepublik durften weder ein eigenes Konto eröffnen noch ohne Zustimmung des Mannes eine Arbeitsstelle annehmen. Und noch 1972 waren von den Abgeordneten im Deutschen Bundestag gerade mal 30 weiblich.

Anders, wenn auch nicht in jeder Hinsicht besser, war das in der DDR: Die arbeitende Frau war dort das gesellschaftliche Ideal. In den 50er Jahren gab es sogar eine Anti-Hausfrauen-Kampagne - Frauen, die sich auf Erziehung und den Haushalt konzentrieren wollten, waren nicht gern gesehen - genau anders als im Westen. Um 1970 waren 80 Prozent der Frauen berufstätig, zehn Jahre später waren es noch mehr.

Das hatte allerdings auch wirtschaftliche Gründe: Frauen wurden als Arbeitskräfte gebraucht, erklärt die Historikerin und Expertin für DDR-Geschichte, Anna Kaminsky. Daher arbeiteten Frauen auch in Männerberufen - so wie Edeltraut Kirchner, die Diplom-Ingenieurin in Eisenhüttenstadt war und von ihren Erfahrungen berichtet.

Marie-Elisabeth Lüders, 1878 geborene Frauenrechtlerin, war noch 1958 skeptisch, wie weit die Gleichberechtigung erreicht sei: «Zum Teil ist sie erfüllt, zum anderen Teil nicht», erklärte sie damals. «Und wenn die Leute nicht weiterkämpfen, dann werden sie das, was sie haben, wieder verlieren.» Das dürfte auch mit Blick auf andere in der Verfassung garantierte Rechte stimmen.

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