Zschäpezu lebenslanger Haft verurteilt

Beate Zschäpe. Foto: epa/Marc Mueller
Beate Zschäpe. Foto: epa/Marc Mueller

MÜNCHEN (dpa) - Es ist ein historisches Urteil: Nach mehr als fünf Jahren NSU-Prozess wird Beate Zschäpe als Mörderin verurteilt, bekommt lebenslänglich. Doch der juristische Streit dürfte damit noch nicht zu Ende sein.

Im NSU-Prozess in Deutschland ist die Hauptangeklagte Beate Zschäpe wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München stellte am Mittwoch zudem die besondere Schwere der Schuld fest - damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

Mit dem historischen Urteilsspruch folgte das Gericht dem Antrag der Bundesanwaltschaft und verurteilte Zschäpe als Mittäterin an den Morden und Anschlägen des «Nationalsozialistischen Untergrunds» (NSU).

Der Mitangeklagte Ralf Wohlleben wurde als Waffenbeschaffer für den NSU zu zehn Jahren Haft verurteilt. Das Oberlandesgericht sprach ihn der Beihilfe zum Mord schuldig. Der Mitangeklagte Holger G. wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, der Mitangeklagte André E. zu zwei Jahren und sechs Monaten, der Mitangeklagte Carsten S. zu drei Jahren Jugendstrafe.

Damit endet nach mehr als fünf Jahren einer der längsten und aufwendigsten Indizienprozesse der deutschen Nachkriegsgeschichte. Es wurde aber damit gerechnet, dass Zschäpes Verteidiger Revision einlegen. Dann müsste der Bundesgerichtshof das Urteil überprüfen.

Zschäpe hatte fast 14 Jahre lang mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund gelebt. In dieser Zeit ermordeten die beiden Männer neun Gewerbetreibende türkischer oder griechischer Herkunft und eine deutsche Polizistin. Zudem verübten sie zwei Bombenanschläge in Köln mit Dutzenden Verletzten.

Zwar gibt es keinen Beweis, dass Zschäpe an einem der Tatorte war. Die Anklage hatte Zschäpe allerdings eine maßgebliche Rolle bei der Tarnung des Trios zugeschrieben und argumentiert, Zschäpe habe «alles gewusst, alles mitgetragen und auf ihre eigene Art mitgesteuert und mit bewirkt». Dieser Argumentation folgte das Gericht nun mit seinem Urteil.

Zschäpes zwei Verteidigerteams hatten den Freispruch ihrer Mandantin von allen Morden und Anschlägen gefordert: Die 43-Jährige sei keine Mittäterin, keine Mörderin und keine Attentäterin.

Zschäpe selbst hatte in schriftlichen Einlassungen geltend gemacht, sie habe von den Morden und Anschlägen ihrer Freunde immer erst im Nachhinein erfahren. «Bitte verurteilen Sie mich nicht stellvertretend für etwas, was ich weder gewollt noch getan habe», hatte sie in ihrem persönlichen Schlusswort ans Gericht appelliert.

Zschäpes Vertrauensanwälte hatten eine Haftstrafe von unter zehn Jahren gefordert. Ihre ursprünglichen drei Verteidiger hatten die sofortige Freilassung beantragt, weil die Haftstrafe für die Brandstiftung mit der Untersuchungshaft bereits abgegolten sei.

Das Auffliegen des NSU im November 2011 hatte ein politisches Beben in Deutschland ausgelöst - weil eine rechtsextreme Terrorzelle jahrelang unbehelligt von den Behörden im Untergrund leben und mordend durch die Republik ziehen konnte.

Jahrelang hatten die Ermittler zuvor falsche Fährten verfolgt und den rechtsextremen Hintergrund der Taten verkannt. Stattdessen wurden engste Familiengehörige der Opfer als Verdächtige behandelt und drangsaliert. In der Folge wurden Untersuchungsausschüsse des Bundestages und mehrerer Landtage eingesetzt, um teils eklatante Behördenfehler aufzuklären.

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Hardy Kromarek Thanathorn 12.07.18 15:01
Die Urteile standen schon bei Prozessbeginn fest!!
Ein reiner unnötiger langer Show-Prozess, der dem Steuerzahler in Deutschland sehr viel gekostet hat und auch noch kosten wird! Ein Sumpf ohne Ende!!! Hinter diesen ganzen Morden stecken doch nicht diese verurteilten Angeklagten alleine!!! Das waren incl. der toten Mörder alles nur Marionetten! Von wem? Die kleinen hängt man auf und die Großen lässt man laufen! Hier hat die Politik-Justiz von Deutschland in vollem Umfange versagt! Frau Zschäpe hat durch Ihre schwere Brandstiftung und das absenden der Bekennerbriefe-CD danach wohl schwere Schuld auf sich geladen! Das Sie die Geliebte, Hausfrau usw. von den 2 toten Mördern war ist ja nicht verboten! Sie war wohl jung, naiv und den Mördern hörig! Der BGH hat sehr hohe Hürden gesetzt, was die Verurteilung jetzt von Frau Zschäpe durch das OLG München mit diesem Strafmaß erfolgt ist! Es wird auf jedenfall zur einer BGH Entscheidung kommen! Das was Ich aus der seriösen Presse-Medien usw. mit bekommen habe, tendiere Ich da zu, das das Urteil des OLG München einkassiert wird! Zurückverweisung an einen anderen Senat des OLG München! Für Frau Zschäpe ist alles noch für eine Zeitstrafe von maximal 15 Jahren drin und somit wäre Sie dann in 3 Jahren frei! Der Senat mit dem vorsitzenden Richter muss das Urteil absolut wasserdicht machen! Vermutungen, Glauben und Spekulationen - nach Überzeugung des Gerichtes reichen nicht aus! Das wäre dann das Ende des Rechtstaates Deutschland wenn so ein Urteil rechtskräftig würde!!!
Johann Riedlberger 12.07.18 14:58
"zugeschrieben"
was für eine Schande für die Justiz! Man kann ihr eigentlich nur nachweisen dass sie mit den beiden "Geselbstmordeten" im Bett war. Eine Verurteilung wegen Sippenhaft. Die wirklich spannenden Fragen nach Beteiligung nationaler und internationaler Geheimdienste wurden in dem Theater weitgehend vertuscht. Eine Häufung von Todesfällen unter Zeugen als Zufall eingestuft.