Zivilprozess nach tödlicher Kuh-Attacke

Symbolfoto: epa/Kerstin Joensson
Symbolfoto: epa/Kerstin Joensson

INNSBRUCK (dpa) - Fast fünf Jahre nach einer tödlichen Kuh-Attacke auf eine deutsche Wanderin in Österreich fordern die Hinterbliebenen 360 000 Euro Schadenersatz. Sie werfen dem Tierhalter vor, gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen zu haben.

Im Zivilprozess vor dem Landgericht Innsbruck widersprachen sich am Montag zwei Zeugen in einem wichtigen Punkt. Ein Mann erklärte, es habe Warnschilder mit dem Aufdruck «Achtung Mutterkuhhaltung» gegeben. Eine andere Zeugin sagte, diese Schilder seien erst nach dem Vorfall aufgestellt worden. Sie selber sei am fraglichen Tag Opfer einer Kuh-Attacke geworden.

«Die Kuh hat mich dann auf die Hörner genommen, wobei ich zu Boden gestürzt bin und mein Rucksack an den Hörnern der Kuh hängen blieb», schilderte die Frau. Plötzlich sei die gesamte Herde von rund 20 Tieren um sie herum gewesen. «Mein Mann hat begonnen laut zu schreien, wodurch die Kühe wieder weggelaufen sind», sagte die Frau, die auch zwei Hunde dabei hatte.

Im Sommer 2014 war eine 45 Jahre alte Hundehalterin aus Bad Dürkheim in Rheinland-Pfalz von Kühen bedrängt und zu Tode getrampelt worden. Kühe verteidigen ihre Kälber gegen mögliche Feinde.

Die Landwirtschaftskammer Tirol hat seitdem ihre Aufklärungsarbeit verstärkt. Hunde müssten zunächst immer an der Leine geführt werden. Bei einer Attacke sollte der Hund aber freigelassen werden und der Besitzer solle sich keinesfalls schützend vor sein Haustier stellen. Im vorliegenden Fall hatten die Behörden ihre strafrechtlichen Ermittlungen wegen des Verdachts der Verletzung der Sorgfaltspflicht eingestellt.

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