Wettbewerbszentrale rügt Sepa-Umsetzung bei Deutscher Bank

Foto: epa/Mauritz Antin
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BAD HOMBURG/FRANKFURT (dpa) - Die Deutsche Bank hat Ärger mit der Wettbewerbszentrale im Zusammenhang mit dem Zahlungssystem Sepa. Dass das Institut bei der Abwicklung von Baufinanzierungen die Zahlung per Lastschrift auf Konten in Deutschland beschränkte, brachte Deutschlands größtem Geldhaus nach Angaben der Wettbewerbszentrale vom Mittwoch eine Rüge der Bad Homburger Institution ein. Beschwert hatte sich ein Deutsche-Bank-Kunde.

Denn nach der europäischen Sepa-Verordnung aus dem Jahr 2012 darf ein Unternehmen, das Forderungen per Lastschrift einzieht, dieses Verfahren nicht auf Konten aus einem bestimmten Mitgliedstaat beschränken. Vielmehr muss es alle europäischen Konten zulassen, die mit dem Sepa-Lastschriftverfahren erreichbar sind.

Die DB Privat- und Firmenkundenbank AG räumte den Angaben zufolge gegenüber der Wettbewerbszentrale den Wettbewerbsverstoß ein und gab eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, nach der sie in Zukunft bei der Abwicklung von Baufinanzierungen die Möglichkeit der Sepa-Lastschriftzahlung nicht mehr auf inländische Konten beschränkt. Allerdings sollen die Änderungen erst zum Jahresbeginn 2020 greifen. Nach Angaben der Wettbewerbszentrale gab die Deutsche Bank an, sie sei auf Grund der «Komplexität» der Umstellung der IT-Systeme nicht in der Lage, die erforderlichen Anpassungen kurzfristig vorzunehmen. Die Deutsche Bank in Frankfurt wollte sich auf Nachfrage zunächst nicht zu dem Thema äußern.

Der Zahlungsverkehrsraum Sepa («Single Euro Payments Area») umfasst 34 Länder: Neben den 28 EU-Staaten sind Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz, Monaco und San Marino dabei. Die internationale Kontonummer IBAN («International Bank Account Number») soll dabei Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen grenzüberschreitend standardisieren und so beschleunigen.

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