BANGKOK: Wer sein von einem Polizisten ausgestelltes Strafmandat nicht bis zum 1. Juli bezahlt hat, kann auf dem Straßenverkehrsamt seine Kfz-Steuer nicht bezahlen, er bekommt keinen neuen Sticker.
Nach Angaben der Polizei wurden seit dem 1. Januar über 6,2 Millionen Bußgeldbescheide ausgestellt. Aber nur 887.000 oder 15 Prozent der Verkehrssünder haben ihre Geldstrafe bezahlt. Das soll künftig anders werden. Die Computersysteme von Polizei und Straßenverkehrsämtern werden vernetzt. Somit haben die Straßenverkehrsämter Zugriff auf die „Sünderkartei“ und können die Zahlung der Kfz-Steuer durch Motorisierte verweigern. Folglich dürfen Auto- und Motorradfahrer ihr Fahrzeug nicht mehr bewegen. Ab 1. Juli gilt zudem die Regelung, dass Motorisierte ihr Bußgeld innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des Strafmandats zahlen müssen. Wer glaubt, zu Unrecht bestraft worden zu sein, kann weiterhin über ein Formblatt Einspruch einlegen.
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